Finanzierung, Notar, Grundbuch, Bauantrag – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.
In Deutschland sind beim Thema Wohnen zahlreiche Behördengänge und Fristen zu beachten. Für Haus kaufen & Bauen – Finanzierung, Notar, Grundbuch, Bauantrag – führt diese Seite mit 5 Checklisten mit insgesamt 46 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.
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Haken setzen, Unterlagen fotografieren, Fortschritt speichern, Bericht herunterladen – auch offline. Keine Anmeldung nötig.
📋 Haus kaufen (Bestandsimmobilie)
Budget und Finanzierungsrahmen ermitteln
Eigenkapital (mind. 20-30% des Gesamtpreises). Die
Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Makler = 10-15%) sollten vollständig aus Eigenkapital finanziert werden. Ermitteln Sie Ihre
maximale monatliche Belastung (max. 35-40% des Netto-Haushaltseinkommens). Planen Sie einen
Puffer von 10-20% für unvorhergesehene Kosten ein.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei Ihrer Bank oder online im Online-Banking als PDF herunterladen.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Nicht älter als 3 Monate.
Praxistipp: Sammeln Sie alle Nachweise an einem Ort - Sie benötigen diese später mehrfach für Finanzierungsgespräche und den Notar.
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber oder über das Lohnbüro.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Alle Einkommensquellen dokumentieren (auch Nebenverdienste, Mieteinnahmen).
Praxistipp: Bei Selbstständigen: Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 2-3 Jahre sowie aktuelle BWA bereitlegen.
Immobiliensuche starten und Angebote vergleichen
Immobilienportalen und bei lokalen Maklern. Definieren Sie Ihre
Suchkriterien (Lage, Größe, Zustand, Ausstattung). Prüfen Sie
Marktpreise und Bodenrichtwerte zur realistischen Preiseinschätzung. Erstellen Sie eine Shortlist mit 3-5 Favoriten. Besuchen Sie die Gegend zu verschiedenen Tageszeiten, um ein realistisches Bild von Lärm und Nachbarschaft zu erhalten.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen aus Exposés von ImmobilienScout24, Immowelt oder lokalen Maklern.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Erstellen Sie eine Excel-Tabelle mit allen wichtigen Kriterien zum direkten Vergleich - das erleichtert die Entscheidung erheblich.
Wo bekommen: Kostenlos auf www.bodenrichtwerte.org oder beim örtlichen Gutachterausschuss.
Kosten: Online kostenlos, offizielle Bescheinigung ca. 10-30 Euro.
Praxistipp: Bodenrichtwerte helfen, überteuerte Angebote zu erkennen - liegt der Quadratmeterpreis deutlich über dem Bodenrichtwert, prüfen Sie kritisch.
Besichtigungstermine vereinbaren und durchführen
Besichtigungstermine (mind. 45-60 Min. pro Objekt). Prüfen Sie systematisch:
Bausubstanz, Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Sanitär. Fordern Sie den
Energieausweis an. Machen Sie Fotos und Notizen. Bei der zweiten Besichtigung nehmen Sie einen
Bausachverständigen mit (ca. 350-500 Euro), um versteckte Mängel aufzudecken. Schauen Sie in alle Ecken.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Vom Verkäufer (gesetzliche Vorlage-Pflicht bei Besichtigung).
Kosten: Kostenlos für Käufer (Verkäufer trägt Kosten).
Gültig: 10 Jahre.
Wichtig: Prüfen Sie, ob es ein Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Verbrauch) oder Bedarfsausweis (berechnet auf Basis Gebäudedaten) ist - Bedarfsausweis ist aussagekräftiger.
Praxistipp: Klassen E-H bedeuten hohe Energiekosten - kalkulieren Sie 200-400 EUR/Monat mehr für Heizung und planen Sie Sanierung ein.
Wo bekommen: Selbst erstellen oder kostenlose Vorlagen von Verbraucherzentrale, ADAC oder ImmobilienScout24 herunterladen.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Drucken Sie die Checkliste aus und haken Sie vor Ort alle Punkte ab - fotografieren Sie parallel jeden Raum und alle Problemstellen zur späteren Erinnerung.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Vom Verkäufer oder aus dem Grundbuch.
Inhalt: Aufteilung des Gebäudes in Wohnungen, was Sondereigentum ist, was Gemeinschaftseigentum ist, Sondernutzungsrechte (z.B. Garten, Stellplatz), Stimmrechte in der Eigentümerversammlung.
Wichtig: Legt fest, was Ihnen gehört und was Gemeinschaftseigentum ist (Dach, Treppenhaus, Fassade).
Praxistipp: Prüfen Sie die Teilungserklärung VOR dem Kauf - manche enthalten ungünstige Regelungen (z.B. hohe Instandhaltungsrücklagen, Nutzungseinschränkungen wie Haustierverbot, Vermietungsverbot)!
Gutachter/Bausachverständigen beauftragen (dringend empfohlen)
unabhängigen Bausachverständigen für eine professionelle Objektbewertung. Der Gutachter deckt
versteckte Mängel auf und schätzt
Sanierungskosten. Kosten: 350-500 Euro (Kurzgutachten) bzw. 1.000-2.000 Euro (Vollgutachten). Das Gutachten dient als
Verhandlungsbasis für den Kaufpreis. Bei Altbauten (älter als 30 Jahre) dringend empfohlen.
GEG §47/§72/§73 – Sanierungspflichten beim Bestandskauf: Als neuer Eigentümer müssen Sie innerhalb von 2 Jahren nach Eigentumsübergang bestimmte Sanierungspflichten erfüllen (z.B. Austausch von Heizkesseln älter als 30 Jahre gemäß §72 GEG, Dämmung Dachboden gemäß §47 GEG). Lassen Sie vor dem Kauf prüfen, welche GEG-Pflichten auf Sie zukommen und kalkulieren Sie diese in den Kaufpreis ein.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von unabhängigen Bausachverständigen (VDI-zertifiziert, TÜV-geprüft) - Suche über VDI, TÜV-Webseite oder lokale Ingenieurverbände.
Kosten: Kurzgutachten 350-500 EUR, Vollgutachten 1.000-2.000 EUR.
Dauer: Besichtigung 2-3 Stunden, Bericht nach 5-10 Werktagen.
Wichtig: Vereinbaren Sie klaren Leistungsumfang vorab.
Praxistipp: Die Investition zahlt sich meist aus - ein Gutachten, das 10.000 EUR Sanierungsbedarf aufdeckt, gibt Ihnen starke Verhandlungsargumente für Preisabschlag oder Kaufrücktritt.
Wo bekommen: Ein Energieberater oder Bausachverständiger kann die bestehenden GEG-Pflichten konkret benennen. Energieberatung z.B. über dena-Energieberatersuche (energieeffizienz-experten.de) oder Verbraucherzentrale-Beratung.
Kosten: Energieberatung ca. 200-500 EUR (oft förderfähig über BAFA).
Wichtig: Die Sanierungspflichten gelten ab Eigentumsübergang und sind unabhängig davon, ob Sie selbst einziehen oder vermieten. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder.
Praxistipp: Lassen Sie die GEG-Pflichten VOR Vertragsabschluss klären und kalkulieren Sie die Sanierungskosten in den Kaufpreis ein - das gibt Ihnen Verhandlungsspielraum.
KfW-Förderung prüfen und beantragen
WICHTIG: KfW-Anträge müssen VOR Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen!
Für Bestandsimmobilien:
-
KfW 124 (Wohneigentumsprogramm): Bis zu 100.000 EUR zinsgünstiger Kredit, für alle Käufer
-
KfW 308 (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb): Bis zu 270.000 EUR für Familien mit Kindern unter 18 Jahren (verbesserte Konditionen seit Oktober 2025)
-
KfW 261 (Bundesförderung Effiziente Gebäude): Bei Kauf von Energieeffizienzhäusern
Ablauf: Antrag online auf kfw.de stellen → KfW-Zusage erhalten → erst dann Kaufvertrag unterschreiben.
Praxistipp: Die KfW-Anträge laufen über Ihre Hausbank als Durchleitungspartner. Auch Landesförderbanken (z.B. KfB Bayern, NRW.Bank) sind oft kombinierbar – lohnt sich immer zu prüfen.
Benötigte Unterlagen
Finanzierungsangebote einholen und vergleichen
mehreren Banken ein (Hausbank, Direktbanken, Vermittler). Achten Sie auf:
effektiven Jahreszins, Tilgungssatz (mind. 2%),
Zinsbindung (10-20 Jahre),
Sondertilgungen (mind. 5% p.a.). Vergleichen Sie die
Gesamtkosten über die Laufzeit. Lassen Sie sich eine
Finanzierungsbestätigung geben – stärkt Ihre Verhandlungsposition beim Verkäufer.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von Hausbank, Direktbanken (ING, DKB), Bausparkassen und Vermittlern wie Dr. Klein, Interhyp (kostenlos).
Kosten: Angebote sind kostenlos und unverbindlich.
Dauer: 2-5 Werktage nach Einreichung aller Unterlagen.
Praxistipp: Holen Sie mindestens 3-5 Angebote ein - Vermittler finden oft 0,2-0,5% günstigere Zinsen, was bei 300.000 EUR über 20 Jahre mehrere Tausend Euro Ersparnis bedeutet.
Wo bekommen: Von der Bank nach Prüfung Ihrer Bonität und Unterlagen.
Kosten: Kostenlos.
Gültig: Meist 3-6 Monate, an konkretes Objekt gebunden.
Wichtig: Stärkt Ihre Verhandlungsposition erheblich - Sie gelten wie ein Barzahler.
Praxistipp: Lassen Sie sich die Bestätigung BEVOR Sie ein verbindliches Kaufangebot abgeben - so steht die Finanzierung sicher und Verkäufer nehmen Sie ernst.
Wo bekommen: Online auf meineschufa.de - kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO oder Bonitätsauskunft für 29,95 EUR.
Kosten: Kostenlos (Datenkopie) oder 29,95 EUR (Bonitätsauskunft).
Dauer: Online sofort, per Post 1-2 Wochen.
Wichtig: Banken verlangen dies zur Prüfung Ihrer Bonität.
Praxistipp: Nutzen Sie die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO - sie enthält alle relevanten Informationen. Bei mehreren Finanzierungsanfragen: Eine SCHUFA-Auskunft reicht für alle Banken.
Kaufpreis verhandeln und Kaufangebot abgeben
Kaufpreis auf Basis des Gutachtens und Marktpreisvergleichs. Argumentieren Sie mit
festgestellten Mängeln und notwendigen Modernisierungen. Starten Sie mit einem Angebot
5-15% unter dem Angebotspreis. Geben Sie ein schriftliches Kaufangebot mit
Finanzierungsvorbehalt ab – schützt Sie, falls die Bank ablehnt. Verhandeln Sie auch über Inventar, um Grunderwerbsteuer zu reduzieren.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen (kein Formular nötig) mit Angaben: Ihre Daten, Objektadresse, angebotener Kaufpreis, Finanzierungsvorbehalt, Frist zur Annahme (z.B. 7 Tage), Datum und Unterschrift.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Finanzierungsvorbehalt schützt Sie - falls Bank ablehnt, können Sie zurücktreten ohne Schadensersatz.
