Trennungsjahr, Scheidungsantrag, Unterhalt – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.
Das Familienleben in Deutschland ist von behördlichen Meilensteinen begleitet. Für Scheidung & Trennung – Trennungsjahr, Scheidungsantrag, Unterhalt – führt diese Seite mit 5 Checklisten mit insgesamt 35 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.
📱 Kostenlos als App – Fortschritt speichern
Haken setzen, Unterlagen fotografieren, Fortschritt speichern, Bericht herunterladen – auch offline. Keine Anmeldung nötig.
📋 Trennung organisieren und Trennungsjahr einhalten
Trennung rechtlich verstehen und Trennungsjahr als Voraussetzung kennen
mindestens 1 Jahr Trennung möglich (§ 1566 BGB). Trennung bedeutet: getrennte Wohnungen oder getrennte Haushaltsführung in gemeinsamer Wohnung, keine wirtschaftliche Verflechtung, keine persönliche Beziehung. Nach 3 Jahren Trennung gilt die Ehe automatisch als gescheitert.
Ausnahme: Bei unzumutbarer Härte frühere Scheidung möglich.
Trennungszeitpunkt dokumentieren und Zeugen informieren
Trennungszeitpunkt schriftlich, da Sie das Trennungsjahr später nachweisen müssen. Schicken Sie eine schriftliche Mitteilung an den Partner (E-Mail, SMS), notieren Sie das Datum und informieren Sie Zeugen (Freunde, Familie). Das Trennungsdatum ist der Startpunkt für viele Fristen (Steuerklasse, Unterhalt, Zugewinnausgleich).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen durch E-Mail/SMS an Partner ('Hiermit teile ich mit, dass ich mich trenne. Ab [Datum] leben wir getrennt.') oder schriftliche Notiz mit Datum.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Speichern Sie E-Mails/SMS und machen Sie Screenshots.
Praxistipp: Informieren Sie auch Zeugen (Freunde, Familie, Nachbarn), die später vor Gericht bestätigen können, dass Sie seit dem Datum getrennt leben.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Beim Notar in Ihrer Nähe.
Kosten: Ca. 50-100 EUR.
Dauer: Termin sofort möglich.
Praxistipp: Normalerweise nicht nötig - E-Mail/SMS plus Zeugen reichen aus. Nur bei ernsthaftem Streit über das Trennungsdatum sinnvoll.
Getrennte Haushalte führen oder Trennung innerhalb der Wohnung umsetzen
getrennte Haushalte: Idealerweise zieht ein Partner aus. Falls dies nicht möglich ist, ist
Trennung von Tisch und Bett in gemeinsamer Wohnung erlaubt (getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung, getrennte Finanzen).
Wichtig: Wer auszieht, verliert nicht automatisch Anspruch auf Wohnung/Haus – dies wird in der Scheidung geklärt.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Mietvertrag vom Vermieter, Meldebestätigung vom Bürgeramt nach Ummeldung.
Kosten: Meldebestätigung meist kostenlos.
Praxistipp: Melden Sie sich zeitnah um - die Meldebestätigung ist ein wichtiger Nachweis für das Trennungsdatum.
Wo bekommen: Selbst erstellen - Zeuge unterschreibt formlose Erklärung ('Hiermit bestätige ich, dass [Name] und [Name] seit [Datum] getrennt in der Wohnung leben').
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Fertigen Sie auch Fotos von getrennten Zimmern an - das Gericht prüft kritisch, ob Trennung real war.
Trennungsunterhalt klären und ggf. einfordern
Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB), wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
Maßstab: Der bisherige eheliche Lebensstandard sichert den Trennungsunterhalt. Die oft genannte
3/7-Formel (3/7 der Einkommensdifferenz) ist eine Faustregel für den
nachehelichen Ehegattenunterhalt – für den Trennungsunterhalt ist sie nur eine grobe Orientierung. Der tatsächliche Trennungsunterhalt richtet sich individuell nach den ehelichen Lebensverhältnissen und wird im Streitfall vom Gericht anhand der konkreten Einkommenssituation berechnet.
Wichtig: Unterhalt muss schriftlich geltend gemacht werden (Zahlung ab Aufforderung, nicht rückwirkend). Bei neuer Beziehung oder ausreichendem Einkommen entfällt der Anspruch.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber (eigene Nachweise) und vom Partner anfordern (schriftlich).
Gültig: Letzte 3 Monate.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Fordern Sie die Nachweise des Partners schriftlich an - bei Verweigerung kann Anwalt diese anfordern (Auskunftspflicht!).
Wo bekommen: Online-Rechner (kostenlos, z.B. unterhalt.net) oder durch Anwalt für Familienrecht.
Kosten: Online kostenlos, Anwalt ca. 150-300 EUR für Erstberatung.
Praxistipp: Nutzen Sie zunächst Online-Rechner für grobe Einschätzung - bei komplexen Fällen (Selbstständige, mehrere Kinder) Anwalt konsultieren.
Wo bekommen: Selbst erstellen per Brief, E-Mail oder durch Anwalt.
Kosten: Kostenlos (selbst) oder ca. 150-300 EUR (Anwalt).
Wichtig: Datum der Aufforderung ist Beginn der Zahlungspflicht.
Praxistipp: Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein - so haben Sie Nachweis über Zugang.
Sorgerecht und Umgangsrecht vorläufig regeln (bei Kindern)
gemeinsame Sorgerecht nach Trennung bestehen (§ 1626 BGB). Das Kind hat Recht auf
Umgang mit beiden Elternteilen (§ 1684 BGB). Halten Sie Umgangsregelungen schriftlich fest (z.B. jedes 2. Wochenende, halbe Ferien). Bei Streit: Jugendamt (kostenlose Beratung) oder Familiengericht einschalten.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen (beide Eltern unterschreiben) oder mit Hilfe vom Jugendamt/Anwalt/Mediator.
Kosten: Selbst kostenlos, Jugendamt kostenlos, Anwalt/Mediator ca. 100-300 EUR.
Inhalt: Konkrete Zeiten (z.B. 'Jedes 2. Wochenende Freitag 16 Uhr - Sonntag 18 Uhr, halbe Ferien, Geburtstage wechselnd').
