Fahrschule, Prüfung, Antrag beim Amt – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.
Rund um Mobilität in Deutschland gibt es klare amtliche Abläufe und Anforderungen. Für Führerschein machen – Fahrschule, Prüfung, Antrag beim Amt – führt diese Seite mit 6 Checklisten mit insgesamt 33 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.
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📋 Führerschein beantragen (Ersterteilung)
Fahrschule auswählen und Ausbildungsvertrag abschließen
Fahrschulen in Ihrer Nähe. Achten Sie auf Preis (Grundgebühr, Fahrstundensatz, Vorstellungsgebühren), Bewertungen (Google, Freunde) und Erreichbarkeit. Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch, lassen Sie sich die Preisliste zeigen. Nach Entscheidung unterschreiben Sie den
Ausbildungsvertrag. Die Fahrschule übernimmt meist die Antragstellung bei der Führerscheinstelle.
Klasse AM (Moped): Mindestalter 15 Jahre, deutlich günstigere Ausbildung als Klasse B (ca. 400-800 EUR), weniger Fahrstunden, kein Autobahnfahren, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h. AM gilt auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei Ihrer gewählten Fahrschule nach Beratungsgespräch.
Kosten: Gesamtkosten PKW-Führerschein 2.700-4.000 EUR (regional unterschiedlich).
Enthält: Grundgebühr (600-950 EUR), Fahrstunden (55-110 EUR/45 Min), Sonderfahrten, Vorstellungsgebühren.
Klasse AM: Deutlich günstiger ca. 400-800 EUR gesamt, keine Pflicht-Sonderfahrten Autobahn.
Wichtig: Fahrschulen müssen Preise öffentlich aushängen (gesetzliche Pflicht).
Praxistipp: Fragen Sie nach Paketangeboten - oft günstiger als Einzelbuchungen! Wählen Sie Fahrschule in Wohnortnähe für flexible Termine.
Sehtest absolvieren
Optiker oder Augenarzt für einen einfachen Sehtest. Dauer: 10-15 Min., Kosten: 7-15 EUR. Voraussetzung:
Sehschärfe mindestens 0,7 auf beiden Augen (ggf. mit Sehhilfe). Benötigen Sie eine Brille, wird das im Führerschein vermerkt (Schlüsselzahl 01). Der Sehtest ist maximal
2 Jahre gültig.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei Optikern (meist ohne Termin) oder Augenarzt.
Kosten: 7-15 EUR.
Dauer: 10-15 Minuten.
Anforderung: Sehschärfe mind. 0,7 auf beiden Augen (mit/ohne Brille).
Gültig: Max. 2 Jahre.
Wichtig: Bei Brille/Kontaktlinsen wird Schlüsselzahl 01 im Führerschein eingetragen.
Praxistipp: Machen Sie den Sehtest direkt nach Fahrschulanmeldung - so können Sie den Führerscheinantrag zügig stellen!
Erste-Hilfe-Kurs absolvieren
Erste-Hilfe-Kurs (Pflicht für alle Führerscheinklassen). Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Min. (1 Tag, ca. 7-8 Std.). Themen: Unfallstelle absichern, Notruf, stabile Seitenlage, Wiederbelebung. Anbieter: DRK, Johanniter, Malteser, ASB, private Anbieter. Kosten: 20-40 EUR. Die Bescheinigung ist
lebenslang gültig - nur einmal nötig!
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei DRK, Johannitern, Maltesern, ASB, privaten Anbietern oder direkt bei Fahrschulen.
Kosten: 20-40 EUR.
Dauer: 1 Tag (9×45 Min., ca. 7-8 Std.).
Anmeldung: Online, meist spontan möglich, auch samstags.
Gültig: Lebenslang! Einmal machen reicht für alle Führerscheinklassen.
Praxistipp: Buchen Sie frühzeitig online - Wochenendtermine oft ausgebucht. Nehmen Sie Verpflegung mit, der Tag ist lang!
Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle stellen
Fahrschule stellt meist den Antrag für Sie (im Preis oft enthalten, sonst 20-40 EUR Gebühr). Benötigte Unterlagen: Personalausweis,
biometrisches Passfoto (35×45 mm), Sehtestbescheinigung, Erste-Hilfe-Bescheinigung. Die Führerscheinstelle erteilt den
Prüfauftrag nach 4-8 Wochen. Gebühr: 38-70 EUR. Erst danach darf die Fahrschule Sie zur Theorieprüfung anmelden.
Klasse AM: Mindestalter 15 Jahre, Fahrerlaubnisbehörde erteilt Prüfauftrag analog, Gebühr ähnlich.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei Fotografen, Fotoautomaten, dm/Rossmann.
Format: 35×45 mm, frontal, neutraler Gesichtsausdruck.
Kosten: 10-15 EUR (6-10 Fotos).
Wichtig: Nicht älter als 6 Monate, biometrisch (keine Kopfbedeckung, Hintergrund hell).
Praxistipp: Machen Sie direkt mehrere Abzüge - Sie brauchen Passfotos später für Ausweis, Bewerbungen etc.
Wo: Immer dabei haben.
Kosten: Keine (bereits vorhanden).
Wichtig: Bei Reisepass zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung nötig (Bürgeramt, meist kostenlos).
Praxistipp: Personalausweis ist einfacher - spart den Extra-Gang für Meldebescheinigung!
Wo bekommen: Fahrschule füllt meist für Sie aus (im Preis oft enthalten, sonst 20-40 EUR Gebühr).
Kosten bei Führerscheinstelle: 38-70 EUR Antragsgebühr (je nach Kommune).
Bearbeitungszeit: 4-6 Wochen (ländlich) bis 6-10 Wochen (Großstadt), danach erhalten Sie Prüfauftrag.
Wichtig: Erst nach Prüfauftrag darf Fahrschule Sie zur Theorieprüfung anmelden!