Praxistipp: Verhandeln Sie Inventar separat (Einbauküche, Möbel) - das reduziert die Grunderwerbsteuer, die nur auf Grundstück und Gebäude anfällt.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrem beauftragten Bausachverständigen (siehe Schritt 4).
Praxistipp: Das Gutachten ist Ihr stärkstes Verhandlungsargument - zeigen Sie es dem Verkäufer und argumentieren Sie mit den festgestellten Sanierungskosten.
Notartermin vorbereiten und Kaufvertragsentwurf prüfen
Kaufvertragsentwurf (erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Beurkundung). Prüfen Sie sorgfältig:
Alle Daten korrekt? Inventar aufgeführt?
Gewährleistungsausschlüsse klar formuliert? Klären Sie
Fälligkeit, Übergabetermin, Kostenverteilung. Offene Fragen VOR dem Notartermin klären – beim Termin ist die Zeit für Diskussionen begrenzt.
Gesetzliche Prüfungsfrist (§17 Abs. 2a BeurkG): Zwischen Erhalt des Kaufvertragsentwurfs und dem Beurkundungstermin sind mindestens
2 Wochen Prüfungszeit gesetzlich vorgeschrieben – diese Frist ist ein gesetzlicher Käuferschutz. Sie dient dazu, dem Käufer ausreichend Zeit zu geben, den Vertrag zu verstehen und prüfen zu lassen. Die Frist kann nur in Ausnahmefällen unterschritten werden, z.B. wenn der Käufer ausdrücklich und begründet sein Einverständnis erklärt. Niemand darf Sie unter Druck setzen, den Termin früher wahrzunehmen. Bestehen Sie auf diesem Recht und
nutzen Sie die 2 Wochen aktiv: Lassen Sie den Entwurf von einem Fachanwalt für Immobilienrecht oder einem Sachverständigen prüfen – insbesondere Gewährleistungsausschlüsse, Fälligkeitsbedingungen und Übergaberegelungen sollten gründlich analysiert werden.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Vom Notar per Post oder E-Mail ca. 2 Wochen vor dem Beurkundungstermin.
Kosten: Im Notarhonorar enthalten (ca. 1% des Kaufpreises).
Wichtig: Prüfen Sie alle Details gründlich - bei Privatverkauf wird meist 'gekauft wie besehen' vereinbart (keine Gewährleistung).
Praxistipp: Lesen Sie den Vertrag in Ruhe und notieren Sie Fragen - klären Sie diese VOR dem Termin telefonisch mit dem Notar, beim Termin selbst ist wenig Zeit für Diskussionen.
Wo bekommen: Beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts oder online über das Justizportal des Bundeslandes.
Kosten: 10-20 EUR.
Dauer: 1-2 Wochen (per Post) oder sofort (online falls verfügbar).
Wichtig: Zeigt alle Belastungen und Rechte Dritter am Grundstück - unbedingt VOR Kaufvertrag prüfen!
Praxistipp: Achten Sie besonders auf Abteilung II (Lasten wie Wegerechte, Leitungsrechte) und Abteilung III (Grundschulden) - diese können den Wert erheblich mindern oder zu Problemen führen.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Beim Bauordnungsamt oder Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde.
Kosten: 10-30 EUR.
Dauer: 1-2 Wochen.
Wichtig: Nicht im Grundbuch eingetragen, aber rechtlich bindend.
Praxistipp: Besonders wichtig bei Grundstückskauf oder geplanten Umbauten - zeigt z.B. ob Sie einen Anbau errichten dürfen oder ob Leitungen Dritter über Ihr Grundstück verlaufen.
Notartermin wahrnehmen und Kaufvertrag beurkunden
Notartermin (Dauer 60-90 Min.) mit
Personalausweis und
Finanzierungsbestätigung. Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt alle Klauseln. Danach unterschreiben alle Beteiligten. Der Notar veranlasst
Auflassungsvormerkung im Grundbuch (sichert Ihren Eigentumsanspruch) und
Grunderwerbsteuerbescheid. Notarkosten: ca. 1% des Kaufpreises. Sie müssen beim Termin noch NICHT zahlen.
Auflassungsvormerkung – wichtiger Schutz für den Käufer: Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer zwischen Kaufvertragsunterzeichnung und endgültiger Grundbucheintragung. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nochmals verkauft oder belastet. Dieser Zeitraum kann Wochen bis Monate dauern – ohne Vormerkung wäre der Käufer vollständig ungeschützt. Die Vormerkung wird vom Notar unmittelbar nach Beurkundung beim Grundbuchamt beantragt.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Immer dabei haben.
Kosten: Keine (bereits vorhanden).
Wichtig: Pflicht beim Notar - ohne gültigen Ausweis kann der Kaufvertrag nicht beurkundet werden.
Praxistipp: Prüfen Sie die Gültigkeit einige Tage vor dem Termin - abgelaufene Ausweise werden nicht akzeptiert und der Termin muss verschoben werden. Bei Reisepass zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung mitbringen.
Wo bekommen: Von Ihrer finanzierenden Bank (siehe Schritt 5).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Wird vom Notar zu den Akten genommen.
Praxistipp: Bringen Sie eine Kopie mit - das Original geht an den Notar.
Grunderwerbsteuer bezahlen
Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt (3,5% bis 6,5% je Bundesland, Stand 2026). Zahlungsfrist: ca. 4 Wochen. Nach Bezahlung stellt das Finanzamt die
Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – diese benötigt der Notar für den
Grundbucheintrag. Erst danach kann der Eigentumsübergang vollzogen werden. Planen Sie die Steuer unbedingt im Budget ein.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Finanzamt automatisch 1-3 Wochen nach Notartermin per Post zugeschickt.
Kosten: 3,5% bis 6,5% des Kaufpreises (je nach Bundesland).
Zahlungsfrist: Ca. 4 Wochen nach Erhalt.
Wichtig: Ohne Bezahlung kein Grundbucheintrag möglich - der Notar benötigt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Praxistipp: Bei 300.000 EUR Kaufpreis zahlen Sie in Bayern 10.500 EUR, in NRW dagegen 19.500 EUR - die Unterschiede sind erheblich! Planen Sie diesen Betrag im Budget ein.
Wo bekommen: Von Ihrer Bank nach Überweisung der Steuer ans Finanzamt.
Kosten: Kostenlos (Teil der Bankdienstleistung).
Wichtig: Bewahren Sie den Beleg für Ihre Unterlagen auf.
Praxistipp: Nach Überweisung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und schickt diese direkt an den Notar - Sie müssen nichts weiter tun.
Kaufpreis zahlen nach Fälligkeitsmitteilung
Fälligkeit des Kaufpreises mit (meist 6-10 Wochen nach Notartermin). Voraussetzungen:
Auflassungsvormerkung eingetragen, alte Lasten gelöscht,
Grunderwerbsteuer bezahlt. Überweisen Sie auf das
Notaranderkonto (NICHT direkt an Verkäufer!). Der Notar leitet das Geld erst weiter, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Bis dahin sind Sie noch NICHT Eigentümer.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Notar automatisch per Post oder E-Mail zugeschickt, sobald Auflassungsvormerkung eingetragen, alte Lasten gelöscht und Grunderwerbsteuer bezahlt sind.
Kosten: Kostenlos (im Notarhonorar enthalten).
Dauer: Meist 6-10 Wochen nach Notartermin.
Wichtig: Enthält Bankverbindung des Notaranderkontos und genauen Betrag.
Praxistipp: Überweisen Sie NUR auf das Notaranderkonto, NIEMALS direkt an den Verkäufer - der Notar sichert, dass alle Bedingungen erfüllt sind, bevor das Geld weitergeleitet wird.
Wo bekommen: Von Ihrer Bank nach Überweisung (oder Online-Banking-Bestätigung).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Bewahren Sie den Beleg sorgfältig auf - ist wichtiger Nachweis für Ihre Unterlagen.
Praxistipp: Bei Bankfinanzierung: Die Bank überweist meist direkt - Sie müssen nur die Differenz zum Eigenkapital überweisen.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Bei Versicherungen (Check24, Verivox zum Vergleichen).
Kosten: 200-500 EUR/Jahr je nach Gebäudewert und Versicherungsumfang.
Wichtig: Viele Banken fordern Abschluss VOR Kreditauszahlung als Sicherheit.
Praxistipp: Schließen Sie frühzeitig ab - ohne Gebäudeversicherung zahlt Bank oft kein Geld aus. Vergleichen Sie Angebote und achten Sie auf Elementarschaden-Schutz (Hochwasser, Starkregen) - wird immer wichtiger.
Grundbucheintrag abwarten und prüfen
Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt (Dauer: ländlich 4-6 Wochen, Großstadt 8-16 Wochen). Sie erhalten einen
Grundbuchauszug, der Sie als Eigentümer ausweist. Prüfen Sie: Daten korrekt? Grundschuld eingetragen? Alte Lasten gelöscht? Ab Grundbucheintrag tragen Sie alle Rechte und Pflichten. Grundbuchkosten: ca. 0,5% des Kaufpreises.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Notar nach Eintragung automatisch zugeschickt oder Sie fordern ihn beim Grundbuchamt an (kostenlos für Eigentümer, ca. 10-20 EUR für Nichteigentümer).
Dauer: Ländlich 4-6 Wochen, Großstadt 8-16 Wochen (Berlin, München bis 20 Wochen).
Wichtig: Prüfen Sie alle Daten - Ihr Name korrekt geschrieben? Grundschuld für Bank eingetragen? Alte Lasten gelöscht?
Praxistipp: Ab Grundbucheintrag sind Sie Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten - Versicherungen, Grundsteuer etc. laufen nun auf Ihren Namen.
Wo bekommen: Wird vom Grundbuchamt per Post zugeschickt.
Kosten: Ca. 0,5% des Kaufpreises (bei 300.000 EUR ca. 1.500 EUR).
Zahlungsfrist: Ca. 4 Wochen.
Wichtig: Gesetzlich festgelegte Gebühren nach GNotKG, nicht verhandelbar.
Praxistipp: Die Kosten sind zusätzlich zu den Notarkosten - planen Sie Notar + Grundbuch zusammen mit ca. 1,5% des Kaufpreises ein.
Immobilie übernehmen und Übergabeprotokoll erstellen
Übergabetermin mit dem Verkäufer. Erstellen Sie ein
Übergabeprotokoll:
Zählerstände notieren und fotografieren,
Zustand aller Räume dokumentieren,
Mängel festhalten,
alle Schlüssel übergeben lassen,
Unterlagen (Baupläne, Energieausweis, Garantien) erhalten. Beide Seiten unterschreiben. Melden Sie Zählerstände an Versorgungsunternehmen. Ab Übergabe können Sie einziehen. Termin tagsüber bei Tageslicht vereinbaren.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen (kostenlose Vorlagen von Verbraucherzentrale, ImmobilienScout24 oder ADAC herunterladen).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Dokumentieren Sie systematisch jeden Raum, fotografieren Sie Mängel. Beide Seiten unterschreiben.
Praxistipp: Termin tagsüber bei Tageslicht vereinbaren - so sehen Sie Mängel besser. Notieren Sie alle Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Heizung) und fotografieren Sie die Zähler. Fordern Sie ALLE Schlüssel ein (Haustür, Zimmer, Keller, Garage, Briefkasten, Fenster).
Wo bekommen: Vom Verkäufer bei Übergabe.