Praxistipp: Je konkreter die Regelung, desto weniger Streit. Denken Sie ans Kindeswohl, nicht an Rache!
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Durch Antrag beim Familiengericht (nur mit Anwalt möglich).
Kosten: Ca. 1.000-3.000 EUR (Gericht + Anwalt).
Dauer: 3-12 Monate.
Praxistipp: Versuchen Sie zunächst außergerichtliche Einigung über Jugendamt oder Mediation - spart Zeit, Geld und Nerven.
Gemeinsame Konten und Finanzen trennen
gemeinsamen Finanzen und Konten: Gemeinsames Girokonto auflösen, Guthaben aufteilen, eigene Konten eröffnen, Daueraufträge umstellen. Gemeinsame Kreditkarten kündigen. Bei gemeinsamen Krediten klären, wer weiter zahlt (beide haften weiterhin!) oder Umschuldung erwägen.
Wichtig: Informieren Sie die Bank über die Trennung.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Online-Banking oder bei Ihrer Bank.
Gültig: Letzte 3 Monate ausreichend.
Kosten: Meist kostenlos (Online), am Schalter ca. 1-2 EUR pro Auszug.
Praxistipp: Sichern Sie vor Kontoauflösung alle Auszüge - wichtig für späteren Zugewinnausgleich und falls Streit über Guthaben entsteht.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrer Bank (Kopie anfordern) oder aus eigenen Unterlagen.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Bei gemeinsamem Kredit haften beide Partner weiter - auch nach Trennung!
Praxistipp: Kontaktieren Sie Bank wegen Umschuldung auf einen Partner oder klären Sie schriftlich, wer welchen Anteil zahlt.
Wo bekommen: Selbst erstellen (Excel oder handschriftlich).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Halten Sie schriftlich fest, wer welche Kosten während des Trennungsjahres übernimmt - vermeidet späteren Streit.
Versicherungen prüfen und ggf. anpassen (Krankenversicherung, Haftpflicht)
Versicherungen und passen Sie sie an:
Krankenversicherung endet nach Scheidung (bei Familienversicherung), eigene Versicherung rechtzeitig abschließen.
Haftpflicht: Eigene Police abschließen (ca. 50-80 EUR/Jahr).
Lebensversicherung: Begünstigten-Klausel ändern.
Hausratversicherung: Wer Wohnung behält, behält Police. Informieren Sie alle Versicherer über die Trennung.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Aus eigenen Unterlagen oder bei Versicherer anfordern (schriftlich oder telefonisch).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Prüfen Sie Kranken-, Haftpflicht-, Hausrat-, Lebens- und Rechtsschutzversicherung.
Praxistipp: Besonders wichtig ist Krankenversicherung - war ein Partner in Familienversicherung mitversichert, muss nach Scheidung eigene Police abgeschlossen werden (gesetzlich oder privat). Planen Sie 2-3 Monate Vorlauf ein!
Steuerklasse ändern (ab dem Jahr nach Trennung zurück zu Steuerklasse I)
Steuerklasse ändert sich nach Trennung: Im Jahr der Trennung bleiben Sie in bisheriger Steuerklasse (letzte gemeinsame Steuererklärung möglich). Ab Folgejahr: Automatisch
Steuerklasse I (Ledige), höhere Lohnsteuer-Abzüge. Bei Alleinerziehenden:
Steuerklasse II beantragen (Entlastungsbetrag 4.260 EUR/Jahr). Informieren Sie das Finanzamt über die Trennung.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen (formloses Schreiben ans Finanzamt mit Trennungsdatum) oder ELSTER-Online nutzen. Bei getrennten Wohnungen: Meldebestätigung vom Bürgeramt.
Kosten: Kostenlos (Meldebestätigung meist kostenlos).
Praxistipp: Finanzamt ändert Steuerklasse automatisch zum 1. Januar des Folgejahres - keine Eile, aber spätestens bis Jahresende melden.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Beim Standesamt (Kopie aus Familienstammbuch reicht).
Kosten: Kopie meist kostenlos, neue Geburtsurkunde ca. 10-15 EUR.
Praxistipp: Steuerklasse II gibt 4.260 EUR/Jahr Entlastungsbetrag - unbedingt beantragen, wenn Sie mit Kind allein im Haushalt leben!
Trennungsvereinbarung erstellen (optional, aber sehr empfohlen)
Trennungsvereinbarung regelt alle wichtigen Punkte während des Trennungsjahres: Trennungsdatum, Wohnungssituation, Trennungsunterhalt, Konten/Finanzen, Umgangsrecht bei Kindern, Nutzung gemeinsamer Gegenstände, Schulden. Sie ist rechtlich nicht verpflichtend, aber sehr sinnvoll zur Vermeidung von Streit. Beide Partner unterschreiben, jeder erhält ein Exemplar.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen (Vorlagen online, z.B. auf Anwalts-Websites) oder durch Anwalt/Mediator erstellen lassen.
Kosten: Selbst kostenlos, Anwalt/Mediator ca. 200-500 EUR.
Wichtig: Privatrechtlicher Vertrag, keine notarielle Beurkundung nötig (außer bei Immobilien). Beide Partner unterschreiben.
Praxistipp: Halten Sie alles schriftlich fest - mündliche Absprachen führen oft zu Konflikten. Vereinbarung verhindert Missverständnisse während Trennungsjahr.
Wichtige Dokumente vor der Trennung sichern
Nach einer Trennung kann der Zugang zu gemeinsam verwahrten Unterlagen erheblich erschwert sein – insbesondere wenn ein Partner auszieht oder den Zugang zu Unterlagen verweigert. Sichern Sie deshalb
vor oder unmittelbar bei der Trennung Kopien aller wichtigen Dokumente:
Welche Dokumente sichern: - Heiratsurkunde und Geburtsurkunden - Steuerbescheide der letzten 3 Jahre - Kontoauszüge und Sparbücher (auch des gemeinsamen Kontos) - Versicherungspolicen (Kranken-, Lebens-, Haftpflicht-, Hausratversicherung) - Immobilienunterlagen (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Kreditvertrag) - Renteninformationen beider Partner - Ehevertrag (falls vorhanden)
Wie sichern: Digitale Kopien erstellen (Fotos, Scan) und an einem sicheren Ort speichern (Cloud-Speicher, externer Speicher bei Vertrauensperson, E-Mail an sich selbst). Originale wo möglich mitnehmen.