Praxistipp: Lassen Sie Fahrschule den Antrag stellen - die kennen sich aus und vermeiden Fehler!
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Standesamt des Geburtsortes.
Kosten: 10-12 EUR.
Dauer: Sofort wenn vor Ort abholbar, sonst 1-2 Wochen per Post.
Wichtig: Bei BF17 (Begleitetes Fahren ab 17) wird die Geburtsurkunde meist verlangt, um das Alter nachzuweisen. Bei Klasse AM (ab 15) ebenfalls erforderlich.
Praxistipp: Fordern Sie gleich 2-3 Ausfertigungen an - Sie brauchen Geburtsurkunden später für andere Behördengänge (Ausweis, Heirat etc.). Mehrere Kopien sind günstiger als Einzelbestellungen!
Wo bekommen: Formular von Fahrschule oder Führerscheinstelle, von Eltern unterschreiben lassen.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Bei getrennt lebenden Eltern müssen BEIDE unterschreiben (außer alleiniges Sorgerecht nachgewiesen).
Praxistipp: Klären Sie Sorgerecht vorab - bei Unklarheiten kann Führerscheinstelle Antrag ablehnen!
Theoretischen Unterricht besuchen (14 Einheiten)
theoretischen Unterricht in der Fahrschule. Pflicht für Klasse B:
14 Einheiten à 90 Min. (12× Grundstoff + 2× Zusatzstoff). Themen: Verkehrsregeln, Vorfahrt, Verkehrszeichen, Verhalten. Unterricht meist abends oder am Wochenende. Die Fahrschule stempelt jede Einheit ab. Erst nach allen 14 Einheiten dürfen Sie zur Theorieprüfung. Parallel: Lernen mit Apps (oft inklusive).
Klasse AM: Ebenfalls 14 Theorie-Einheiten Pflicht; Zusatzstoff ggf. reduziert – Fahrschule klärt Details.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrer Fahrschule nach jeder absolvierten Einheit (Stempel/Unterschrift).
Kosten: Im Grundbetrag der Fahrschule enthalten (keine Extra-Kosten).
Umfang: 14 Einheiten à 90 Min. (12× Grundstoff + 2× Zusatzstoff für Klasse B/AM).
Zeiten: Meist abends 18-20 Uhr oder samstags.
Wichtig: Alle 14 Einheiten Pflicht - erst dann zur Theorieprüfung zugelassen.
Praxistipp: Nutzen Sie parallel Lern-Apps (Fahren Lernen, iFahrschulcard) - oft im Fahrschulpreis inklusive!
Praktischen Fahrunterricht nehmen (Übungsstunden + Sonderfahrten)
praktischen Fahrunterricht parallel zum Theorieunterricht. Übungsstunden individuell (meist 15-40 Std.): Grundfahraufgaben, Stadtverkehr, Landstraße.
Pflicht-Sonderfahrten für Klasse B: 5× Überlandfahrt, 4× Autobahnfahrt, 3× Nachtfahrt (gesamt 12 à 45 Min.). Sonderfahrten teurer als normale Stunden (+10-20 EUR). Erst nach allen Sonderfahrten zur praktischen Prüfung.
Klasse AM: Keine Autobahnfahrten (AM nicht für Autobahn zugelassen), keine Nachtfahrten als Pflicht-Sonderfahrten; Fahrschule legt individuellen Umfang fest.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Fahrlehrer geführt und bei Prüfungsanmeldung vorgelegt.
Kosten: Übungsstunden 55-110 EUR pro 45 Min. (je nach Region). Sonderfahrten +10-20 EUR teurer.
Umfang Klasse B: Individuell 15-40 Übungsstunden + 12 Pflicht-Sonderfahrten (5× Überland, 4× Autobahn, 3× Nacht).
Wichtig: Erst nach allen Sonderfahrten zur praktischen Prüfung zugelassen.
Praxistipp: Fahren Sie regelmäßig (1-2× pro Woche) - große Pausen führen zu Mehrkosten durch Wiederholungen!
Zur Theorieprüfung anmelden und Prüfung ablegen
Theorieprüfung an (TÜV/DEKRA). Kosten: Vorstellungsgebühr 60-137 EUR + Prüfungsgebühr ~25 EUR.
Prüfung am PC: 30 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte erlaubt. Dauer: 30-45 Min., Ergebnis sofort. Bei Bestehen: Zur praktischen Prüfung. Bei Nichtbestehen: Wiederholung nach 14 Tagen, erneute Gebühren.
Benötigte Unterlagen
Wo ablegen: Bei TÜV, DEKRA oder anderen Prüforganisationen.
Kosten: Vorstellungsgebühr 60-137 EUR (zahlen Sie an Fahrschule) + Prüfungsgebühr ca. 25 EUR (an TÜV/DEKRA).
Ablauf: 30 Fragen am PC, Multiple-Choice, max. 10 Fehlerpunkte erlaubt.
Dauer: 30-45 Minuten, Ergebnis sofort.
Bei Durchfall: Wiederholung frühestens nach 14 Tagen, erneute Gebühren.
Praxistipp: Üben Sie mit der App bis Sie konstant 0-3 Fehler haben - dann sind Sie sicher!
Zur praktischen Prüfung anmelden und Prüfung ablegen
praktischen Prüfung an. Kosten: Vorstellungsgebühr 160-289 EUR + Prüfungsgebühr ~130 EUR.
Prüfung: 45-55 Min., Fahrt (Stadt, Land, Autobahn), Grundfahraufgaben (Einparken, Rückwärtsfahren). Bei Bestehen:
Vorläufige Fahrerlaubnis (3 Monate gültig). Bei Nichtbestehen: Wiederholung nach 14 Tagen.
Klasse AM: Kürzere Prüfungsfahrt (ca. 30 Min.), kein Autobahnanteil.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Sofort nach bestandener Prüfung vom Prüfer ausgehändigt.