Kosten: Kostenlos (Übergabe-Pflicht des Verkäufers).
Wichtig: Prüfen Sie Vollständigkeit - fehlende Unterlagen später schwer zu beschaffen.
Praxistipp: Erstellen Sie eine Checkliste und haken Sie alle übergebenen Unterlagen ab. Bewahren Sie alles sorgfältig auf - bei späteren Sanierungen oder Verkauf sind diese Gold wert.
Maklercourtage prüfen (WoMaklG – Wer zahlt wie viel?)
Seit
23.12.2020 gilt das
Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten (§§656a–656d BGB, WoMaklG): Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens
50% der Courtage. Beauftragt der Verkäufer den Makler, kann er maximal die Hälfte auf den Käufer abwälzen – und zwar
erst nach Zahlung durch den Verkäufer.
Courtage-Übersicht nach Bundesland (2026, Gesamtcourtage inkl. MwSt.):
- Bayern, NRW, BW, Hessen, Sachsen: ca.
7,14% (je 3,57% Käufer/Verkäufer)
- Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern: ca.
6,25% (je 3,125%)
- Berlin, Brandenburg, Bremen: üblich ca.
7,14% (geteilte Courtage)
Rechenbeispiel: Kaufpreis 400.000 EUR × 3,57% =
14.280 EUR Maklercourtage für den Käufer. Diese Summe ist nicht finanzierbar über KfW/Bank (Eigenmittel!).
Wichtig: Maklervertrag vor Unterschrift genau prüfen – wer hat den Makler beauftragt? Ist die Provisionsteilung schriftlich fixiert? Die Courtage kann steuerlich als Werbungskosten absetzbar sein (bei Vermietung) oder die Anschaffungskosten erhöhen (bei Eigennutzung → AfA).
Praxistipp: Fragen Sie den Makler schriftlich, wer ihn beauftragt hat. Zahlt der Verkäufer nicht zuerst, müssen Sie als Käufer gar nicht zahlen – das ist ein häufig übersehenes Recht nach §656c BGB.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Vom Makler vor Beginn der Vermittlungstätigkeit ausgehändigt (gesetzliche Schriftformpflicht nach §656a BGB).
Prüfen: Wer hat den Makler beauftragt (Käufer oder Verkäufer)? Wie hoch ist die Courtage (Prozentsatz + MwSt.)? Ist Provisionsteilung fixiert? Wann wird gezahlt (nach Verkäufer-Zahlung)?
Kosten: Maklercourtage ca. 3,57% des Kaufpreises für Käufer (Bundesland-abhängig).
Praxistipp: Unterschreiben Sie keinen Maklervertrag ohne vorherige Prüfung – eine versehentlich eingegangene Alleinmaklervereinbarung kann teuer werden.
Wann nötig: Bevor Käufer zahlt – §656c Abs. 1 S. 2 BGB: Käufer ist erst nach Zahlung des Verkäufers zur Zahlung verpflichtet.
Wo bekommen: Vom Makler oder Verkäufer auf Anfrage (Kontoauszug, Quittung).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Fordern Sie diesen Nachweis aktiv an, bevor Sie überweisen – ohne Nachweis der Verkäuferzahlung besteht keine Pflicht zur Eigenzahlung.
Vorkaufsrecht und Belastungen im Grundbuch prüfen
Vor dem Kaufvertrag sind zwei wichtige Prüfungen nötig:
1. Vorkaufsrechte:
-
Gemeindliches Vorkaufsrecht (§24 BauGB): In Sanierungsgebieten, Umlegungsgebieten, bestimmten Naturschutzflächen und Gebieten mit Bebauungsplan kann die Gemeinde den Kauf übernehmen. Das Notariat oder die Gemeinde erteilt eine
Negativbescheinigung (kein Vorkaufsrecht vorhanden). Diese ist Voraussetzung für die Grundbuchumschreibung.
-
Mieter-Vorkaufsrecht (§577 BGB): Gilt, wenn eine vermietete Wohnung erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt und verkauft wird. Der BGH hat Mai 2025 (VIII ZR 201/23) das Recht auch auf Umwandlung in Teileigentum ausgedehnt.
2. Grundbuchbelastungen:
-
Abteilung II: Lasten und Beschränkungen –
Wegerecht (andere dürfen Ihr Grundstück betreten),
Nießbrauch (lebenslanges Nutzungsrecht Dritter),
Wohnrecht (jemand darf in der Immobilie wohnen),
Reallast (wiederkehrende Zahlungspflichten)
-
Abteilung III: Hypotheken und
Grundschulden – müssen vor Kaufpreiszahlung gelöscht oder zur Übernahme vereinbart werden
Grundbuchauszug: Beim Grundbuchamt (Amtsgericht), ca. 10–20 EUR, als Eigentümer kostenlos.
Praxistipp: Bestehen Sie darauf, den vollständigen Grundbuchauszug VOR dem Notartermin zu lesen – nicht während des Termins erstmalig. Lasten in Abteilung II können den Wert der Immobilie erheblich mindern oder die Nutzung stark einschränken.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts persönlich, per Post oder online über das Justizportal des jeweiligen Bundeslandes. Als Eigentümer kostenlos, als Dritter ca. 10–20 EUR.
Dauer: Sofort (online) oder 1–2 Wochen (per Post).
Wichtig: Prüfen Sie insbesondere Abteilung II (Wege-, Nießbrauch-, Wohnrechte, Reallasten) – diese können den Immobilienwert erheblich mindern und sind schwer zu entfernen!
Praxistipp: Lassen Sie einen Fachanwalt für Immobilienrecht die Abteilungen II und III kurz analysieren – 15 Minuten Beratung (ca. 50 EUR) können teure Überraschungen verhindern.
Wo bekommen: Bei der zuständigen Gemeinde/Stadt (Baurechtsamt, Stadtplanungsamt) – Antrag wird vom Notar nach Beurkundung gestellt.
Kosten: Ca. 20–50 EUR (je nach Gemeinde).
Dauer: 1–4 Wochen.
Wichtig: Ohne Negativbescheinigung keine Grundbuchumschreibung möglich – die Gemeinde hat 3 Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht auszuüben (§28 Abs. 2 BauGB, seit Baulandmobilisierungsgesetz 2021).
Praxistipp: In der Praxis macht die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht sehr selten Gebrauch – aber die Bescheinigung ist formal zwingend erforderlich.
Optionale Unterlagen
Wofür: Genauere Analyse von Wegerechten, Nießbrauch, Wohnrechten, Reallasten.
Wo bekommen: Teil des vollständigen Grundbuchauszugs (kein separates Dokument).
Praxistipp: Fordern Sie bei eingetragenen Lasten die zugrundeliegenden Bewilligungsurkunden an – diese beschreiben Inhalt und Umfang der Belastung genau.
Bundesland-Förderungen zusätzlich zu KfW prüfen
Jedes Bundesland hat eine eigene
Förderbank, die eigenständige Programme für den Immobilienerwerb anbietet – oft kombinierbar mit KfW-Förderkrediten:
-
Bayern: BayernLabo (Wohnungsbauförderprogramm, einkommensabhängig, bis 100.000 EUR)
-
NRW: NRW.BANK (Wohnraumförderung, Eigentumsmaßnahmen bis 250.000 EUR + Kinderboni)
-
Baden-Württemberg: L-Bank (Wohnraumförderung bis 160.000 EUR, Familienprogramm)
-
Hamburg: IFB Hamburg (Eigenheimförderung, einkommensabhängig)
-
Hessen: WIBank (Hessisches Wohnraumförderungsprogramm)
-
Berlin: IBB (Wohnraumförderung, Mietkauf, einkommensabhängig)
-
Niedersachsen: NBank (Wohnraumförderung, zinsgünstige Darlehen)
-
Bayern + BW: Zusätzlich
Wohnbauprämie (8,8% auf Bausparbeiträge bis max. 700 EUR/Jahr, einkommensabhängig)
Wichtig: Viele Länderprogramme sind
einkommensabhängig und bevorzugen Familien mit Kindern. Anträge müssen oft
VOR Kaufvertragsabschluss oder
VOR Baubeginn gestellt werden.
Praxistipp: Informieren Sie sich auf der Website der Förderbank Ihres Bundeslandes BEVOR Sie ein Finanzierungsgespräch mit der Hausbank führen – Fördergelder reduzieren den benötigten Bankkredit und verbessern Ihre Konditionen.
Benötigte Unterlagen
Wo stellen: Direkt bei der Landesförderbank oder über die Hausbank (analog KfW). Bayern: BayernLabo (www.bayernlabo.de), NRW: NRW.BANK (www.nrwbank.de), BW: L-Bank (www.l-bank.de), Hamburg: IFB Hamburg (www.ifbhh.de), Hessen: WIBank (www.wibank.de), Berlin: IBB (www.ibb.de), Niedersachsen: NBank (www.nbank.de).
Kosten: Antrag kostenlos.
Fristen: Muss i.d.R. VOR Kaufvertragsabschluss oder Baubeginn gestellt werden – nachträgliche Anträge werden abgelehnt!
Praxistipp: Kombinieren Sie Länderprogramm + KfW + Hausbank-Kredit für optimale Konditionen – oft sind alle drei Quellen kombinierbar.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Gehaltsabrechnungen vom Arbeitgeber, Steuerbescheid vom Finanzamt.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Einkommensgrenzen variieren stark nach Bundesland und Haushaltsgröße – prüfen Sie online den Förderrechner der jeweiligen Landesbank.
Praxistipp: Auch wenn Sie knapp über der Einkommensgrenze liegen, lohnt sich die Antragstellung – Abzüge (z.B. für Kinder, Schwerbehinderung) können zur Förderfähigkeit führen.
Wo bekommen: Standesamt des Geburtsortes.
Kosten: Erstausstellung kostenlos, Nachbestellung ca. 10–12 EUR pro Urkunde.
Wofür: Nachweis des Kinderbonus in Länderprogrammen (z.B. NRW.BANK gewährt höhere Darlehen bei mehr Kindern).
Praxistipp: Lassen Sie sich bei Geburt direkt mehrere Ausfertigungen ausstellen – werden für viele Stellen benötigt.
📋 Haus bauen (Neubau)
Grundstück suchen und Bebauungsmöglichkeiten prüfen
Immobilienportale, Makler, Gemeinden oder Bauträger. Prüfen Sie:
Lage, Grundstücksgröße, Ausrichtung, Erschließung (Strom, Wasser, Gas vorhanden?). Besorgen Sie beim Bauamt den
Bebauungsplan (Was darf gebaut werden? Vorgaben zu Geschosszahl, Dachform?). Empfohlen:
Baugrund-Gutachten (ca. 500-1.500 Euro). Besuchen Sie das Grundstück zu verschiedenen Tageszeiten.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Beim Bauamt oder Stadtplanungsamt der Gemeinde kostenlos einsehen oder als Kopie kaufen. Oft online auf der Gemeinde-Website verfügbar.
Kosten: Einsicht kostenlos, Kopie ca. 10-30 EUR.
Wichtig: Prüfen Sie genau, was gebaut werden darf - manche Pläne schreiben z.B. nur Satteldächer oder bestimmte Dachneigungen vor.
Praxistipp: Lassen Sie sich den Plan vom Bauamt erklären - die Symbole sind für Laien schwer verständlich.