Praxistipp: Handeln Sie früh – nach dem Auszug eines Partners wird der Zugang zu gemeinsamen Unterlagen oft schwierig. Kopien auf dem Smartphone genügen als erster Schritt. Diese Dokumente sind für spätere Verhandlungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich unverzichtbar.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Aus den eigenen/gemeinsamen Unterlagen – einfach mit dem Smartphone abfotografieren.
Speichern: Cloud-Speicher (iCloud, Google Drive, OneDrive), externer Speicher, oder per E-Mail an sich selbst.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Sichern Sie Kopien auch auf einem Gerät, das nur Ihnen gehört – nicht auf einem gemeinsam genutzten Computer.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Aus den eigenen Unterlagen kopieren (Copyshop oder Drucker).
Kosten: Ca. 0,10 EUR pro Seite am Copyshop.
Praxistipp: Bewahren Sie physische Kopien an einem Ort auf, auf den nur Sie Zugriff haben – nicht in der gemeinsamen Wohnung.
Kindergeld-Bezugsberechtigten nach Trennung klären
Nach einer Trennung kann
Kindergeld nur von einem Elternteil bezogen werden (§64 EStG). Es gibt kein automatisches Splitting. Klären Sie daher frühzeitig, wer das Kindergeld weiterhin erhält.
Aktueller Kindergeldbetrag (2026): Einheitlich
259 EUR/Monat pro Kind – unabhängig von der Geburtsreihenfolge.
Wer hat Vorrang: Grundsätzlich der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt (Hauptwohnsitz). Bei gleichem Betreuungsanteil (Wechselmodell) einigen sich die Eltern – andernfalls entscheidet die Familienkasse.
Wichtig beim Wechselmodell: Es gibt keinen automatischen Anspruch auf geteiltes Kindergeld. Auch beim Wechselmodell kann nur einer der Elternteile Kindergeld beziehen. Eine anderweitige Aufteilung (z.B. jeder 6 Monate) muss gesondert vereinbart und mit der Familienkasse abgestimmt werden.
Wo klären: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Praxistipp: Klären Sie die Kindergeldfrage frühzeitig und schriftlich – Streitigkeiten über Kindergeld können sich bis zu 6 Monate rückwirkend auf Ansprüche auswirken. Das Kindergeld beeinflusst auch die Berechnung des Kindesunterhalts (Anrechnung).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Familienkasse der Agentur für Arbeit (persönlich, per Post oder online unter familienkasse.de).
Kosten: Kostenlos.
Wofür: Damit Kindergeld korrekt an den betreuenden Elternteil ausgezahlt wird.
Praxistipp: Handeln Sie schnell – Kindergeld wird erst ab dem Monat der Mitteilung umgeleitet, nicht rückwirkend.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Bürgeramt nach Ummeldung des Kindes.
Kosten: Meist kostenlos.
Wofür: Nachweis gegenüber der Familienkasse, welcher Elternteil überwiegend Betreuungsleistung erbringt.
Praxistipp: Melden Sie das Kind zeitnah um – die Meldeadresse ist ein wichtiges Indiz für den Kindergeld-Anspruch.
Nach 1 Jahr Trennung: Scheidungsantrag möglich (siehe Checkliste 2)
Ablauf des Trennungsjahres können Sie den Scheidungsantrag stellen. Voraussetzung: 1 Jahr getrennt gelebt (nachweisbar). Scheidungsantrag wird durch
Anwalt beim Familiengericht eingereicht (Anwaltszwang!). Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für beide (spart Kosten), Dauer ca. 4-6 Monate. Bereiten Sie bereits während Trennungsjahr alle Unterlagen vor.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Aus Schritt 2 (schriftliche Trennungsdokumentation, E-Mail/SMS an Partner), Zeugenbestätigungen, bei getrennten Wohnungen: Meldebestätigung vom Bürgeramt.
Kosten: Kostenlos (Meldebestätigung meist kostenlos).
Praxistipp: Sammeln Sie alle Nachweise aus Schritt 2 - je besser dokumentiert, desto reibungsloser läuft die Scheidung. Bereiten Sie auch Heiratsurkunde, Gehaltsnachweise und Vermögensaufstellung vor.
📋 Scheidung einreichen beim Familiengericht
Anwalt für Familienrecht beauftragen (PFLICHT – Scheidung nur mit Anwalt!)
Anwaltszwang bei Scheidungen (§ 114 FamFG). Bei
einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für beide Partner (nur Antragsteller braucht Anwalt, spart Kosten). Bei
strittiger Scheidung braucht jeder Partner eigenen Anwalt. Spezialisierung auf Familienrecht wichtig. Bei niedrigem Einkommen: Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Anwalt vorbereitet und beim Ersttermin unterschrieben.
Kosten: Kostenlos (Teil der Erstberatung).
Praxistipp: Bereiten Sie zum Ersttermin alle Unterlagen vor (Heiratsurkunde, Gehaltsnachweise, Vermögensaufstellung) - so kann Anwalt sofort arbeiten und Sie sparen Zeit = Geld.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen (für Erstberatung), Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht (für Scheidungsverfahren).
Kosten: Je nach Einkommen kostenlos oder Ratenzahlung (15-50 EUR/Monat).
Voraussetzung: Es gibt keine starre Einkommensgrenze für VKH. Das Gericht prüft individuell: Nettoeinkommen abzüglich Grundfreibetrag (2026: 619 EUR), Erwerbstätigenfreibetrag (282 EUR) und weiterer Unterhaltslasten. Auch mit höherem Einkommen kann VKH gewährt werden, wenn Unterhaltslasten das verfügbare Einkommen deutlich mindern.
Praxistipp: Beantragen Sie Verfahrenskostenhilfe sofort beim Scheidungsantrag – Formular gibt's online oder beim Anwalt.
Unterlagen für Anwalt zusammenstellen und übergeben
Heiratsurkunde,
Geburtsurkunden der Kinder,
Gehaltsnachweise beider Partner (letzte 3 Monate),
Vermögensaufstellung (Konten, Immobilien, Autos, Schulden),
Renteninformationen beider Partner, Mietvertrag/Grundbuchauszug, ggf. Ehevertrag. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller und günstiger wird die Scheidung.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Standesamt.