Kosten: Vorstellungsgebühr 160-289 EUR (an Fahrschule) + Prüfungsgebühr ca. 130 EUR (an TÜV/DEKRA).
Prüfung: 45-55 Min. Fahrt (Stadt, Landstraße, Autobahn) + Grundfahraufgaben (Einparken, Rückwärtsfahren, Wenden).
Gültig: 3 Monate - Sie dürfen sofort in Deutschland fahren!
Bei Durchfall: Wiederholung frühestens nach 14 Tagen, erneute Gebühren.
Praxistipp: Machen Sie vorher 1-2 Prüfungssimulationen mit Fahrlehrer - das nimmt die Nervosität!
Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen
vorläufige Fahrerlaubnis (Papier, 3 Monate gültig) - Sie dürfen sofort fahren! Die Führerscheinstelle produziert Ihren
EU-Kartenführerschein. Bearbeitungszeit: 2-8 Wochen. Sie erhalten eine Benachrichtigung zur Abholung. Mitbringen: Personalausweis, vorläufige Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist
15 Jahre gültig (dann Pflicht-Umtausch).
Benötigte Unterlagen
Wo abholen: Bei der Führerscheinstelle nach Benachrichtigung.
Bearbeitungszeit: Ländlich 2-4 Wochen, Großstadt 4-8 Wochen.
Wichtig: Sofort prüfen (Name, Geburtsdatum, Foto, Klassen korrekt?).
Gültig: 15 Jahre, dann Pflicht-Umtausch (nur administrativ, keine Prüfung).
Praxistipp: Machen Sie Farbkopie oder Foto für Unterlagen - bei Verlust/Diebstahl haben Sie alle Daten parat!
Probezeit beachten (2 Jahre, ggf. verlängert auf 4 Jahre)
2-jährige Probezeit mit verschärften Regeln.
A-Verstoß (schwerwiegend: Rotlicht, Handy, >21 km/h, Alkohol): Probezeit verlängert auf 4 Jahre + Pflicht-Aufbauseminar (300-500 EUR).
B-Verstoß (weniger schwer: ≤20 km/h): 2× = wie 1× A-Verstoß. Für Fahranfänger:
0,0 Promille Alkohol! Nach 2 Jahren endet Probezeit automatisch.
Klasse AM: Probezeit gilt ebenfalls. Klasse AM wird bei späterer Erteilung Klasse B angerechnet.
Benötigte Unterlagen
Wann nötig: Nach A-Verstoß (Rotlicht, Handy, >21 km/h zu schnell, Alkohol).
Wo: Bei zertifizierten Fahrschulen.
Kosten: 300-500 EUR.
Umfang: 4 Gruppensitzungen (à 135 Min.) + 1 Beobachtungsfahrt (30 Min.).
Folge: Probezeit verlängert auf 4 Jahre.
Bei 2. A-Verstoß: Verwarnung + verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Bei 3. Verstoß: Führerscheinentzug!
Praxistipp: In Probezeit absolut 0,0 Promille und keine Risiken - ein Fehler wird teuer!
Bei BF17: Begleitperson vor dem ersten Fahren eintragen lassen
Führerscheinstelle eingetragen werden (Eintrag in die Anlage zur Prüfbescheinigung). Das Fahren beginnt erst, wenn die Eintragung vorliegt!
Fahren ohne eingetragene Begleitperson oder mit einer Person, die nicht eingetragen ist, gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG) – kein bloßes Bußgeld, sondern Straftat (bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Punkteintrag in Flensburg). Anforderungen an die Begleitperson: mind.
30 Jahre alt, mind.
5 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B (nicht unterbrochen),
kein laufendes Fahrverbot,
max. 1 Punkt in Flensburg bei Antragstellung, höchstens
0,5 Promille beim Begleiten. Bis zu
5 Begleitpersonen können eingetragen werden (praktisch für Eintrag von Vater und Mutter, Großeltern etc.).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei der Führerscheinstelle nach Eintragung der Begleitperson.
Mitbringen zur Führerscheinstelle: Personalausweis des Antragstellers, Personalausweis der Begleitperson, Führerschein der Begleitperson (mind. 5 Jahre Klasse B, kein laufendes Fahrverbot).
Kosten: Meist kostenlos oder geringe Verwaltungsgebühr (5-15 EUR je nach Behörde).
Wichtig: §21 StVG – Fahren ohne eingetragene Begleitperson ist Straftat, NICHT nur Ordnungswidrigkeit!
Praxistipp: Tragen Sie direkt bei Führerscheinabholung alle Begleitpersonen ein - spart einen Extra-Gang!
Bei BF17: Ab 18 Jahren Führerschein umschreiben lassen
BF17: Bis zum 18. Geburtstag NUR mit eingetragener Begleitperson fahren (mind. 30 Jahre alt, seit 5 Jahren Führerschein, max. 1 Punkt). Bis zu 5 Begleitpersonen möglich.
Ab 18. Geburtstag: Zur Führerscheinstelle, Umschreibung in regulären Klasse-B-Führerschein (Gebühr 25-40 EUR). Danach alleine fahren, auch im Ausland. Probezeit läuft ab Prüfung (nicht ab 18!).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei der Führerscheinstelle nach dem 18. Geburtstag.
Mitbringen: BF17-Prüfbescheinigung, Personalausweis, biometrisches Passfoto.
Kosten: 25-40 EUR.
Bedingungen Begleitperson bisher: Mind. 30 Jahre alt, seit mind. 5 Jahren Führerschein Klasse B, max. 1 Punkt in Flensburg. Bis zu 5 Begleitpersonen eintragbar.
Gültig: Nur in Deutschland bis 3 Monate nach 18. Geburtstag (dann Umschreibung!).