Wo bekommen: Von Makler, Gemeinde oder Bauträger bei Grundstücksangeboten.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Prüfen Sie, ob Erschließungskosten bereits im Preis enthalten sind oder extra anfallen (Strom, Wasser, Abwasser, Straße).
Praxistipp: Besuchen Sie das Grundstück zu verschiedenen Tageszeiten und Wochentagen - so erkennen Sie Lärmbelastung und Nachbarschaft realistisch.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von geotechnischen Ingenieuren oder Sachverständigen (Suche über VDI oder lokale Ingenieurverbände).
Kosten: 500-1.500 EUR.
Dauer: Bohrung 1 Tag, Bericht nach 5-10 Werktagen.
Wichtig: Deckt auf: Altlasten, hoher Grundwasserspiegel (Keller nicht möglich), weicher Boden (teures Fundament nötig).
Praxistipp: Die Kosten zahlen sich aus - vermeiden Sie böse Überraschungen beim Bau, die schnell 10.000+ EUR Mehrkosten verursachen können!
Finanzierung planen und Kreditangebote einholen
Gesamtkosten realistisch: Grundstück, Baukosten,
Baunebenkosten (15-20%),
Grunderwerbsteuer (3,5-6,5%, nur auf Grundstück!), Notar, Außenanlagen.
Eigenkapital: mind. 20-30%. Holen Sie Angebote von mehreren Banken ein. Achten Sie auf:
lange Zinsbindung (15-20 Jahre),
bereitstellungszinsfreie Zeit (mind. 12, besser 24 Monate), kostenlose Sondertilgungen. Planen Sie
20% Puffer für Mehrkosten ein.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von Hausbank, Direktbanken, Bausparkassen und Vermittlern wie Dr. Klein, Interhyp (kostenlos).
Kosten: Angebote kostenlos und unverbindlich.
Dauer: 2-5 Werktage.
Wichtig: Bei Neubau ist bereitstellungszinsfreie Zeit entscheidend (mind. 12, besser 24 Monate) - danach fallen 0,25% pro Monat an!
Praxistipp: Holen Sie mind. 3-5 Angebote ein - Vermittler finden oft günstigere Konditionen. Planen Sie 20% Puffer für Mehrkosten ein - beim Bau kommt fast immer etwas Unvorhergesehenes.
Wo bekommen: Selbst erstellen mit Angeboten von Bauträgern/Architekten. Kostenlose Rechner bei Banken und Immobilienportalen.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Rechnen Sie realistisch mit allen Nebenkosten - oft werden 20-30% der Baukosten vergessen!
Praxistipp: Planen Sie 20% Puffer ein - Baukosten steigen häufig durch Sonderwünsche, Mehrarbeiten oder Preiserhöhungen bei Materialien.
Wo bekommen: Bei Ihrer Bank oder Online-Banking als PDF.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Mind. 20-30% der Gesamtkosten als Eigenkapital - je mehr, desto günstiger der Zins.
Praxistipp: Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Baunebenkosten = ca. 20-25% der Gesamtkosten) sollten komplett aus Eigenkapital finanziert werden.
Baupartner auswählen (Bauträger / Architekt / Fertighausanbieter)
Bauträger (schlüsselfertig, Festpreis, 6-12 Monate),
Architekt (individuell, mehr Aufwand, 12-24 Monate) oder
Fertighausanbieter (vorgefertigt, schnell, meist Festpreis). Holen Sie Angebote von mind. 3 Anbietern ein. Vergleichen Sie:
Preis, Leistungsumfang, Referenzen, Vertragsbedingungen, Zahlungsplan (nie mehr als 90% vor Abnahme!). Besuchen Sie Musterhäuser und Baustellen.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von mindestens 3 verschiedenen Anbietern nach Anfrage und Beratungsgespräch.
Kosten: Angebote kostenlos und unverbindlich.
Dauer: 1-3 Wochen nach Erstkontakt.
Wichtig: Prüfen Sie genau, was NICHT enthalten ist (Außenanlagen, Keller, Küche, Bodenbeläge oft extra!). Zahlungsplan muss MaBV-konform sein (max. 90% vor Abnahme).
Praxistipp: Vergleichen Sie Äpfel mit Äpfeln - erstellen Sie eine Excel-Tabelle mit allen Positionen. Besuchen Sie Musterhäuser und Baustellen der Anbieter.
Wo bekommen: Vom Anbieter erfragen, bei Google-Bewertungen, auf Bewertungsportalen (fertighauswelt.de, bauherren-schutzbund.de) oder in Facebook-Gruppen recherchieren.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Achten Sie auf Reklamationsquote, Termintreue, Nachbesserungen.
Praxistipp: Fragen Sie beim Anbieter nach Kontakten zu 2-3 Bauherren und telefonieren Sie mit diesen - echte Erfahrungen sind Gold wert!
Bauvertrag prüfen und unterschreiben
Bauvertrag von einem Fachanwalt prüfen (ca. 500-1.000 Euro). Wichtige Punkte:
Eindeutige Baubeschreibung, Festpreis, Zahlungsplan (nie mehr als 90% vor Abnahme),
Fertigstellungstermin mit Vertragsstrafe,
Gewährleistungsfristen (mind. 5 Jahre). Klären Sie, was NICHT im Preis enthalten ist. Empfohlen: Unabhängige
Baubegleitung (ca. 3.000-8.000 Euro) zur regelmäßigen Baustellen-Kontrolle.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Vom Bauträger/Architekten/Fertighausanbieter nach Angebotsphase.
Kosten: Teil des Bauauftrags.
Wichtig: UNBEDINGT von Fachanwalt für Baurecht prüfen lassen (500-1.000 EUR) - schützt vor unfairen Klauseln! Zahlungsplan muss MaBV-konform sein (max. 90% vor Abnahme).
Praxistipp: Achten Sie auf: Eindeutige Baubeschreibung (Qualität, Marken), Festpreis (keine 'ca.-Angaben'), Fertigstellungstermin mit Vertragsstrafe bei Verzug, mind. 5 Jahre Gewährleistung. Klären Sie, was NICHT enthalten ist (Außenanlagen, Keller, Küche oft extra!).
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von VDI-zertifizierten Sachverständigen, TÜV oder lokalen Ingenieurbüros.
Kosten: 3.000-8.000 EUR (je nach Hausgröße und Anzahl Begehungen).
Leistung: Ca. 5-8 Baustellenbegehungen, Mängelprotokoll, Abnahmebegleitung.
Wichtig: Der Sachverständige arbeitet für SIE, nicht für den Bauträger.
Praxistipp: Die Investition lohnt sich - Baufehler rechtzeitig erkannt sparen oft 10.000+ EUR und Ärger. Mängel vor Abnahme sind leichter zu beheben als danach!
Bauantrag stellen und Baugenehmigung einholen
Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten/Bauträger beim Bauamt eingereicht werden. Erforderlich:
Bauzeichnungen, Lageplan, Statik, Wärmeschutznachweis. Dauer: 6-12 Wochen (einfaches Verfahren) bis 3-6 Monate (Vollverfahren). Kosten: ca. 0,5-1% der Baukosten. Ohne Baugenehmigung darf NICHT gebaut werden. Reichen Sie den Antrag frühzeitig ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Bauamt nach Prüfung des Bauantrags per Post zugeschickt. Der Bauantrag muss von bauvorlageberechtigtem Architekten/Bauträger eingereicht werden (nicht von Privatpersonen).
Kosten: Ca. 0,5-1% der Baukosten (z.B. 1.500-3.000 EUR bei 300.000 EUR Baukosten).
Dauer: Ländlich 6-10 Wochen, Großstadt 12-24 Wochen (Berlin, NRW oft länger).
Wichtig: Ohne Genehmigung darf NICHT gebaut werden - sonst drohen Baustopp und Bußgelder!
Praxistipp: Reichen Sie den Antrag frühzeitig ein (4-6 Monate vor geplantem Baubeginn) - Verzögerungen sind häufig. Bescheid muss auf Baustelle ausgehängt werden.
Wo bekommen: Werden vom Architekten oder Bauträger erstellt (im Bauvertrag meist enthalten).
Kosten: Bei Architekt ca. 1.500-3.000 EUR extra, bei Bauträger/Fertighaus meist im Gesamtpreis.
Wichtig: Alle Unterlagen müssen von bauvorlageberechtigter Person (Architekt, Bauingenieur) erstellt und unterschrieben sein.
Praxistipp: Fordern Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen - wichtig für spätere Sanierungen oder Verkauf.
Grundstück kaufen (Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbuch)
Finanzierung steht und
Baugenehmigung vorliegt, kaufen Sie das Grundstück. Ablauf: Notartermin, Kaufvertrag beurkunden,
Grunderwerbsteuer zahlen (3,5-6,5%, nur auf Grundstück!), Kaufpreis zahlen, Grundbucheintrag abwarten. Bei
getrennten Verträgen (erst Grundstück, mind. 3-6 Monate warten, dann Bauvertrag) können Sie Grunderwerbsteuer auf Baukosten sparen. Mit Steuerberater klären, ob Trennung möglich ist.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird beim Notartermin unterschrieben, danach erhalten Sie eine Ausfertigung per Post.
Kosten: Notarkosten ca. 1-1,5% des Grundstückspreises (bei 100.000 EUR ca. 1.000-1.500 EUR).
Wichtig: Prüfen Sie Grundbuchauszug auf Lasten (Wegerechte, Leitungsrechte).
Praxistipp: Trennung von Grundstücks- und Bauvertrag (mind. 3-6 Monate Abstand) kann Grunderwerbsteuer auf Baukosten sparen - klären Sie das mit Steuerberater, ob in Ihrem Fall möglich!
Wo bekommen: Vom Finanzamt automatisch 1-3 Wochen nach Notartermin.
Kosten: 3,5-6,5% des Grundstückspreises.
Zahlungsfrist: Ca. 4 Wochen.
Wichtig: Bei getrenntem Kauf (erst Grundstück, dann nach 3-6 Monaten Bauvertrag) fällt Steuer NUR auf Grundstück an, nicht auf Baukosten - kann Tausende Euro sparen!
Praxistipp: Bei 100.000 EUR Grundstück zahlen Sie in Bayern 3.500 EUR, in NRW 6.500 EUR. Ohne Bezahlung kein Grundbucheintrag.
Wo bekommen: Wird nach Kaufpreiszahlung und Grunderwerbsteuerzahlung vom Notar beantragt, dann vom Grundbuchamt zugeschickt.
Kosten: Ca. 0,5% des Grundstückspreises (bei 100.000 EUR ca. 500 EUR).
Dauer: 4-8 Wochen nach Kaufpreiszahlung.
Wichtig: Erst mit Grundbucheintrag sind Sie Eigentümer und dürfen bauen.
Praxistipp: Prüfen Sie, dass Grundschuld für Ihre Bank eingetragen ist und alte Lasten gelöscht wurden.
Baustelleneinrichtung und Baubeginn
Baustelleneinrichtung: Baustelle sichern, Bauschild aufstellen,
Baustrom und Bauwasser anschließen (Kosten ca. 1.000-3.000 Euro, Bearbeitungszeit 1-4 Wochen). Melden Sie den
Baubeginn beim Bauamt (Pflicht!). Planen Sie regelmäßige
Baustellenbegehungen (alle 1-2 Wochen) ein und dokumentieren Sie mit Fotos. Schließen Sie
Bauherrenhaftpflicht- und Feuerrohbauversicherung ab (ca. 100-200 Euro).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Vom Bauamt (siehe Schritt 5) - bringen Sie die Ausfertigung zur Baustelle mit.