Kosten: 10-15 EUR.
Wichtig: Für Scheidungsantrag zwingend!
Praxistipp: Mehrere Exemplare bestellen.
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber (eigene Nachweise) und vom Partner anfordern (schriftlich).
Gültig: Letzte 12 Monate.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Für Unterhaltsberechnung und Versorgungsausgleich.
Praxistipp: Bei Selbstständigen: Einkommensteuerbescheid der letzten 2-3 Jahre. Sammeln Sie alle Einkommensnachweise frühzeitig - Sie brauchen diese für Anwalt und Gericht!
Wo bekommen: Ihr Anwalt erstellt.
Kosten: Im Anwaltshonorar.
Wichtig: Anwaltspflicht!
Praxistipp: Anwalt reicht beim Gericht ein.
Wo bekommen: Deutsche Rentenversicherung.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Für Aufteilung Rentenansprüche.
Praxistipp: Gericht fordert automatisch an.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Standesamt Geburtsort.
Kosten: 10-12 EUR pro Urkunde.
Wofür: Familiengericht regelt Sorgerecht und Kindesunterhalt bei minderjährigen Kindern.
Praxistipp: Bei minderjährigen Kindern sind die Geburtsurkunden zwingend erforderlich - Familiengericht regelt Sorgerecht und Unterhalt.
Wo bekommen: Selbst erstellen.
Praxistipp: Bei Eheschließung und Trennung dokumentieren.
Wo bekommen: Finanzamt oder aus Ihren Unterlagen.
Wofür: Ergänzen die Gehaltsabrechnungen und geben ein Gesamtbild des Einkommens - hilfreich für Unterhaltsberechnung.
Praxistipp: Besonders wichtig bei Selbstständigen oder schwankendem Einkommen - zeigt das tatsächliche Jahreseinkommen.
Wo bekommen: Mietvertrag aus eigenen Unterlagen, Grundbuchauszug beim Grundbuchamt (ca. 10-20 EUR) oder online.
Kosten: Grundbuchauszug ca. 10-20 EUR.
Praxistipp: Bei Eigentum auch aktuelles Wertgutachten hilfreich (ca. 1.000-2.000 EUR).
Wo bekommen: Aus eigenen Unterlagen (wurde beim Notar geschlossen).
Kosten: Kostenlos (bereits vorhanden).
Praxistipp: Ehevertrag kann Scheidung erheblich vereinfachen - bei Gütertrennung entfällt Zugewinnausgleich.
Scheidungsantrag durch Anwalt beim Familiengericht einreichen
Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht (am letzten gemeinsamen Wohnsitz). Der Antrag enthält: Namen/Adressen, Heiratsdatum, Kinder, Trennungsdatum, Versorgungsausgleich (Rentenansprüche ausgleichen, standardmäßig ja). Das Gericht fordert den anderen Partner zur Stellungnahme auf. Bei Zustimmung: einvernehmliche Scheidung. Bei Widerspruch: streitige Scheidung (3 Jahre Trennung nötig).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird von Ihrem Anwalt erstellt und beim Gericht eingereicht (Sie müssen nichts selbst machen).
Kosten: Teil der Anwaltskosten (keine Extra-Gebühr).
Dauer: Anwalt benötigt 1-2 Wochen für Erstellung nach Erhalt aller Unterlagen.
Praxistipp: Bei einvernehmlicher Scheidung kann Partner schon vor Einreichung schriftlich zustimmen - Anwalt legt Zustimmung gleich mit bei, spart Zeit.
Wo bekommen: Wird automatisch vom Familiengericht an Anwalt geschickt (per Post).
Kosten: Kostenlos.
Dauer: Ca. 1-2 Wochen nach Einreichung.
Praxistipp: Mit Empfangsbestätigung beginnt offiziell das Scheidungsverfahren - ab jetzt keine neuen Schulden mehr machen, die Partner belasten könnten!
Versorgungsausgleich durchführen lassen (Rentenansprüche werden ausgeglichen)
Versorgungsausgleich gleicht die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche aus (§ 1587 BGB). Er findet grundsätzlich automatisch bei jeder Scheidung statt. Das Gericht ermittelt Rentenansprüche beider Partner und gleicht sie hälftig aus.
Dauer: 3-6 Monate. Sie müssen aktiv mitwirken (Fragebögen ausfüllen).
Ausschlussmöglichkeiten: (1)
Ehe unter 3 Jahren: Bei einer Ehedauer unter 3 Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Partners statt – kein automatischer Ausgleich (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). (2)
Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung: Die Ehepartner können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag oder eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung ausschließen. (3)
Geringfügigkeitsregelung (§ 18 VersAusglG): Das Gericht kann vom Ausgleich absehen, wenn der Ausgleichswert unter 10% des monatlichen Höchstbetrags der Rentenversicherung liegt (sog. Bagatellfälle) – z.B. wenn beide ähnlich hohe Rentenanwartschaften erworben haben.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von Deutscher Rentenversicherung (jährlich per Post) oder online anfragen unter deutsche-rentenversicherung.de. Bei Betriebsrenten: Von Arbeitgeber/Versorgungswerk. Bei privater Rentenversicherung: Vom Versicherer.
Kosten: Kostenlos.
Dauer: Online sofort, per Post 1-2 Wochen.
Praxistipp: Das Gericht fordert automatisch Auskünfte bei allen Versicherungsträgern an - Sie müssen nur mitwirken (Fragebögen wahrheitsgemäß ausfüllen).
Wo bekommen: Wird vom Familiengericht nach Einreichung des Scheidungsantrags per Post zugeschickt.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen - alle gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenversicherungen angeben.
Praxistipp: Versorgungsausgleich ist fair - er sichert Partner ab, der wegen Kinderbetreuung/Teilzeit weniger Rente erworben hat. Ausschluss nur bei ähnlichen Rentenansprüchen sinnvoll.
Gerichtskostenvorschuss zahlen (ca. 500-2.000 EUR je nach Einkommen)
Gerichtskostenvorschuss vom Antragsteller. Höhe richtet sich nach Streitwert (3x Nettoeinkommen beider Partner + 5% Vermögen, Minimum 4.000 EUR).