Ab 18: Regulärer EU-Führerschein, auch im Ausland gültig.
Wichtig: Probezeit beginnt ab Prüfung (nicht ab 18!) - mit 18 schon 1 Jahr Probezeit durch!
Praxistipp: Tragen Sie mehrere Begleitpersonen ein - so sind Sie flexibel!
📋 Führerschein ersetzen (Verlust/Diebstahl/Beschädigung)
Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei erstatten
Diebstahl des Führerscheins erstatten Sie sofort
Anzeige bei der Polizei (Polizeidienststelle oder Online). Sie erhalten eine Diebstahlanzeige mit Aktenzeichen als Nachweis. Diese benötigen Sie für den Ersatzführerschein-Antrag. Bei Diebstahl entfällt die eidesstattliche Versicherung. Die Polizei speichert den gestohlenen Führerschein zentral, um Missbrauch zu erschweren.
Benötigte Unterlagen
Wo erstatten: Bei Polizeidienststelle oder online (in manchen Bundesländern).
Kosten: Kostenlos.
Erhalten: Anzeige/Aktenzeichen als Nachweis.
Wichtig: Sofort erstatten - Polizei speichert gestohlenen Führerschein zentral gegen Missbrauch.
Praxistipp: Bewahren Sie Führerschein und Fahrzeugschein getrennt - beides zusammen gestohlen = Diebe haben Auto-Zugriff!
Bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung abgeben
Verlust (nicht Diebstahl!) müssen Sie bei der Führerscheinstelle eine
eidesstattliche Versicherung abgeben. Sie versichern unter Eid, dass der Führerschein tatsächlich verloren ist. Kosten: ca. 30 EUR (separate Gebühr). Formular bei Führerscheinstelle, Unterschrift vor Sachbearbeiter. Bei Diebstahl (mit Polizeianzeige) entfällt dies.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei der Führerscheinstelle vor Ort.
Kosten: Ca. 30 EUR (separate Gebühr, kann je nach Kommune 20-40 EUR variieren).
Ablauf: Formular ausfüllen und vor Sachbearbeiter unterschreiben.
Wichtig: Nur bei Verlust nötig - bei Diebstahl mit Polizeianzeige entfällt dies!
Praxistipp: Bei Diebstahl IMMER Polizeianzeige erstatten - das spart die Gebühr für eidesstattliche Versicherung und schützt vor Missbrauch!
Ersatzführerschein bei der Führerscheinstelle beantragen
Führerscheinstelle und beantragen Sie einen
Ersatzführerschein. Benötigt: Personalausweis, biometrisches Passfoto (35×45 mm), bei Diebstahl: Polizeianzeige, bei Verlust: eidesstattliche Versicherung, bei Beschädigung: alter Führerschein. Gebühr: 25-40 EUR (Normal, 4-6 Wochen) oder Express +6-25 EUR (1-2 Wochen). Neuer Führerschein mit identischen Klassen und Gültigkeit.
Benötigte Unterlagen
Wo: Immer dabei haben.
Praxistipp: Bei Reisepass zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung mitbringen (Bürgeramt, meist kostenlos).
Wo bekommen: Bei Fotografen, Fotoautomaten, dm/Rossmann.
Format: 35×45 mm, frontal, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund.
Kosten: 10-15 EUR (6-10 Fotos).
Wichtig: Nicht älter als 6 Monate.
Praxistipp: Machen Sie direkt mehrere Abzüge für künftige Dokumente!
Wo bekommen: Bei der Führerscheinstelle, wird vor Ort ausgefüllt.
Kosten: 25-40 EUR Grundgebühr (Normal, 4-6 Wochen Bearbeitung) oder +6-25 EUR Aufpreis für Express (1-2 Wochen).
Mitbringen: Personalausweis, Passfoto, bei Diebstahl Polizeianzeige, bei Verlust eidesstattliche Versicherung, bei Beschädigung alter Führerschein.
Praxistipp: Normal-Bearbeitung reicht meist - Express lohnt nur bei dringenden Reisen!
Vorläufige Fahrerlaubnis beantragen (bei Bedarf)
vorläufige Fahrerlaubnis (Papierbescheinigung) beantragen. Gilt nur in Deutschland, 3-6 Monate. Kosten: ca. 10-20 EUR zusätzlich. Wird sofort ausgestellt (am selben Tag). Beim Fahren mitführen (mit Personalausweis). Im Ausland NICHT gültig. Sobald neuer Führerschein da ist, verliert vorläufige Fahrerlaubnis Gültigkeit.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei der Führerscheinstelle, sofort am selben Tag ausgestellt.
Kosten: Ca. 10-20 EUR zusätzlich zum Ersatzführerschein.
Gültig: 3-6 Monate, nur in Deutschland (im Ausland NICHT gültig!).
Mitführen: Immer zusammen mit Personalausweis beim Fahren dabei haben.
Wichtig: Verliert automatisch Gültigkeit, sobald neuer Führerschein abgeholt wird.
Praxistipp: Nur beantragen wenn wirklich nötig (z.B. für Job) - kostet Extra und gilt nicht im Ausland!
Ersatzführerschein bei der Führerscheinstelle abholen
Benachrichtigung, dass Ihr Ersatzführerschein abholbereit ist. Mitbringen: Personalausweis, vorläufige Fahrerlaubnis (wird eingezogen), Benachrichtigung. Der Ersatzführerschein hat
dieselben Klassen und Gültigkeit wie der alte (Ablaufdatum bleibt!). Sofort prüfen: Name, Geburtsdatum, Foto, Klassen korrekt? Ersatzführerschein sofort gültig.
Benötigte Unterlagen
Wo abholen: Bei der Führerscheinstelle nach Benachrichtigung (Brief/E-Mail/SMS).
Bearbeitungszeit: 4-6 Wochen (Normal) oder 1-2 Wochen (Express).