Kosten: Bereits bezahlt.
Wichtig: Muss für Kontrollen jederzeit sichtbar und zugänglich sein, sonst droht Bußgeld.
Praxistipp: Hängen Sie die Genehmigung wetterfest in einer Klarsichthülle an gut sichtbarer Stelle auf (z.B. am Bauzaun oder provisorischen Bauschild).
Wo bekommen: Bei Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung als Zusatz oder bei Versicherungsmaklern.
Kosten: Ca. 50-100 EUR einmalig für die Bauzeit.
Wichtig: PFLICHT für jeden Bauherrn - ohne haften Sie unbegrenzt mit Privatvermögen!
Praxistipp: Schließen Sie die Versicherung VOR Baubeginn ab - ab dem Moment, wo die erste Schaufel Erde bewegt wird, sind Sie haftbar.
Wo bekommen: Bei Ihrer künftigen Wohngebäudeversicherung als Vorstufe oder bei Versicherungsmaklern.
Kosten: Ca. 50-100 EUR einmalig.
Wichtig: Rohbau ist nicht durch normale Gebäudeversicherung geschützt.
Praxistipp: Kombinieren Sie Bauherrenhaftpflicht + Feuerrohbau + später Wohngebäudeversicherung beim gleichen Anbieter - oft gibt es Paketrabatte.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Bei örtlichen Versorgungsunternehmen (Stadtwerke) beantragen - Bauträger übernimmt das oft.
Kosten: 1.000-3.000 EUR je nach Entfernung zum Netz.
Dauer: 1-4 Wochen Bearbeitungszeit.
Wichtig: Ohne Strom und Wasser kann nicht gebaut werden.
Praxistipp: Beantragen Sie frühzeitig (6-8 Wochen vor Baubeginn) - Verzögerungen sind häufig.
Baufortschritt kontrollieren und Zahlungen nach Baufortschritt leisten
Baufortschritt (mind. alle 2 Wochen). Optional: Unabhängige
Baubegleitung (ca. 3.000-8.000 Euro). Zahlen Sie Raten NUR nach
tatsächlich erbrachten Bauleistungen gemäß Zahlungsplan (max. 90% vor Abnahme nach MaBV). Bei Mängeln: Zahlung zurückhalten. Zahlen Sie NIE im Voraus – behalten Sie mind. 5-10% bis zur Abnahme ein.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Ist Teil Ihres Bauvertrags (siehe Schritt 4).
Kosten: Im Bauvertrag enthalten.
Wichtig: Zahlungsplan muss MaBV-konform sein (Makler- und Bauträgerverordnung) - max. 90% vor Abnahme! Zahlen Sie NUR nach tatsächlich erbrachter Leistung, NIE im Voraus.
Praxistipp: Prüfen Sie vor jeder Zahlung persönlich auf der Baustelle oder durch Baubegleiter, ob die Leistung vollständig erbracht ist. Bei Mängeln: Zahlung anteilig zurückhalten (z.B. 10-20% der Rate).
Wo bekommen: Vom Bauträger/Bauunternehmen nach Fertigstellung der jeweiligen Bauphase per Post oder E-Mail.
Kosten: Entspricht Zahlungsplan.
Wichtig: Prüfen Sie jede Rechnung auf Korrektheit (Position, Betrag, Leistung erbracht?). Überweisen Sie innerhalb der Zahlungsfrist (meist 2-4 Wochen).
Praxistipp: Bewahren Sie alle Rechnungen und Überweisungsbelege sorgfältig auf - wichtig für spätere Gewährleistungsansprüche und Steuererklärung (AfA).
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrem beauftragten Sachverständigen (siehe Schritt 4).
Kosten: Im Baubegleitungsvertrag enthalten (3.000-8.000 EUR).
Wichtig: Die Protokolle sind Grundlage für Mängelbehebung und Zahlungen.
Praxistipp: Leiten Sie Mängelprotokolle sofort an Bauträger weiter mit Fristsetzung zur Behebung (meist 2-4 Wochen). Dokumentieren Sie alles schriftlich!
Bauabnahme durchführen und Abnahmeprotokoll erstellen
förmliche Bauabnahme. Nehmen Sie einen
Bausachverständigen mit (ca. 500-800 Euro). Besichtigen Sie alle Räume, prüfen Sie
Funktionsfähigkeit aller Anlagen, dokumentieren Sie
Mängel im Abnahmeprotokoll (fotografieren!). Unterschreiben Sie NUR bei unwesentlichen Mängeln. Mit Abnahme beginnt die
Gewährleistungsfrist (5 Jahre bei VOB/B). Nehmen Sie sich mind. 3-4 Stunden Zeit.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird beim Abnahmetermin gemeinsam erstellt - Bauträger bringt Formular mit.
Kosten: Im Bauvertrag enthalten.
Wichtig: Mit Ihrer Unterschrift beginnt die Gewährleistungsfrist (4-5 Jahre) und Sie müssen die Schlusszahlung leisten. Unterschreiben Sie NUR bei unwesentlichen Mängeln! Bei erheblichen Mängeln: Abnahme verweigern.
Praxistipp: Nehmen Sie unbedingt einen Bausachverständigen mit (500-800 EUR) - der findet Mängel, die Laien übersehen. Fotografieren Sie ALLE Mängel. Nehmen Sie sich mind. 3-4 Stunden Zeit für die Abnahme.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von einem unabhängigen Bausachverständigen, den Sie zur Abnahme mitnehmen.
Kosten: 500-800 EUR.
Dauer: Besichtigung 2-3 Stunden, Bericht nach 3-5 Werktagen.
Wichtig: Der Sachverständige prüft systematisch alle Gewerke und findet versteckte Mängel (Risse, Feuchtigkeit, Funktionsprobleme).
Praxistipp: Die Investition lohnt sich - Mängel, die VOR Abnahme dokumentiert sind, MUSS der Bauträger kostenfrei beheben. Nach Abnahme ist Beweis schwierig!
Mängel nachbessern lassen und Schlusszahlung leisten
schriftlicher Mängelanzeige (per Einschreiben) eine
Frist zur Nachbesserung (meist 2-4 Wochen). Nach erfolgreicher Mängelbeseitigung:
Erneute Abnahme (Nachbesichtigungsprotokoll), Freigabe der Schlusszahlung. Behalten Sie
3-5% der Schlusszahlung für 1-2 Monate zurück. Bewahren Sie alle Protokolle und Fotos auf. Legen Sie ein Rücklagen-Konto für spätere Gewährleistungsmängel an.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen (schriftlich per Einschreiben/Rückschein an Bauträger).
Kosten: Porto ca. 5 EUR (Einschreiben).
Wichtig: Listen Sie alle Mängel aus Abnahmeprotokoll auf, setzen Sie realistische Frist (meist 2-4 Wochen), drohen Sie Ersatzvornahme oder Minderung an bei Nichtbehebung.
Praxistipp: Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein - so haben Sie Beweis, dass Bauträger die Mängelanzeige erhalten hat. Bewahren Sie Kopie und Rückschein auf!
Wo bekommen: Erstellen Sie gemeinsam mit Bauträger bei Nachbesichtigung oder beauftragen Sie Bausachverständigen.
Kosten: Bei Sachverständigen-Begleitung ca. 200-400 EUR.
Wichtig: Prüfen Sie jeden Mangel einzeln - ist er vollständig behoben? Dokumentieren Sie mit Fotos. Erst nach erfolgreicher Mängelbeseitigung Schlusszahlung freigeben.
Praxistipp: Behalten Sie 3-5% der Schlusszahlung für 1-2 Monate zurück - falls neue Mängel auftauchen oder Nachbesserungen unvollständig sind.
Wo bekommen: Von Ihrer Bank nach Überweisung.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Zahlen Sie die Schlusszahlung erst nach erfolgreicher Mängelbeseitigung. Behalten Sie 3-5% der Summe für 1-2 Monate als Sicherheit zurück.
Praxistipp: Bewahren Sie alle Zahlungsbelege, Protokolle und Fotos sorgfältig auf - wichtig für spätere Gewährleistungsansprüche während der 4-5 Jahre Gewährleistungsfrist.
Einzug vorbereiten und Versorgungsverträge abschließen
Versorgungsverträge abschließen: Strom, Gas, Wasser, Internet/Telefon (2-4 Wochen Vorlauf!), Müllabfuhr.
Versicherungen abschließen:
Wohngebäudeversicherung (Pflicht bei Finanzierung), Hausratversicherung, ggf. Elementarschadenversicherung. Zählerstände notieren.
Wohnsitz ummelden (innerhalb 14 Tage). Schließen Sie Versorgungsverträge 4-6 Wochen vor Einzug ab, um teure Grundversorger-Tarife zu vermeiden.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Online bei Vergleichsportalen (Check24, Verivox) günstige Anbieter finden und direkt abschließen. Wasser meist bei Stadtwerken (Monopol). Müllabfuhr bei Gemeinde anmelden.
Kosten: Je nach Tarif und Verbrauch.
Dauer: Online sofort, Aktivierung 2-4 Wochen.
Wichtig: Schließen Sie Verträge 4-6 Wochen VOR Einzug ab - sonst landen Sie automatisch beim teuren Grundversorger!
Praxistipp: Notieren Sie bei Einzug alle Zählerstände und fotografieren Sie die Zähler - Startpunkt für Abrechnung.
Wo bekommen: Online bei Versicherungsvergleichsportalen oder direkt bei Versicherungen (Allianz, HUK, Gothaer etc.).
Kosten: Ca. 200-600 EUR/Jahr (je nach Wohnfläche, Wert, Region).
Wichtig: PFLICHT bei Bankfinanzierung - Bank fordert Nachweis. Optional: Elementarschadenversicherung (Hochwasser, Erdbeben) gegen Aufpreis.
Praxistipp: Schließen Sie ab, sobald Sie Eigentümer sind (Grundbucheintrag) - ab diesem Moment haften Sie für alle Schäden!
Wo bekommen: Bei selbstgenutztem Eigentum: Selbst ausfüllen und unterschreiben (Formular auf Bürgeramt-Website). Bei Miete: Vermieter unterschreibt.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Ohne Bestätigung keine Ummeldung möglich - Bußgeld bis 1.000 EUR bei verspäteter Ummeldung (über 14 Tage)!
Praxistipp: Formular vorher online herunterladen und ausgefüllt zum Bürgeramt mitbringen - spart Wartezeit.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Online bei Vergleichsportalen oder Versicherungen.
Kosten: Ca. 50-150 EUR/Jahr (je nach Wohnfläche und Wert).
Wichtig: Deckt nur bewegliche Gegenstände, nicht das Gebäude (dafür Wohngebäudeversicherung).
Praxistipp: Schließen Sie ab, bevor Sie Möbel reinbringen - ab dem Moment besteht Diebstahlrisiko.