Gesamtkosten einvernehmlich: ca. 1.200-3.500 EUR (2026) (Gericht + ein Anwalt).
Gesamtkosten streitig: 2.000-10.000 EUR. Zahlung innerhalb 2 Wochen, sonst Verfahrenseinstellung! Bei niedrigem Einkommen: Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Hinweis: Scheidungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) sind seit 2013 steuerlich NICHT mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Familiengericht nach Einreichung des Scheidungsantrags per Post zugeschickt (an Antragsteller).
Kosten: Je nach Streitwert ca. 500-2.000 EUR.
Zahlungsfrist: 2 Wochen nach Erhalt, sonst wird Verfahren eingestellt!
Praxistipp: Bei knappem Budget sofort Verfahrenskostenhilfe beantragen - Staat übernimmt Kosten (Rückzahlung in Raten möglich).
Wo bekommen: Von Ihrer Bank nach Überweisung (Online-Banking oder am Schalter).
Kosten: Kostenlos (Teil der Überweisung).
Wichtig: Bewahren Sie Beleg auf - Nachweis für Gericht, dass Sie bezahlt haben.
Praxistipp: Überweisen Sie pünktlich innerhalb 2 Wochen, sonst wird Scheidungsverfahren eingestellt und Sie müssen neu beginnen.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Formular beim Familiengericht, online oder beim Anwalt.
Kosten: Je nach Einkommen kostenlos oder Ratenzahlung (15-50 EUR/Monat).
Voraussetzung: Es gibt keine starre Einkommensgrenze. Das Gericht prüft individuell: Nettoeinkommen abzüglich Grundfreibetrag (2026: 619 EUR), Erwerbstätigenfreibetrag (282 EUR) und Unterhaltslasten (weitere Freibeträge für Kinder und andere Unterhaltsberechtigte). Auch Personen mit höherem Einkommen können VKH erhalten, wenn hohe Unterhaltslasten das verfügbare Einkommen reduzieren.
Praxistipp: Beantragen Sie sofort beim Scheidungsantrag – spart Ihnen hohe Vorkosten. Formular online unter justiz.de verfügbar.
Scheidungstermin abwarten (Anhörung nach 3-6 Monaten)
Scheidungstermin fest (Anhörung).
Dauer: Bei einvernehmlicher Scheidung 3-6 Monate, bei strittiger 6-12+ Monate. Beide Ehepartner MÜSSEN persönlich erscheinen (Anwesenheitspflicht!). Ablauf: Identitätsprüfung, Befragung durch Richter (ca. 15-30 Minuten). Bei einvernehmlicher Scheidung: Richter verkündet Scheidung mündlich.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Familiengericht per Post zugeschickt (ca. 4-6 Wochen vor Termin).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Beide Ehepartner müssen persönlich erscheinen - Vertretung nicht möglich! Bei Nichterscheinen wird Verfahren eingestellt oder vertagt (kostet Zeit und Geld).
Praxistipp: Nehmen Sie sich ganzen Vormittag/Nachmittag frei (Wartezeiten!) - Termin selbst dauert meist nur 10-30 Minuten.
Wo bekommen: Immer mitbringen zum Termin.
Wichtig: Pflicht zur Identitätsprüfung - ohne Ausweis kein Termin!
Praxistipp: Der Scheidungstermin ist meist kurz und unspektakulär - kein Drama wie im Film. Bei einvernehmlicher Scheidung wird nur gefragt: Wann geheiratet? Seit wann getrennt? Wollen Sie sich scheiden? (Beide mit Ja antworten) - dann verkündet Richter mündlich Scheidung.
Scheidungsurteil abwarten (rechtskräftig nach 4 Wochen)
Scheidungsurteil (Scheidungsbeschluss) per Post (ca. 2-4 Wochen). Wird
rechtskräftig nach 1 Monat (Rechtsmittelfrist). Erst dann sind Sie offiziell geschieden und dürfen wieder heiraten. Heben Sie das Urteil sorgfältig auf – Sie benötigen es für Wiederheirat, Rentenantrag, Unterhalt, Namensänderung.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Familiengericht per Post zugestellt (ca. 2-4 Wochen nach Scheidungstermin).
Kosten: Kostenlos (bereits bezahlt).
Inhalt: Bestätigung der Scheidung, Datum der Rechtskraft (1 Monat nach Zustellung), Versorgungsausgleich, evtl. Unterhalt/Vermögen, Kostenentscheidung.
Wichtig: Original sorgfältig aufbewahren (z.B. Bankschließfach) - Sie benötigen es für Wiederheirat, Rentenantrag, evtl. Unterhaltsverfahren, Namensänderung.
Praxistipp: Machen Sie mehrere Kopien und scannen Sie es digital ein. Urteil ist erst nach 1 Monat rechtskräftig - erst dann offiziell geschieden!
Optional: Geschiedenen-Status im Personalausweis eintragen lassen
'geschieden' im Personalausweis eintragen lassen. Dies ist
freiwillig. Vorteil: Einige Behörden verlangen Nachweis (z.B. bei Wiederheirat), mit Eintrag müssen Sie nicht jedes Mal Scheidungsurteil vorlegen. Termin beim Bürgeramt, Scheidungsurteil mitbringen, ca. 10 EUR Gebühr. Alternativ: Bei nächstem Ausweis-Neuantrag automatisch aktualisiert (kostenlos).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Original aus Schritt 7, beglaubigte Kopie beim Familiengericht (ca. 10-15 EUR).
Kosten: Original kostenlos (bereits vorhanden), beglaubigte Kopie ca. 10-15 EUR.
Praxistipp: Nehmen Sie Original mit zum Bürgeramt (wird nur vorgezeigt, nicht einbehalten) - spart Kosten für beglaubigte Kopie.
Wo bekommen: Immer mitbringen zum Termin.
Kosten: Ca. 10 EUR für Eintrag (kein neuer Ausweis nötig).
Dauer: Eintrag erfolgt meist sofort oder innerhalb 1-2 Wochen.
Wichtig: Eintrag ist optional - viele Menschen lassen ihn weg (zu privat). Rechtlich ändert sich nichts - Sie sind auch ohne Eintrag geschieden.