Mitbringen: Personalausweis, Benachrichtigung, ggf. vorläufige Fahrerlaubnis (wird eingezogen).
Wichtig: Hat dieselben Klassen und Gültigkeit wie alter Führerschein (Ablaufdatum bleibt!). Sofort prüfen: Name, Geburtsdatum, Foto, Klassen korrekt?
Praxistipp: Machen Sie Farbkopie oder Foto vom neuen Führerschein - bei erneutem Verlust haben Sie alle Daten!
📋 Führerschein umtauschen (Pflicht bis 2033)
Umtauschfrist prüfen (gestaffelt nach Ausstellungsjahr)
19. Januar 2033 in den neuen
EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Fristen nach Ausstellungsjahr gestaffelt:
Jahrgänge 1999-2001: Frist 19.01.2026 – bereits abgelaufen! Jahrgänge 2002-2004: Frist 19.01.2027. Jahrgänge 2005-2007: Frist 19.01.2028. Prüfen Sie auf Führerschein-Rückseite das Ausstellungsdatum. Wer den Umtausch versäumt, riskiert 10 EUR Bußgeld (§21 Abs. 2 StVG – Ordnungswidrigkeit). Die Fahrerlaubnis selbst bleibt dabei gültig.
Wichtig: Der Pflichtumtausch betrifft nur das Dokument, NICHT die Fahrerlaubnis – diese bleibt lebenslang gültig.
Benötigte Unterlagen
Welche Führerscheine: Graue/rosa Pappe oder alte EU-Karte (ausgestellt vor 19.01.2013).
Fristen gestaffelt nach Ausstellungsjahr: Jahrgänge 1999-2001: Frist 19.01.2026 – bereits abgelaufen! Jahrgänge 2002-2004: Frist 19.01.2027. Jahrgänge 2005-2007: Frist 19.01.2028. Spätestens 19.01.2033 für alle.
Prüfung: Schauen Sie auf Rückseite - Ausstellungsdatum (Feld 4a).
Nach Fristablauf: Bei versäumtem Pflichtumtausch droht ein Bußgeld von 10 EUR (§21 Abs. 2 StVG – Ordnungswidrigkeit). Die Fahrerlaubnis bleibt selbst gültig – nur das Dokument muss erneuert werden. §21 Abs. 1 StVG (Straftat) greift nur bei fehlender Fahrerlaubnis, nicht beim Pflichtumtausch.
Wichtig: Der Pflichtumtausch betrifft nur das Dokument (Kartenformat, 15 Jahre gültig), NICHT die Fahrerlaubnis selbst. Die Fahrerlaubnis bleibt lebenslang gültig – nur der Scheckkartenführerschein muss erneuert werden.
Kosten Umtausch: 25-40 EUR.
Praxistipp: Tauschen Sie rechtzeitig um - kurz vor Frist sind Führerscheinstellen überlaufen, lange Wartezeiten!
Biometrisches Passfoto anfertigen lassen
biometrisches Passfoto (35×45 mm) anfertigen. Anforderungen: Frontansicht, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, keine getönte Brille, keine Kopfbedeckung, nicht älter als 6 Monate. Bei Fotografen (10-15 EUR für 4-6 Fotos) oder Automaten (5-8 EUR). Sie brauchen 1 Foto für Führerschein.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei Fotografen, Fotoautomaten, dm/Rossmann.
Format: 35×45 mm, frontal, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund, keine getönte Brille, keine Kopfbedeckung.
Kosten: Fotograf 10-15 EUR (4-6 Fotos), Automat 5-8 EUR.
Wichtig: Nicht älter als 6 Monate.
Praxistipp: Machen Sie direkt mehrere Abzüge beim Fotografen - Sie brauchen Passfotos später für Ausweis, Bewerbungen etc. Günstiger als einzeln!
Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren
Termin bei der Führerscheinstelle (in Großstädten Pflicht/empfohlen). Online, telefonisch oder per E-Mail über das Portal Ihrer Stadt. Ohne Termin: Wartezeiten 1-3 Std. Termin meist 2-4 Wochen im Voraus ausgebucht, besonders vor Fristablauf. Planen Sie 15-30 Min. für Behördengang ein.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Online-Portal Ihrer Stadt, telefonisch oder per E-Mail.
Kosten: Kostenlos.
Wartezeit ohne Termin: 1-3 Stunden.
Vorlauf: Termine meist 2-4 Wochen im Voraus ausgebucht (vor Fristablauf noch länger!).
Dauer Termin: 15-30 Minuten.
Wichtig: In Großstädten (Berlin, München, Hamburg, Köln etc.) oft Terminpflicht, ohne Termin keine Bearbeitung.
Praxistipp: Buchen Sie frühzeitig online - sonst lange Wartezeiten oder gar kein Termin verfügbar!
Führerschein bei der Führerscheinstelle umtauschen
alter Führerschein (wird eingezogen!). Der Sachbearbeiter prüft Daten, zieht alten ein, bestellt neuen EU-Führerschein. Klassen bleiben erhalten (z.B. alte Klasse 3 → B, BE, C1, C1E). Gebühr: 25-40 EUR. Bearbeitungszeit: 2-6 Wochen, Benachrichtigung zur Abholung.
Benötigte Unterlagen
Wo: Immer dabei haben.
Praxistipp: Bei Reisepass zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung mitbringen (Bürgeramt, meist kostenlos).
Wichtig: Wird eingezogen und vernichtet!
Klassen bleiben: Alte Klasse 3 wird z.B. zu B, BE, C1, C1E, alte Klasse 2 zu C, CE etc.
Gebühr: 25-40 EUR (variiert nach Bundesland: Bayern/NRW 25-30 EUR, Berlin/Hamburg 35-40 EUR).
Bearbeitungszeit: 2-4 Wochen (ländlich) bis 4-6 Wochen (Großstädte).