Grundbucheintragung des fertigen Hauses veranlassen
fertiggestellte Gebäude im Grundbuch eintragen lassen. Der Notar veranlasst:
Gebäude-Wertermittlung, Eintragung im Grundbuch, ggf. Anpassung der Grundschuld-Höhe. Wichtig für
Versicherungen, spätere Verkäufe, Beleihungen. Dauer: ca. 4-8 Wochen. Kosten: ca. 0,5% des Gebäudewertes. Beantragen Sie einen aktualisierten Grundbuchauszug für Versicherungsverträge und Kreditanträge.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Notar nach Fertigstellung beim Grundbuchamt beantragt und Ihnen zugeschickt.
Kosten: Ca. 0,5% des Gebäudewertes (bei 300.000 EUR Gebäude ca. 1.500 EUR).
Dauer: 4-8 Wochen nach Fertigstellung.
Wichtig: Aktualisierung ist wichtig für Versicherungen (Wohngebäudeversicherung benötigt korrekten Wert), spätere Verkäufe und Anschlussfinanzierungen.
Praxistipp: Fordern Sie beim Notar einen Grundbuchauszug an - Sie benötigen ihn für Versicherungsverträge, Kreditanträge und als Nachweis des Eigentums.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von öffentlich bestellten Gutachtern oder Sachverständigen (oft durch Bank veranlasst).
Kosten: 500-1.500 EUR (oft von Bank übernommen bei Finanzierung).
Wichtig: Wird für Anschlussfinanzierung oder Beleihung benötigt. Bank bewertet Immobilie zur Festlegung des Beleihungswerts.
Praxistipp: Bei Bankfinanzierung übernimmt die Bank meist die Wertermittlung - Sie müssen nicht selbst tätig werden.
📋 Finanzierung für Hauskauf/Hausbau organisieren
Eigenkapital ermitteln und Budgetrahmen festlegen
Eigenkapital: Bankguthaben, Bausparverträge, Wertpapiere, Lebensversicherungen, ggf. Eigenleistungen (max. 5-10%). Faustregel: Mind.
20-30% des Gesamtpreises. Die
Kaufnebenkosten (10-15%) sollten vollständig aus Eigenkapital bezahlt werden. Ermitteln Sie Ihre
maximale monatliche Belastung (max. 35-40% des Netto-Einkommens). Je höher das Eigenkapital, desto günstiger der Zins.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei Ihrer Bank oder im Online-Banking als PDF herunterladen.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Nicht älter als 3 Monate. Je mehr Eigenkapital, desto günstiger der Zins (Faustregel mind. 20-30% der Gesamtkosten).
Praxistipp: Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler = 10-15%) sollten komplett aus Eigenkapital finanziert werden - sonst wird Finanzierung sehr teuer.
Wo bekommen: Bei Ihrer Bank oder Online-Broker als PDF.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Banken akzeptieren meist nur 70-80% des Depotwerts als Eigenkapital (wegen Kursschwankungen).
Praxistipp: Verkaufen Sie Wertpapiere rechtzeitig (6-8 Wochen vor Kaufpreiszahlung) - Verkauf und Überweisung brauchen Zeit.
Wo bekommen: Von Ihrer Bausparkasse (Schwäbisch Hall, LBS, Wüstenrot etc.).
Kosten: Bereits angespart.
Wichtig: Prüfen Sie Zuteilungsreife - ist Vertrag schon zuteilungsreif oder müssen Sie noch warten?
Praxistipp: Bauspardarlehen haben oft höhere Zinsen als normale Bankkredite - rechnen Sie genau, ob Kombination sinnvoll ist.
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber oder Lohnbüro.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Faustregel: Max. 35-40% des Netto-Haushaltseinkommens für Zins + Tilgung. Bei Selbstständigen: Einkommensteuerbescheide der letzten 2-3 Jahre.
Praxistipp: Dokumentieren Sie alle Einkommensquellen (Nebenverdienste, Mieteinnahmen, Kindergeld) - erhöht Ihre Kreditwürdigkeit.
Finanzierungsangebote von mehreren Banken einholen
3-5 Banken ein: Hausbank, Direktbanken, Bausparkassen,
Finanzierungsvermittler (Dr. Klein, Interhyp). Reichen Sie ein:
Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, Objektunterlagen, Eigenkapitalnachweis. Die Bank erstellt ein Finanzierungsangebot mit allen Konditionen. Vergleichen Sie die
Gesamtkosten über die Laufzeit, nicht nur den Zins. Vermittler finden oft 0,2-0,5% günstigere Zinsen (kostenlos für Sie).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Formular von jeder Bank (oft online ausfüllbar) oder bei Finanzierungsvermittlern.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Geben Sie alle Schulden und Verbindlichkeiten ehrlich an (Kredite, Leasing, Unterhalt) - falsche Angaben führen zur Kreditablehnung.
Praxistipp: Füllen Sie die Selbstauskunft einmal aus und verwenden Sie diese für alle Banken - spart Zeit.
Wo bekommen: Vom Verkäufer, Makler, Bauträger oder Bauamt (Flurkarte).
Kosten: Meist kostenlos, Grundbuchauszug ca. 10-20 EUR.
Wichtig: Bank benötigt Unterlagen zur Wertermittlung der Immobilie (Beleihungswert). Je vollständiger, desto schneller die Zusage.
Praxistipp: Sammeln Sie alle Unterlagen digital in einem Ordner - so können Sie sie schnell an mehrere Banken schicken.
Wo bekommen: Von Hausbank, Direktbanken (ING, DKB), Bausparkassen und Vermittlern (Dr. Klein, Interhyp - kostenlos).
Kosten: Angebote kostenlos und unverbindlich.
Dauer: 2-5 Werktage nach Einreichung aller Unterlagen.
Wichtig: Vergleichen Sie Gesamtkosten über Laufzeit, nicht nur den Zins!
Praxistipp: Finanzierungsvermittler finden oft 0,2-0,5% günstigere Zinsen als Hausbank - bei 300.000 EUR über 20 Jahre sind das mehrere Tausend Euro Ersparnis!
KfW-Förderung und staatliche Zuschüsse prüfen
KfW-Förderkredite:
KfW 124 (bis 100.000 Euro, Kauf/Bau),
KfW 300 (bis 170.000-220.000 Euro für Familien, klimafreundliche Neubauten, Einkommensgrenze 90.000 EUR + 10.000 EUR je weiteres Kind),
KfW 308 "Jung kauft Alt" (100.000-150.000 Euro, Familien mit Kauf + Sanierung Altbauten). KfW-Kredite über Hausbank beantragen. Weitere Förderungen:
Wohnungsbauprämie, Wohn-Riester. WICHTIG: KfW-Kredite VOR Baubeginn/Kauf beantragen – nachträgliche Anträge werden abgelehnt. KfW + Hausbank kombinieren.
Benötigte Unterlagen
KfW 124 (bis 100.000 EUR für Kauf/Bau),
KfW 300 (bis 170.000-220.000 EUR für Familien mit Kindern, klimafreundliche Neubauten, Zinssatz ab 1,12% p.a. seit 10/2025),
KfW 308 "Jung kauft Alt" (100.000-150.000 EUR für Familien, Kauf + Sanierung von Altbauten mit schlechter Energieeffizienzklasse F/G/H).
Wo bekommen: Antrag über Ihre Hausbank - nicht direkt bei KfW!
Kosten: Zinsen oft 0,5-1% günstiger als normale Bankkredite, teilweise mit Tilgungszuschuss.
Wichtig: MUSS VOR Baubeginn/Kaufvertrag beantragt werden - nachträgliche Anträge werden abgelehnt!
Praxistipp: Kombinieren Sie KfW-Kredit mit normalem Bankkredit - die KfW-Konditionen sind meist deutlich günstiger.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Steuerbescheid vom Finanzamt, Geburtsurkunden vom Standesamt.
Kosten: Kostenlos oder geringe Gebühr (ca. 10 EUR pro Urkunde).
Wichtig: KfW 300 hat Einkommensgrenzen (90.000 EUR zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei 1 Kind + 10.000 EUR pro weiterem Kind, Stand 2025).
Praxistipp: Prüfen Sie online auf www.kfw.de mit dem KfW-Rechner, ob Sie förderfähig sind - spart unnötige Antragsarbeit.
Finanzierungskonditionen vergleichen und optimales Angebot wählen
Effektiver Jahreszins (zeigt Gesamtkosten),
Tilgungssatz (mind. 2%, besser 3-4% – je höher, desto schneller schuldenfrei),
Zinsbindung (10-20 Jahre, bei niedrigen Zinsen länger wählen),
Sondertilgungen (mind. 5% p.a. kostenlos),
Tilgungsänderung,
Bereitstellungszinsfreie Zeit (bei Neubau mind. 12-24 Monate). Berechnen Sie die Gesamtkosten über 20-30 Jahre.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen mit den erhaltenen Angeboten. Kostenlose Vorlagen bei Banken oder Verbraucherzentralen.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Vergleichen Sie nicht nur den Zinssatz, sondern die Gesamtkosten über die Laufzeit (20-30 Jahre)! Kriterien: Effektiver Jahreszins, Tilgungssatz (mind. 2%, besser 3-4%), Zinsbindung (10-20 Jahre), Sondertilgungen (mind. 5% p.a. kostenlos), bereitstellungszinsfreie Zeit (bei Neubau mind. 12-24 Monate).
Praxistipp: 0,5% Zinsunterschied bedeutet bei 300.000 EUR über 20 Jahre ca. 15.000 EUR Ersparnis - lohnt sich!
Finanzierungsbestätigung von der Bank einholen
Finanzierungsbestätigung (Kreditzusage) von der Bank ausstellen. Diese dient beim Hauskauf als
Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit – verbessert Ihre Verhandlungsposition erheblich (Sie agieren wie ein Barzahler). Gültigkeit: meist 3-6 Monate, an konkretes Objekt gebunden. Lassen Sie sich die Bestätigung BEVOR Sie ein verbindliches Kaufangebot abgeben – so steht die Finanzierung sicher.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrer Bank nach Prüfung aller Unterlagen und positiver Bonitätsprüfung.
Kosten: Kostenlos.
Gültig: Meist 3-6 Monate.
Wichtig: Stärkt Ihre Verhandlungsposition beim Verkäufer erheblich - Sie gelten wie ein Barzahler! Verkäufer wissen: Finanzierung steht, Kaufvertrag kann problemlos abgewickelt werden.
Praxistipp: Holen Sie die Bestätigung BEVOR Sie ein verbindliches Kaufangebot abgeben - so ist die Finanzierung sicher und Sie können mit starker Position verhandeln. Ohne Bestätigung droht: Kaufangebot abgegeben, Bank lehnt ab, Rücktritt schwierig.
Darlehensvertrag unterschreiben und Bedingungen prüfen
finalen Unterlagen bei der Bank ein (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, ggf. Baugenehmigung, Versicherungsnachweise). Die Bank erstellt den
finalen Darlehensvertrag. Prüfen Sie:
Darlehenssumme, Zinssatz, Tilgung, Sondertilgungsrechte, Auszahlungsmodalitäten korrekt? Lesen Sie das Kleingedruckte (Bearbeitungsgebühren sind unzulässig!). Sie haben ein
14-tägiges Widerrufsrecht nach Unterschrift.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrer Bank nach Einreichung aller finalen Unterlagen (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, ggf. Baugenehmigung, Versicherungsnachweise).
Kosten: Keine Bearbeitungsgebühren (seit 2014 unzulässig!).