Praxistipp: Lassen Sie Eintrag nur machen, wenn Sie ihn wirklich brauchen (z.B. Wiederheirat, häufige Behördengänge). Ansonsten Scheidungsurteil aufbewahren und bei Bedarf vorlegen.
📋 Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
Kindesunterhalt berechnen nach Düsseldorfer Tabelle und zahlen
Kindesunterhalt zahlen (§ 1601 BGB). Höhe nach
Düsseldorfer Tabelle (Nettoeinkommen + Alter des Kindes), abzüglich halbem Kindergeld. Zahlung monatlich im Voraus per Dauerauftrag. Bei Zahlungsverweigerung:
Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen – wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, können Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen (bis zum 18. Lebensjahr des Kindes). Das Jugendamt zahlt dann den Unterhalt und fordert ihn vom Schuldner zurück. Kindesunterhalt ist vorrangig vor Ehegattenunterhalt. Bei Einkommensänderung: Unterhalt anpassen lassen.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber (letzte 3 Monate).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Nettoeinkommen wird bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen, Schulden etc.
Praxistipp: Bei Selbstständigen: Steuerbescheide + aktuelle BWA. Richten Sie Dauerauftrag ein und zahlen pünktlich - Unterhaltsrückstände können vollstreckt werden (Lohnpfändung!).
Wo bekommen: Online-Rechner (kostenlos, z.B. unterhalt.net, jugendamt.de) oder durch Jugendamt/Anwalt berechnen lassen.
Kosten: Online kostenlos, Jugendamt kostenlos, Anwalt ca. 150-300 EUR.
Wichtig: Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet (voller Betrag zieht betreuender Elternteil, zahlender Elternteil zieht Hälfte vom Unterhalt ab).
Praxistipp: Beispiel 2026: Nettoeinkommen 2.500 EUR, Kind 8 Jahre = ca. 533 EUR/Monat abzügl. Kindergeld (259 EUR/2 = 129,50 EUR) = Zahlbetrag ca. 403,50 EUR/Monat.
Wo bekommen: Von Familienkasse (wird jährlich per Post zugeschickt) oder online unter arbeitsagentur.de.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Kindergeld erhält der betreuende Elternteil (voll), wird aber zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen.
Praxistipp: Kindergeld ab 01.01.2026:
259 EUR/Monat pro Kind (halbes Kindergeld zur Unterhaltsanrechnung: 129,50 EUR).
Nachehelichen Ehegattenunterhalt klären (nur bei langer Ehe oder Kindern)
nachehelichen Ehegattenunterhalt (§ 1569 ff. BGB).
Grundsatz: Eigenverantwortung.
Ausnahmen: Betreuungsunterhalt (Kinder unter 3 Jahre), Altersunterhalt, Krankheitsunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt. Höhe ca. 3/7 der Einkommensdifferenz, meist zeitlich begrenzt. Bei kurzer Ehe (unter 3 Jahre) meist kein Anspruch. Bei neuem Partner: Unterhalt entfällt oft.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Von Arbeitgeber (eigene Nachweise) und vom Ex-Partner anfordern (schriftlich, bei Verweigerung durch Anwalt).
Gültig: Letzte 3-6 Monate.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Bei Selbstständigen: Steuerbescheide + aktuelle BWA.
Wo bekommen: Durch Anwalt für Familienrecht berechnen lassen oder Online-Rechner (grobe Orientierung).
Kosten: Online kostenlos, Anwalt ca. 150-300 EUR für Erstberatung.
Wichtig: Rechtslage ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab (Ehedauer, Kinder, Alter, Gesundheit).
Praxistipp: Lassen Sie Anspruch immer von Anwalt prüfen - nachehelicher Unterhalt ist NICHT selbstverständlich! Kann auch rückwirkend gefordert werden (ab Geltendmachung).
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen (beide unterschreiben) oder durch Anwalt/Mediator oder vom Familiengericht.
Kosten: Selbst kostenlos, Anwalt/Mediator ca. 200-500 EUR, Gericht ca. 1.000-3.000 EUR.
Praxistipp: Außergerichtliche Einigung (Vereinbarung, Mediation) spart viel Geld und Zeit gegenüber Gerichtsverfahren.
Zugewinnausgleich berechnen (Vermögenszuwachs während Ehe wird geteilt)
Zugewinn (Vermögenszuwachs während Ehe) ausgeglichen (§ 1378 BGB). Gilt automatisch bei
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand).
Berechnung: Endvermögen (bei Scheidungsantrag) minus Anfangsvermögen (bei Heirat) = Zugewinn. Differenz der Zugewinne wird hälftig geteilt. Erbschaften/Schenkungen bleiben beim Erben. Ausgleich erfolgt in Geld. Bei Streit: Gericht setzt fest (1-2 Jahre).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen (Excel oder handschriftlich) - alle Konten, Sparguthaben, Aktiendepots, Lebensversicherungen, Immobilien, Autos, Hausrat, Schulden mit Werten.
Kosten: Kostenlos (selbst erstellt).
Wichtig: Anfangsvermögen = bei Heirat, Endvermögen = bei Einreichung Scheidungsantrag (Stichtag!).
Praxistipp: Fügen Sie Belege bei (Kontoauszüge, Grundbuchauszug, Wertgutachten) - je besser dokumentiert, desto weniger Streit. Einigen Sie sich außergerichtlich (z.B. mit Mediator) - spart Zeit, Nerven und Geld.
Wo bekommen: Online-Banking oder bei Bank.
Gültig: Zum Stichtag Scheidungsantrag.
Kosten: Meist kostenlos (Online), am Schalter ca. 1-2 EUR pro Auszug.
Praxistipp: Sichern Sie alle Kontoauszüge zum Stichtag - zeigt Guthaben/Schulden und ist wichtig für Zugewinnberechnung.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Beim Grundbuchamt oder online.
Kosten: Ca. 10-20 EUR.
Dauer: Sofort online, per Post 1-2 Wochen.
Praxistipp: Bei Immobilien zusätzlich Wertgutachten einholen (ca. 1.000-2.000 EUR) - zeigt aktuellen Marktwert für Zugewinnberechnung.
Wo bekommen: Von Gutachter/Sachverständigem (z.B. TÜV, DEKRA, unabhängige Gutachter).