Praxistipp: Machen Sie vorher Foto vom alten Führerschein - als Erinnerung!
Neuen EU-Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen
Benachrichtigung (Brief/E-Mail/SMS) zur Abholung. Mitbringen: Personalausweis, Benachrichtigung, ggf. vorläufige Fahrerlaubnis (wird eingezogen). Neuer
EU-Führerschein im Scheckkartenformat, Chip, Gültigkeit
15 Jahre. Nach 15 Jahren erneut umtauschen (administrativ, KEINE Prüfung). Sofort prüfen: Name, Geburtsdatum, Foto, Klassen korrekt umgeschlüsselt?
Benötigte Unterlagen
Wo abholen: Bei der Führerscheinstelle nach Benachrichtigung (Brief/E-Mail/SMS).
Bearbeitungszeit: 2-4 Wochen (ländlich) bis 4-6 Wochen (Großstädte).
Mitbringen zur Abholung: Personalausweis, Benachrichtigung, ggf. vorläufige Fahrerlaubnis (wird eingezogen).
Gültig: 15 Jahre, dann erneut umtauschen (nur administrativ, KEINE Prüfung!).
Wichtig: Sofort prüfen - Name, Geburtsdatum, Foto, Klassen korrekt umgeschlüsselt (alte Klasse 3 → B, BE, C1, C1E)?
Praxistipp: Machen Sie Farbkopie oder Foto - bei Verlust haben Sie alle Daten!
📋 Internationaler Führerschein beantragen
Prüfen, ob Sie einen Internationalen Führerschein benötigen
Internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres deutschen Führerscheins. In EU/EWR nicht nötig.
Außerhalb EU oft Pflicht: USA/Kanada, Australien/Neuseeland, Asien (Thailand, Japan), Afrika. Prüfen Sie auf Auswärtiges Amt Website oder bei Mietwagenfirma. Wichtig:
Immer BEIDE mitführen (deutscher + internationaler Führerschein). Gültigkeit: 3 Jahre.
Benötigte Unterlagen
Wo recherchieren: Auswärtiges Amt Website (Rubrik 'Reise und Sicherheit'), bei Mietwagenfirma oder ADAC.
In EU/EWR: NICHT nötig, deutscher Führerschein reicht.
Außerhalb EU oft Pflicht: USA/Kanada, Australien/Neuseeland, Thailand, Japan, Afrika, Südamerika.
Wichtig: IMMER BEIDE mitführen (deutscher + internationaler Führerschein) - nur zusammen gültig!
Gültigkeit: 3 Jahre.
Praxistipp: Rechtzeitig prüfen vor Reisebuchung - Beantragung dauert meist nur 1 Tag!
EU-Kartenführerschein besitzen (Voraussetzung)
EU-Kartenführerschein (ab 1. Januar 1999). Bei altem Führerschein (grau/rosa Pappe oder alte EU-Karte vor 1999) müssen Sie
ZUERST umtauschen (siehe Checkliste 'Führerschein umtauschen', 2-6 Wochen, 25-40 EUR). Erst danach Internationalen Führerschein beantragen. Prüfen Sie auch Ablaufdatum Ihres Führerscheins (Vorderseite, Punkt 4b).
Benötigte Unterlagen
Was: EU-Kartenführerschein im Scheckkartenformat (ausgestellt ab 1999).
Bei altem Führerschein: Grau/rosa Pappe oder alte EU-Karte vor 1999? ZUERST umtauschen (siehe Checkliste 'Führerschein umtauschen')! Kosten 25-40 EUR, Dauer 2-6 Wochen.
Wichtig: Prüfen Sie Ablaufdatum (Vorderseite, Punkt 4b) - Internationaler Führerschein darf nicht länger gültig sein als deutscher!
Praxistipp: Planen Sie Umtausch rechtzeitig ein - sonst keine Reise möglich!
Biometrisches Passfoto anfertigen lassen
biometrisches Passfoto (35×45 mm) anfertigen. Anforderungen identisch mit normalem Führerschein: biometrisch, Frontansicht, neutraler Hintergrund, neutraler Ausdruck, keine getönte Brille, nicht älter als 6 Monate. Kosten: 10-15 EUR (Fotograf) oder 5-8 EUR (Automat). Falls Sie kürzlich Passfotos gemacht haben (unter 6 Monate): Diese verwenden.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei Fotografen, Fotoautomaten, dm/Rossmann.
Format: 35×45 mm, frontal, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund, keine getönte Brille, keine Kopfbedeckung.
Kosten: Fotograf 10-15 EUR (4-6 Fotos), Automat 5-8 EUR.
Wichtig: Nicht älter als 6 Monate, Anforderungen identisch mit normalem Führerschein.
Praxistipp: Haben Sie kürzlich Passfotos gemacht (für Führerschein/Ausweis, unter 6 Monate alt)? Diese wiederverwenden - spart Geld!
Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen
Führerscheinstelle (meist KEIN Termin nötig). Mitbringen: EU-Kartenführerschein, Personalausweis, biometrisches Passfoto (35×45 mm). Gebühr: 15-20 EUR. Wird meist
SOFORT ausgestellt (10-30 Min.) - am selben Tag mitnehmen! Varianten: Wiener Übereinkommen 1968 (grau, 3 Jahre, für die meisten Länder) oder Genfer Abkommen 1949 (weiß, 1 Jahr).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei der Führerscheinstelle (meist KEIN Termin nötig).
Mitbringen: EU-Kartenführerschein, Personalausweis, biometrisches Passfoto (35×45 mm).
Kosten: 15-20 EUR (je nach Kommune).
Ausstellung: Meist SOFORT (10-30 Min.), in manchen Stellen 1-2 Tage.
Gültig: 3 Jahre (Wiener Übereinkommen 1968, grau - Standard für USA, Australien, Asien) oder 1 Jahr (Genfer Abkommen 1949, weiß).