Wichtig: Prüfen Sie ALLE Angaben genau - Darlehenssumme, Zinssatz, Tilgung, Sondertilgungsrechte korrekt? Lesen Sie das Kleingedruckte!
14-tägiges Widerrufsrecht nach Unterschrift.
Praxistipp: Lassen Sie sich bei Unklarheiten Zeit - unterschreiben Sie erst, wenn Sie alles verstanden haben. Bei Fehlern sofort reklamieren!
Wo bekommen: Kaufvertrag vom Notar (nach Beurkundung), Grundbuchauszug vom Grundbuchamt oder Notar.
Kosten: Bereits bezahlt (Notar- und Grundbuchgebühren).
Wichtig: Bank benötigt diese Unterlagen zur finalen Freigabe des Darlehens und Wertermittlung der Immobilie.
Praxistipp: Fordern Sie beim Notar direkt mehrere Ausfertigungen des Kaufvertrags an - Sie benötigen Kopien für Bank, Versicherung, eigene Unterlagen.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Vom Bauamt (siehe Schritt 5 in Hausbau-Checkliste).
Kosten: Bereits bezahlt.
Wichtig: Bank fordert bei Neubau-Finanzierung immer die Baugenehmigung als Nachweis, dass das Bauvorhaben genehmigt ist.
Praxistipp: Reichen Sie Kopie ein - Original benötigen Sie für die Baustelle (Aushangpflicht).
Wo bekommen: Von Ihrer Versicherung nach Vertragsabschluss.
Kosten: Im Versicherungsbeitrag enthalten (ca. 200-600 EUR/Jahr).
Wichtig: Viele Banken fordern Versicherungsnachweis vor Auszahlung - schützt Bank vor Totalverlust bei Brandschaden.
Praxistipp: Schließen Sie Versicherung ab, sobald Sie Eigentümer sind (Grundbucheintrag) - ab dann haften Sie für alle Schäden.
Grundschuld bestellen und eintragen lassen
Grundschuld als Sicherheit (erlaubt bei Zahlungsausfall Verwertung der Immobilie). Ablauf: Notar erstellt
Grundschuldbestellungsurkunde (meist 120-130% der Darlehenssumme), Sie unterschreiben beim Notar, Grundbuchamt trägt Grundschuld ein (Abteilung III), Bank zahlt aus. Kosten: ca. 0,2-0,5% der Grundschuldsumme. Dauer: 4-8 Wochen. Die Grundschuld bleibt nach Kredittilgung im Grundbuch – nutzbar für Anschlussfinanzierungen.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Notar erstellt nach Beauftragung durch die Bank.
Kosten: Ca. 0,2-0,5% der Grundschuldsumme (bei 350.000 EUR Grundschuld ca. 700-1.750 EUR).
Dauer: Notartermin 30 Min, dann Eintragung im Grundbuch 4-8 Wochen.
Wichtig: Erst nach Grundbucheintrag zahlt die Bank das Darlehen aus! Die Grundschuld bleibt auch nach Kredittilgung im Grundbuch - nutzbar für Anschlussfinanzierungen.
Praxistipp: Grundschuld löschen kostet ebenfalls Geld (ca. 0,2%) - lohnt sich nur, wenn Sie die Immobilie verkaufen wollen.
Wo bekommen: Wird vom Grundbuchamt nach Eintragung erstellt, Notar oder Bank erhält Mitteilung. Sie können selbst einen Auszug beim Grundbuchamt anfordern (als Eigentümer kostenlos, sonst ca. 10-20 EUR).
Dauer: 4-8 Wochen nach Notartermin.
Wichtig: Erst mit eingetragener Grundschuld kann die Bank auszahlen - vorher ist das Darlehen gesperrt.
Praxistipp: Fordern Sie nach Eintragung einen aktuellen Grundbuchauszug an zur Kontrolle - prüfen Sie, dass Grundschuld korrekt eingetragen ist (Höhe, Gläubiger-Bank).
Darlehenssumme abrufen und Auszahlung veranlassen
Darlehenssumme ab. Bei Hauskauf: Volle Summe auf einmal (an Notaranderkonto). Bei Neubau:
Auszahlung in Teilbeträgen nach Baufortschritt (schriftlicher Abruf mit Rechnungen). Achten Sie auf
bereitstellungszinsfreie Zeit – danach fallen Bereitstellungszinsen an (ca. 0,25% pro Monat!). Ab Auszahlung beginnen Zins- und Tilgungszahlungen. Bei Neubau: Teilbeträge erst abrufen, wenn Bauphase abgeschlossen ist.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Formular von der Bank oder formloses Schreiben erstellen. Bei Hauskauf: Volle Summe auf einmal an Notaranderkonto. Bei Neubau: Teilbeträge nach Baufortschritt mit Rechnungsbelegen.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Achten Sie auf bereitstellungszinsfreie Zeit (meist 6-24 Monate) - danach fallen 0,25% pro Monat Bereitstellungszinsen an! Ab Auszahlung beginnen Zins- und Tilgungszahlungen.
Praxistipp: Bei Neubau rufen Sie Teilbeträge erst ab, wenn Bauphase wirklich abgeschlossen ist - sonst zahlen Sie Zinsen für Geld, das noch nicht verbaut ist.
Wo bekommen: Von Ihrer Bank automatisch per Post oder E-Mail nach Überweisung.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Kontrollieren Sie, ob Betrag und Empfänger korrekt sind. Bei Hauskauf geht Geld an Notaranderkonto (NICHT direkt an Verkäufer!).
Praxistipp: Bewahren Sie Auszahlungsbestätigung sorgfältig auf - wichtiger Nachweis für Ihre Unterlagen und Steuererklärung (AfA - Abschreibung für Abnutzung bei vermieteten Immobilien).
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Vom Bauträger/Bauunternehmen (siehe Schritt 8 in Hausbau-Checkliste).
Kosten: Teil der Baukosten.
Wichtig: Bank zahlt Teilbeträge nur gegen Vorlage von Rechnungen - ohne Rechnung keine Auszahlung.
Praxistipp: Reichen Sie Rechnungen zeitnah ein - je schneller die Bank auszahlt, desto weniger Verzugszinsen beim Bauträger.
📋 Immobilie vermieten (als Erstvermieter)
Mietpreisbremse und Mietrecht prüfen
Praxistipp: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Mietrecht mit dem Mietvertragsentwurf – die Kosten (200-500 EUR) sind als Werbungskosten absetzbar und ersparen teure Fehler.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei der Gemeinde/Stadt (oft kostenlos online), beim Mieterverein oder Haus & Grund.
Gültig: Mietspiegel werden alle 2 Jahre aktualisiert – prüfen Sie das Erstellungsdatum.
Mietpreisbremse: In angespannten Märkten maximal 10% über Mietspiegel-Vergleichswert.
Praxistipp: Orientieren Sie sich bei der Miethöhe lieber leicht unter dem Maximum der Mietpreisbremse – verhindert Streit und hält gute Mieter.
Mietvertrag rechtssicher erstellen
Praxistipp: Lassen Sie den Vertrag von Haus & Grund oder einem Fachanwalt prüfen – Formfehler machen Klauseln unwirksam.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Haus & Grund (Mitglieder, ca. 60-90 EUR/Jahr Mitgliedschaft, Vertrag inklusive), Vermieterverbände, Rechtsanwalt (200-500 EUR).
Wichtig: Keine kostenlosen Internet-Vordrucke nutzen – diese sind oft veraltet oder juristisch fehlerhaft.
Inhalt Pflicht: Mietparteien, Adresse, Nettokaltmiete + NK, Kaution, Übergabedatum.
Schönheitsreparaturen: Nur mit flexiblen Formulierungen (keine starren Fristen).
Praxistipp: Haus & Grund-Mitgliedschaft lohnt sich für Vermieter: Aktuelle Musterverträge, Rechtsberatung, Betriebskostenabrechnung inklusive.
Mieter auswählen und Bonitätsprüfung
Praxistipp: Fordern Sie immer eine vollständige SCHUFA-Selbstauskunft (nicht nur das BonitätScore-Zertifikat) – nur die Selbstauskunft zeigt alle Einträge.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Standard-Formular von Haus & Grund oder online als Vorlage.
Was prüfen: Name, Geburtsdatum, Arbeitgeber, Einkommen, Anzahl der einziehenden Personen, Haustiere.
Rechtlich: Mieter darf falsche Angaben machen, Sie können dann später anfechten.
Praxistipp: Fordern Sie Formular zusammen mit Einkommensnachweisen und SCHUFA an – unvollständige Unterlagen als Ablehnungsgrund nutzen.
Wo bekommen: Mieter beantragt selbst auf schufa.de ('Datenkopie nach Art. 15 DSGVO' kostenlos oder 'BonitätsAuskunft' ca. 29,95 EUR).
Achtung: Nur die vollständige Selbstauskunft zeigt alle Einträge – das günstige BonitätScore-Zertifikat zeigt nicht alle Merkmale.
Was prüfen: Harte Merkmale (Inkasso, Insolvenz, unbezahlte Forderungen) = legitimer Ablehnungsgrund. Weiche Merkmale (Kreditanfragen) = kein Ablehnungsgrund.
Praxistipp: Verlangen Sie Selbstauskunft, nicht BonitätScore – seriöse Mietinteressenten haben diese parat oder beschaffen sie kurzfristig.
Wofür: Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mieters.
Faustregel: Nettoeinkommen mindestens 3x Warmmiete.
Selbstständige: Letzter Einkommenssteuerbescheid oder BWA.
Praxistipp: Bei Selbstständigen auf Branchenstabilität achten – Steuerbescheid zeigt tatsächliches Netto-Einkommen.
Wohnungsübergabe mit Protokoll durchführen
Praxistipp: Erstellen Sie das Protokoll in 2-facher Ausfertigung (je eine für Vermieter und Mieter), beide unterschreiben – das Protokoll ist bei Auszug der wichtigste Beweis.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Vordruck von Haus & Grund oder Mieterverein, eigene Word-/PDF-Vorlage.
Inhalt: Datum, Anwesende (mit Unterschriften!), Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Heizung – Fotos empfohlen!), Zustand aller Räume (Wände, Böden, Fenster, Türen, Sanitär, Heizung), vorhandene Schäden (genau beschreiben, fotografieren), Schlüsselanzahl.
Wichtig: 2 Exemplare – beide unterschreiben!
Praxistipp: Machen Sie ausgiebig Fotos VOR Einzug des Mieters (alle Räume, jede Ecke) – bei Auszug sind diese Fotos Ihr wichtigstes Beweismittel.
Pflicht: Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden (§ 551 Abs. 3 BGB), z.B. auf einem Sparkonto auf den Namen des Mieters oder einem Treuhandkonto.
Wo einrichten: Bei jeder Bank (Mietkautionskonto).
Verzinsung: Zinsen stehen dem Mieter zu.
Praxistipp: Verwenden Sie ein Mietkautionskonto bei der Bank – das macht die gesonderte Anlage einfach und nachweisbar.
Mieteinnahmen steuerlich erklären (Anlage V)
Praxistipp: Führen Sie ab dem ersten Jahr ein genaues Buch über alle Einnahmen und Ausgaben – bei mehreren Objekten empfiehlt sich spezialisierte Vermieter-Software oder ein Steuerberater.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Im ELSTER-Portal (online, kostenlos), beim Finanzamt oder Steuerberater.