Kosten: Ca. 1.000-2.000 EUR.
Dauer: 2-4 Wochen.
Praxistipp: Wertgutachten ist wichtig für faire Vermögensaufteilung - ohne Gutachten oft Streit über Immobilienwert.
Immobilien aufteilen (verkaufen, überschreiben oder einer behält)
Immobilien (Haus, Wohnung):
(1) Verkauf - Erlös nach Eigentumsanteilen teilen, Restschuld ablösen, einfach und klar.
(2) Übertragung - Ein Partner übernimmt, zahlt anderen aus, Grundbuchumschreibung (Notar, 1-2% Immobilienwert), Kredit umschulden (Bank muss zustimmen).
(3) Gemeinsames Eigentum - Beide bleiben Eigentümer, riskant (Streit). Grundbuchänderung muss notariell beurkundet werden.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Beim Grundbuchamt oder online.
Kosten: Ca. 10-20 EUR.
Dauer: Sofort online, per Post 1-2 Wochen.
Wichtig: Zeigt, wer Eigentümer ist und welche Lasten (z.B. Hypotheken) auf Immobilie liegen.
Praxistipp: Benötigen Sie für alle Optionen (Verkauf, Übertragung, Teilung).
Wo bekommen: Aus eigenen Unterlagen oder bei Bank anfordern.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Bei gemeinsamem Kredit haften beide weiter - auch nach Scheidung! Bank muss Umschuldung zustimmen (nur übernehmender Partner haftet).
Praxistipp: Kontaktieren Sie Bank frühzeitig wegen Umschuldung oder Ablösung - ohne Zustimmung haften beide weiter.
Wo bekommen: Von Gutachter/Sachverständigem (z.B. TÜV, DEKRA, unabhängige Gutachter).
Kosten: Ca. 1.000-2.000 EUR.
Dauer: 2-4 Wochen.
Praxistipp: Wertgutachten ist sehr wichtig - ohne Gutachten oft Streit über Immobilienwert. Verkauf ist meist sauberste Lösung, auch wenn emotional schwer.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Vom Notar erstellt und beurkundet.
Kosten: Ca. 1-2% des Immobilienwerts (bei 300.000 EUR = 3.000-6.000 EUR).
Dauer: Vorbereitung 2-4 Wochen, Beurkundung 1 Tag.
Wichtig: Grundbuchänderung muss notariell beurkundet werden (Pflicht!). Grunderwerbsteuer fällt bei Übertragung zwischen Ex-Partnern nicht an (Ausnahme Scheidung).
Praxistipp: Notar prüft Vertrag und wickelt Grundbuchänderung ab - sichert faire Abwicklung.
Hausrat aufteilen (nach Vereinbarung oder durch Gericht)
Hausrat (Möbel, Elektrogeräte, Geschirr, persönliche Gegenstände) muss aufgeteilt werden.
Grundsatz: Jeder behält persönliches Eigentum (Kleidung, Geschenke), gemeinsam angeschaffte Gegenstände werden geteilt. Bei einvernehmlicher Trennung selbst aufteilen (schriftlich festhalten). Bei Streit: Hausratsverzeichnis erstellen.
Wichtig: Nur aktueller Zeitwert zählt. Streiten Sie nicht um Kleinigkeiten - Gerichtskosten übersteigen schnell den Warenwert!
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen (Excel oder handschriftlich) - alle Möbel, Elektrogeräte, Geschirr mit Zeitwert (nicht Neupreis!).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Bei einvernehmlicher Trennung teilen Sie selbst auf (einer Sofa, anderer Esstisch etc.), schriftlich festhalten.
Praxistipp: Einigen Sie sich außergerichtlich - machen Sie Liste, jeder markiert was er will, bei Doppelungen einigen oder würfeln. Gerichtsverfahren wegen Waschmaschine kostet 1.000+ EUR und dauert Monate - lohnt nicht!
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Aus eigenen Unterlagen (Kaufquittungen, Rechnungen).
Kosten: Kostenlos (bereits vorhanden).
Praxistipp: Bei normalen Haushaltsgegenständen nicht nötig - nur bei sehr wertvollen Stücken (über 1.000 EUR) relevant.
Wo bekommen: Selbst erstellen, beide unterschreiben.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Halten Sie fest, wer was bekommt - vermeidet späteren Streit. Fair teilen nach Bedarf (wer zieht in möblierte Wohnung? Wer hat Platz?).
Gemeinsame Schulden regeln (Kredite, Dispo, Kreditkarten)
Grundsatz: Wer unterschrieben hat, haftet - auch nach Scheidung! Bei gemeinsamen Krediten haften beide gesamtschuldnerisch (Bank kann bei jedem vollstrecken).
Lösungen: (1) Gemeinsam weiterzahlen, (2) Umschuldung auf einen Partner (Bank muss zustimmen), (3) Kredit vorzeitig ablösen. Informieren Sie Bank über Scheidung.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Aus eigenen Unterlagen oder bei Bank anfordern.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Prüfen Sie, wer unterschrieben hat (beide = beide haften!). Bei gemeinsamem Kredit haften Sie auch für Schulden des Ex-Partners - Bank kann bei Ihnen vollstrecken!
Praxistipp: Versuchen Sie gemeinsame Kredite schnellstmöglich aufzulösen oder umzuschulden - sonst jahrelang finanziell mit Ex-Partner verknüpft. Informieren Sie Bank über Scheidung.
Wo bekommen: Online-Banking oder bei Bank.
Kosten: Meist kostenlos (Online), am Schalter ca. 1-2 EUR pro Auszug.
Wichtig: Zeigt Höhe der Schulden (Dispo, Kreditkarten, Ratenkredite).
Praxistipp: Dokumentieren Sie alle Schulden bei Scheidungsantrag - wichtig für Aufteilung und evtl. Zugewinnausgleich.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen, beide unterschreiben.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Gilt nur zwischen Ex-Partnern - Bank ist nicht gebunden! Bei gemeinsamem Kredit haften weiter beide gegenüber Bank.
Praxistipp: Bei Schulden für gemeinsame Anschaffungen (Auto, Möbel): Entweder 50/50 teilen oder einer übernimmt Gegenstand + Schulden. Halten Sie schriftlich fest, wer welchen Anteil zahlt.