Praxistipp: Kurz vor Reise beantragen - wird sofort ausgestellt, kein Stress!
Beide Führerscheine im Ausland mitführen
NUR zusammen mit Ihrem deutschen Führerschein gültig. Im Ausland
IMMER BEIDE mitführen: EU-Kartenführerschein + Internationaler Führerschein. Bei Polizei, Unfällen, Mietwagen beide vorzeigen. Sicher aufbewahren (Hotelsafe, nicht im Auto). Gültigkeit: 3 Jahre (darf Gültigkeit des deutschen Führerscheins nicht überschreiten). Nach Ablauf: Neuen beantragen (15-20 EUR, sofort ausgestellt).
Benötigte Unterlagen
Wichtig: Internationaler Führerschein ist NUR mit deutschem gültig - ohne deutschen Führerschein wertlos!
Bei Polizei/Unfall/Mietwagen: Beide vorzeigen.
Aufbewahrung: Sicher im Hotelsafe, NICHT im Auto (Diebstahlgefahr).
Gültigkeit: Max. 3 Jahre, darf Gültigkeit des deutschen Führerscheins nicht überschreiten.
Nach Ablauf: Neuen Internationalen Führerschein beantragen (15-20 EUR, sofort ausgestellt).
Praxistipp: Machen Sie Farbkopien beider Führerscheine - bei Verlust/Diebstahl haben Sie alle Daten!
📋 Ausländischen Führerschein umschreiben
Umschreibungspflicht und Fristen prüfen
Nicht-EU/EWR-Führerschein: Die Umschreibungsregeln hängen vom Herkunftsland ab.
Direktumschreibung ohne Prüfung (Äquivalenzliste) gilt für: Schweiz, Japan, Südkorea, Singapur, Neuseeland, Australien, Kanada, Israel, Zimbabwe, Südafrika, Andorra, Monaco, San Marino sowie weitere Länder mit bilateralem Abkommen – die aktuelle Liste veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt (KBA).
Ukraine: Sonderregelung bis 01.01.2028 – Nutzung des ukrainischen Führerscheins in Deutschland weiterhin zulässig.
Türkei: Nur Klasse B umschreibbar; theoretische und praktische Prüfung entfällt bei Direktumschreibungsabkommen für Klasse B.
Wichtig: Der ausländische Führerschein (Original) muss im Regelfall abgegeben werden.
Benötigte Unterlagen
Wo vorlegen: Bei der Führerscheinstelle des Wohnortkreises.
Wichtig: Original mitbringen – wird im Regelfall eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt (EU) oder vernichtet (Nicht-EU je nach Abkommen). Kopie vorab machen!
Praxistipp: Prüfen Sie vorab auf der Website des Kraftfahrtbundesamts (KBA) oder der Führerscheinstelle, ob Ihr Herkunftsland auf der Äquivalenzliste steht.
Wo: Immer dabei. Bei Reisepass zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung mitbringen.
Wo bekommen: Einwohnermeldeamt / Bürgeramt des Wohnortes.
Kosten: Kostenlos oder geringe Gebühr (ca. 5 EUR).
Wichtig: Zuständig ist die Führerscheinstelle des Kreises, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Format: 35×45 mm, frontal, neutraler Hintergrund.
Wo bekommen: Fotograf, dm/Rossmann, Fotoautomat.
Kosten: 10-15 EUR.
Wichtig: Nicht älter als 6 Monate.
Unterlagen bei der Führerscheinstelle einreichen
Führerscheinstelle des Wohnortkreises. Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Herkunftsland.
EU/EWR: In der Regel nur der ausländische Führerschein (Original), Personalausweis, Passfoto und Meldebescheinigung.
Nicht-EU: Zusätzlich eine
offizielle Übersetzung des Führerscheins durch einen vereidigten Übersetzer, bei bestimmten Ländern außerdem eine
Apostille oder Beglaubigung der ausstellenden Behörde.
Kosten: ca. 35-55 EUR Verwaltungsgebühr (je nach Behörde). Termin vorab empfehlenswert.
Benötigte Unterlagen
Wann nötig: Bei Nicht-EU/EWR-Führerscheinen, sofern nicht auf Deutsch/Englisch ausgestellt und die Führerscheinstelle keine eigene Übersetzung akzeptiert.
Wo bekommen: Bei vereidigten Übersetzern (Suche über BDÜ – Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer oder Landesjustizbehörde).
Kosten: Ca. 30-80 EUR je nach Sprache und Umfang.
Praxistipp: Fragen Sie vorab bei der Führerscheinstelle, ob sie eine bestimmte Übersetzungsform verlangen.
Wann nötig: Je nach Herkunftsland und Abkommen – nicht immer erforderlich. Führerscheinstelle informiert.
Wo bekommen: Bei der zuständigen Behörde im Herkunftsland (oft Außenministerium oder Justizministerium) oder in Deutschland über Legalisationsstelle.
Kosten: Variiert stark je nach Land.
Etwaige Prüfungen ablegen
Nicht-EU mit Direktumschreibungsabkommen (z.B. Schweiz, Japan, Australien): Ebenfalls keine Prüfung, direkte Umschreibung.
Nicht-EU ohne Abkommen (oder mit nur teilweisem Abkommen): Theorieprüfung und/oder praktische Prüfung bei einer zugelassenen Prüfstelle (TÜV/DEKRA) erforderlich. Eine Fahrschule kann bei der Vorbereitung helfen. Bei der Türkei: Nur Klasse B, Direktumschreibung möglich (keine Prüfung für Klasse B, wenn Abkommen greift).
Ukraine: Bis 01.01.2028 Sonderregelung – Umschreibung ohne Prüfung nach Ende der Übergangszeit zu klären.