Inhalt: Mieteinnahmen (Kaltmiete + umlagefähige Betriebskosten getrennt), Werbungskosten (Zinsen, AfA, Reparaturen, Hausverwaltung, Grundsteuer, Versicherungen, Steuerberater).
AfA: 2% p.a. auf Gebäudewert (vor 2023), 3% p.a. (ab 2023 neu). Gebäudewert = Kaufpreis minus anteiliger Grundstückswert.
Praxistipp: Lassen Sie die AfA-Berechnung (Gebäude- vs. Grundstücksanteil) im ersten Jahr von einem Steuerberater ermitteln – ein Fehler hier wirkt sich auf viele Jahre aus.
Was sammeln: Alle Reparatur- und Wartungsrechnungen, Zinsabrechnungen der Bank, Grundsteuerbescheid, Versicherungsrechnungen, Hausverwaltungsverträge und -rechnungen, Steuerberater-Rechnung, Fahrtkosten-Notizbuch (Datum, Ziel, Anlass, km).
Aufbewahrung: 10 Jahre (steuerliche Aufbewahrungspflicht).
Praxistipp: Legen Sie einen eigenen Ordner 'Vermietung [Jahr]' mit allen Belegen an – das macht die Steuererklärung deutlich einfacher.
📋 GEG-Sanierungspflichten prüfen
Datum der Grundbuchumschreibung festhalten (Fristbeginn)
Grundbuchumschreibung auf Ihren Namen erfolgt ist, beginnt die
2-Jahres-Frist nach §47 GEG (Gebäudeenergiegesetz). Innerhalb dieser Frist müssen Sie als neuer Eigentümer alle gesetzlichen Sanierungspflichten erfüllen. Notieren Sie das Datum der Umschreibung sofort und setzen Sie eine Erinnerung für 18 Monate nach Eigentumsübergang – damit bleibt Ihnen noch ein halbes Jahr Puffer, um Handwerker zu beauftragen und Maßnahmen abzuschließen. Die Pflichten gelten unabhängig davon, ob Sie selbst einziehen oder vermieten.
Achtung: Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder von bis zu
50.000 EUR (§108 GEG).
Praxistipp: Tragen Sie das Datum der Grundbuchumschreibung und die 2-Jahres-Deadline direkt in Ihren Kalender ein – und informieren Sie ggf. auch Ihre Bank oder Ihren Finanzberater über die anstehenden Sanierungskosten.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Notar nach erfolgter Eintragung zugeschickt; alternativ können Sie selbst einen Auszug beim Grundbuchamt anfordern.
Kosten: Als Eigentümer kostenlos, sonst ca. 10–20 EUR.
Wichtig: Das Datum der Auflassung/Umschreibung ist der rechtlich maßgebliche Startzeitpunkt der GEG-Frist.
Praxistipp: Bewahren Sie den Grundbuchauszug sicher auf und notieren Sie das Umschreibungsdatum + 2 Jahre als Deadline in Ihrem Kalender.
Heizungsanlage prüfen (Einbaujahr, Typ – Konstanttemperaturkessel vor 1991?)
Einbaujahr und
Kesselttyp. Die GEG-Sanierungspflicht (§47 GEG) betrifft ausschließlich
Konstanttemperaturkessel, die
vor dem 01.01.1991 eingebaut wurden. Diese müssen innerhalb der 2-Jahres-Frist ausgetauscht werden.
Ausnahmen: Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind von der Austauschpflicht befreit, auch wenn sie älter als 30 Jahre sind. Ebenfalls ausgenommen sind Heizungen in Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, von denen eine der Eigentümer selbst bereits vor dem 01.02.2002 bewohnt hat. Informationen über den Kesseltyp finden Sie auf dem Typenschild an der Heizung oder in den Wartungsunterlagen. Im Zweifelsfall einen Heizungsfachbetrieb oder Energieberater hinzuziehen.
Praxistipp: Fotografieren Sie das Typenschild der Heizung bei der Besichtigung und lassen Sie den Typ von einem Fachbetrieb einordnen – so wissen Sie vor dem Kauf, ob ein kostspieliger Heizungstausch auf Sie zukommt.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Vom Verkäufer bei der Übergabe; alternativ beim Heizungsfachbetrieb, der die Anlage gewartet hat.
Kosten: Kostenlos (Übergabe-Pflicht des Verkäufers).
Wichtig: Kesseltyp entscheidet über Austauschpflicht – Konstanttemperaturkessel vor 1991 = Pflicht zum Austausch. Niedertemperatur- oder Brennwertkessel = befreit.
Praxistipp: Das Typenschild an der Heizung enthält Hersteller, Modell und Baujahr. Ein Foto davon reicht für die erste Einschätzung durch einen Fachbetrieb.
Wo bekommen: Vom Verkäufer (gesetzliche Vorlagepflicht).
Gültig: 10 Jahre.
Wichtig: Der Energieausweis gibt Hinweise auf Art und Effizienz der Heizung, ist aber kein Ersatz für die direkte Prüfung der Heizungsanlage.
Praxistipp: Klasse E–H im Energieausweis deutet häufig auf eine ältere, ineffiziente Heizung hin – Sanierungspflicht wahrscheinlich.
Dachboden / oberste Geschossdecke prüfen (Dämmung vorhanden? U-Wert?)
ungedämmte oberste Geschossdecken (oder das Dach) gedämmt werden, wenn der U-Wert schlechter als
0,24 W/(m²K) ist. Diese Pflicht gilt innerhalb der 2-Jahres-Frist. Prüfen Sie bei der Besichtigung: Ist eine Dämmung erkennbar (Mineralwolle, Styropor, Einblasdämmung)? Wenn ja: Haben Sie Unterlagen über Dämmstärke und Material? Wenn nein: Ist die Decke begehbar oder zugänglich für eine nachträgliche Dämmung? Die Kosten für eine Dämmung der Geschossdecke sind vergleichsweise gering (ca. 20–60 EUR/m² je nach Material und Zugänglichkeit).
Ausnahmen: Denkmalschutz und wirtschaftliche Unzumutbarkeit (§47 Abs. 3 GEG).
Praxistipp: Lassen Sie im Zweifelsfall einen Energieberater den U-Wert berechnen – das kostet wenig und gibt Rechtssicherheit, ob die Pflicht greift. Gute Dämmung des Dachs spart zudem dauerhaft Heizkosten.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Vom Verkäufer bei der Übergabe oder beim zuständigen Bauamt (ggf. gegen Gebühr).
Kosten: Ggf. Verwaltungsgebühr beim Bauamt (ca. 10–30 EUR).
Wichtig: Auch ohne vollständige Pläne kann ein Energieberater den U-Wert durch Stichprobenentnahme ermitteln.
Praxistipp: Fragen Sie beim Verkäufer ausdrücklich nach vorhandenen Dämmplänen oder einer Wärmebrückendokumentation – oft liegen diese in den Bauunterlagen.
Wo bekommen: Über die Energieeffizienz-Experten-Datenbank der dena (energieeffizienz-experten.de) oder die Verbraucherzentrale.
Kosten: Beratung ab ca. 100–300 EUR, gefördert über BAFA (bis 80% Förderung möglich).
Wichtig: U-Wert > 0,24 W/(m²K) = GEG-Pflicht zur Dämmung.
Praxistipp: Kombinieren Sie die Energieberatung mit einer allgemeinen GEG-Prüfung – das spart Kosten und gibt Ihnen einen vollständigen Überblick.
Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen prüfen
ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen (Keller, Dachboden, Kriechkeller, unbeheiztes Treppenhaus) gedämmt werden. Prüfen Sie bei der Besichtigung: Verlaufen Rohre durch den unbeheizten Keller oder Dachboden? Sind diese Rohre bereits gedämmt (Isolierschlauch)? Die Dämmpflicht betrifft alle zugänglichen Leitungen, die Wärme führen und durch unbeheizte Bereiche verlaufen. Die Kosten sind überschaubar: Rohrdämmschläuche kosten ca. 2–10 EUR/Meter (Material). Ein Handwerker kann die Dämmung in wenigen Stunden nachrüsten.
Praxistipp: Schauen Sie bei der Besichtigung gezielt in den Keller und auf den Dachboden – blanke Metallrohre ohne Isolierung sind ein deutliches Zeichen für Handlungsbedarf. Notieren Sie ungefähre Rohrlängen für die Kostenschätzung.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst bei der Besichtigung aufnehmen.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Fotos zeigen eindeutig, ob Rohre bereits gedämmt sind oder nicht – und dienen als Grundlage für Handwerkerangebote.
Praxistipp: Fotografieren Sie auch die Rohrdurchmesser – Handwerker benötigen diese Information für die passenden Dämmschläuche.
Energieberater beauftragen und Fördermöglichkeiten prüfen
BAFA-zugelassener Energieberater (Energieeffizienz-Experte) prüft alle GEG-Sanierungspflichten vollständig und erstellt einen Maßnahmenplan mit Kostenschätzung. Besonders wichtig: Der Energieberater ist
Voraussetzung für BAFA- und KfW-Förderungen (z.B. Bundesförderung effiziente Gebäude, BEG). Mögliche Förderungen:
BAFA-Energieberatung: bis zu 80% der Beratungskosten gefördert (max. 1.300 EUR bei Ein-/Zweifamilienhäusern).
BEG (KfW/BAFA): 15–70% der Sanierungskosten förderbar, je nach Maßnahme.
Ausnahmen von den GEG-Pflichten: Denkmalschutz (§47 Abs. 3 Nr. 1 GEG), wirtschaftliche Unzumutbarkeit (§47 Abs. 3 Nr. 2 GEG), Selbstnutzer-Bestandsschutz (wenn Eigentümer das Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen schon vor dem 01.02.2002 selbst bewohnt hat).
Praxistipp: Beauftragen Sie den Energieberater möglichst früh – idealerweise noch vor Kaufabschluss oder direkt nach dem Kauf. Die Beratungskosten sind über BAFA stark subventioniert und die Empfehlungen schützen Sie vor Bußgeldern und unnötigen Ausgaben.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Über die dena-Energieeffizienz-Experten-Datenbank (energieeffizienz-experten.de) oder Verbraucherzentrale-Energieberatung.
Kosten: Ca. 500–1.500 EUR, davon bis zu 80% BAFA-gefördert (Antrag vor Auftragserteilung!).
Wichtig: Der iSFP ist Voraussetzung für viele KfW/BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderungen.
Praxistipp: Stellen Sie den BAFA-Förderantrag (Zuschuss Energieberatung Wohngebäude) BEVOR Sie den Energieberater beauftragen – sonst entfällt die Förderung!
Wo bekommen: Online-Antrag auf www.bafa.de → Energieeffizienz → Energieberatung für Wohngebäude.
Antrag: Muss VOR Auftragserteilung an den Energieberater gestellt werden.
Höhe: Bis zu 80% der Beratungskosten, max. 1.300 EUR (Ein-/Zweifamilienhaus), max. 1.700 EUR (Mehrfamilienhaus).
Praxistipp: Der BAFA-Antrag ist online in ca. 15 Minuten gestellt – tun Sie das direkt nach dem Hauskauf, bevor Sie irgendeinen Handwerker oder Berater beauftragen.