Benötigte Unterlagen
Wann nötig: Nur wenn Führerscheinstelle Prüfung verlangt (Nicht-EU ohne vollständiges Abkommen).
Wo ablegen: TÜV, DEKRA oder andere zugelassene Prüfstellen.
Kosten: Theorieprüfung ca. 25 EUR + Vorstellungsgebühr; Praktische Prüfung ca. 130 EUR + Vorstellungsgebühr.
Vorbereitung: Fahrschule aufsuchen für Fahrstunden und Theorieschulungen.
Praxistipp: Klären Sie vorab mit der Führerscheinstelle exakt, welche Prüfungsleistungen gefordert werden – das variiert je nach Herkunftsland und eingetragenen Klassen.
Wann nötig: Falls noch nicht vorhanden und Führerscheinstelle diesen fordert. Bei EU/EWR in der Regel nicht mehr gefordert. Bei Nicht-EU je nach behördlicher Entscheidung.
Wo bekommen: DRK, Johanniter, Malteser, ASB, private Anbieter.
Kosten: 20-40 EUR.
Gültig: Lebenslang.
📋 Führerscheinklasse erweitern (z.B. Motorrad, LKW)
Mindestalter und Voraussetzungen für neue Klasse prüfen
Klasse A2 (mittelschwere Motorräder bis 35 kW): Mindestalter 18 Jahre; kein Direktzugang, wenn A2 weniger als 2 Jahre besessen.
Klasse A (unbeschränkt): ab 24 Jahre direkt (Direktzugang); oder ab 20 Jahre mit mindestens 2 Jahren Klasse A2.
Klasse BE (PKW mit Anhänger über 750 kg zGG): Mindestalter 18 Jahre, Klasse B als Voraussetzung.
Klasse CE (LKW mit Anhänger über 750 kg): Mindestalter 21 Jahre, Klasse C als Voraussetzung.
Klasse C1 (LKW 3,5–7,5 t): Mindestalter 18 Jahre.
Klasse C (LKW über 7,5 t): Mindestalter 21 Jahre (oder 18 Jahre bei Berufsausbildung im Rahmen des BKrFQG).
Klasse D1 (Bus bis 16 Fahrgäste): Mindestalter 21 Jahre.
Klasse D (Bus): Mindestalter 24 Jahre (oder 21 Jahre mit qualifizierter Ausbildung).
Wichtig: Bei Erweiterung beginnt
keine neue Probezeit für die bereits bestehenden Klassen.
Benötigte Unterlagen
Wo: Immer dabei. Wird bei Antragsstellung benötigt.
Format: 35×45 mm, frontal, neutraler Hintergrund.
Wo bekommen: Fotograf, dm/Rossmann, Fotoautomat.
Kosten: 10-15 EUR.
Wichtig: Nicht älter als 6 Monate.
Warum: Nachweis der Voraussetzungsklasse (z.B. Klasse B für BE, Klasse A2 für Aufstieg auf A).
Wichtig: Bei Direktaufstieg A2 → A nach 2 Jahren muss A2-Erteilungsdatum nachgewiesen werden (steht im Führerschein, Feld 10).
Fahrschule aufsuchen und Ausbildung absolvieren
Hinweis: Bei Erweiterung des Führerscheins ist der Ausbildungsumfang in der Regel geringer als bei Ersterteilung.
Motorrad A2 → A (Direktaufstieg nach 2 Jahren A2): Nur eine theoretische Prüfung und eine Fahrprüfung ohne vollständigen Ausbildungskurs möglich (verkürzte Ausbildung).
Klasse BE: Fahrschulkurs, vergleichsweise kurze Ausbildung.
Klassen C, C1, D (Berufskraftfahrer): Zusätzlich zur Fahrerlaubnis ist die
Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQG) erforderlich (Grundqualifikation 280 Unterrichtsstunden oder beschleunigte Grundqualifikation 140 Std. + Prüfung). Kosten variieren je nach Klasse stark: BE ca. 500–800 EUR, A2/A ca. 1.000–2.000 EUR, C ca. 3.000–5.000 EUR.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei der Fahrschule nach Kursanmeldung.
Wichtig: Nicht jede Fahrschule bietet alle Klassen an – LKW- und Busklassen erfordern speziell ausgerüstete Fahrschulen.
Praxistipp: Vergleichen Sie mehrere Fahrschulen für C/D-Klassen – Preisunterschiede können erheblich sein (bis zu 1.000 EUR).
Prüfung ablegen und Führerschein erweitern lassen
Führerscheinstelle eingetragen oder ein neuer Führerschein ausgestellt. Mitbringen: Bisheriger Führerschein (wird ggf. eingezogen und durch neuen mit erweiterter Klasse ersetzt), Personalausweis, biometrisches Passfoto.
Klassen C/D: Nach Prüfung muss außerdem der Nachweis über die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95 im Führerschein) vorliegen. Gebühr Führerscheinstelle: 25-40 EUR für Eintragung oder neuen Führerschein.
Benötigte Unterlagen
Wo ablegen: TÜV, DEKRA oder andere zugelassene Prüfstellen.
Kosten: Theorieprüfung ca. 25 EUR + Vorstellungsgebühr; Fahrprüfung ca. 100-200 EUR + Vorstellungsgebühr (je nach Klasse).
Praxistipp: Machen Sie vor der Prüfung eine Übungsfahrt mit dem Fahrlehrer speziell auf der voraussichtlichen Prüfstrecke.
Wann nötig: Pflicht für gewerbliche Nutzung der Klassen C, C1, CE, D, D1. Privatfahrten können ohne Schlüsselzahl 95 möglich sein – rechtliche Prüfung im Einzelfall empfohlen.
Wo absolvieren: Zugelassene Ausbildungsstätten (DEKRA, TÜV, Fahrschulen).
Umfang: Grundqualifikation 280 Std. oder beschleunigte Grundqualifikation 140 Std. + Prüfung.