Vereinbarungen schriftlich festhalten (Scheidungsfolgenvereinbarung)
Unterhalt, Zugewinnausgleich, Immobilien, Hausrat und Schulden sollten schriftlich festgehalten werden. Bei einvernehmlicher Scheidung:
Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen (privat oder notariell).
Notarielle Beurkundung: Pflicht bei Immobilien-Übertragung, Kosten ca. 0,5-1% des Vermögenswerts, Vorteil vollstreckbar. Bei strittiger Scheidung: Gericht regelt alle Punkte (dauert länger, kostet mehr). Vereinbarung sollte fair sein und beide Partner einbinden.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Selbst erstellen oder durch Anwalt/Mediator erstellen lassen, notariell beurkunden (bei Immobilien Pflicht!).
Kosten: Selbst kostenlos, Anwalt/Mediator ca. 200-500 EUR, Notar ca. 0,5-1% des Vermögenswerts (bei 300.000 EUR Zugewinn = 1.500 EUR).
Inhalt: Unterhalt (Kinder, Ehegatte), Zugewinnausgleich (Höhe, Zahlungsmodalitäten), Immobilien (wer behält, wer zahlt aus), Hausrat, Schulden.
Wichtig: Notarielle Beurkundung ist vollstreckbar - falls einer nicht zahlt, direkt vollstrecken ohne neues Gerichtsverfahren.
Praxistipp: Lassen Sie Vereinbarung von Anwalt/Mediator erstellen - rechtssicher und fair für beide Partner. Einseitige Vereinbarungen können später angefochten werden (z.B. wenn einer unter Druck unterschrieben hat).
Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen (wenn Unterhalt nicht gezahlt wird)
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Kindesunterhalt
nicht oder unregelmäßig zahlt, können Sie für Ihr Kind
Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen (Unterhaltsvorschusskasse). Der Staat zahlt dann den Unterhalt vor und fordert ihn vom zahlungspflichtigen Elternteil zurück.
Unterhaltsvorschuss-Beträge 2026:
- Kinder von
0 bis 5 Jahren: 227 EUR/Monat
- Kinder von
6 bis 11 Jahren: 299 EUR/Monat
- Kinder von
12 bis 17 Jahren: 394 EUR/Monat
Anspruchsdauer: Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Zusatzbedingung für Kinder von 12 bis 17 Jahren: Der betreuende Elternteil muss mindestens
600 EUR brutto/Monat verdienen (oder Leistungen nach SGB II beziehen).
Wichtig: Das Jugendamt (Unterhaltsvorschusskasse) versucht anschließend, die gezahlten Beträge vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuholen. Der Vorschuss ist kein Geschenk an den Schuldner.
Praxistipp: Stellen Sie den Antrag sofort, wenn der Unterhalt ausbleibt – der Unterhaltsvorschuss wird frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt, nicht rückwirkend. Den Antrag stellen Sie beim örtlichen Jugendamt (Unterhaltsvorschusskasse).
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Beim Jugendamt Ihrer Gemeinde/Stadt (persönlich, telefonisch oder oft online abrufbar).
Kosten: Kostenlos.
Was mitbringen: Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes, Kindergeldbescheid, Nachweise über fehlende Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge).
Praxistipp: Vereinbaren Sie sobald wie möglich einen Termin beim Jugendamt – die Zahlung beginnt erst ab Antragstellung.
Wo bekommen: Standesamt des Geburtsortes (Kopie aus Familienstammbuch genügt oft).
Kosten: Neue Ausstellung ca. 10-12 EUR.
Wofür: Nachweis für Unterhaltsvorschusskasse.
Praxistipp: Lassen Sie direkt mehrere Ausfertigungen ausstellen – Sie brauchen sie auch für Kindergeld, Schule und andere Stellen.
Wo bekommen: Kontoauszüge der letzten Monate (zeigen fehlende Eingänge), ggf. schriftliche Erklärungen, Unterhaltstitel (falls vorhanden).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Drucken Sie Ihre Kontoauszüge aus und markieren Sie die Monate, in denen kein Unterhalt eingegangen ist – das beschleunigt die Bearbeitung beim Jugendamt.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Aus Ihren Unterlagen oder vom Jugendamt/Gericht.
Wofür: Das Jugendamt kann dann direkt vollstrecken.
Praxistipp: Falls noch kein Unterhaltstitel vorliegt, lassen Sie beim Jugendamt eine kostenlose Jugendamtsurkunde errichten – das ist die schnellste Möglichkeit, einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.
Bei Streit: Mediation oder gerichtliche Klärung
(1) Mediation - Neutraler Mediator hilft, Kosten ca. 100-200 EUR/Stunde (geteilt), Dauer 3-10 Sitzungen, schneller und günstiger als Gericht.
(2) Gerichtliche Klärung - Familiengericht entscheidet, jeder braucht Anwalt, Kosten 2.000-10.000 EUR, Dauer 6 Monate-2 Jahre. Versuchen Sie immer erst außergerichtliche Einigung. Bei Gewalt/Kindeswohlgefährdung: sofort Gericht einschalten.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Wird vom Mediator erstellt, beide Partner unterschreiben.
Kosten: Teil der Mediationskosten (ca. 1.000-2.000 EUR gesamt für 3-10 Sitzungen à 100-200 EUR/Std, geteilt zwischen beiden Partnern).
Dauer: 3-10 Sitzungen über ca. 2-6 Wochen.
Vorteil: Schneller und günstiger als Gericht, beide behalten Kontrolle, Ergebnis fair für beide. Kann notariell beurkundet werden (Vollstreckbarkeit).
Praxistipp: Mediation lohnt fast immer - selbst bei starkem Streit kann guter Mediator oft Kompromisse finden. 1.000-2.000 EUR (geteilt) statt 5.000-10.000 EUR Gerichtskosten pro Person!
Wo bekommen: Vom Familiengericht nach Verfahren.
Kosten: Ca. 2.000-10.000 EUR pro Person (Gericht + Anwalt, je nach Streitwert).
Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre.
Vorteil: Klare Entscheidung auch bei völliger Uneinigkeit, bindend und vollstreckbar.
Nachteil: Teuer, langwierig, nervenaufreibend.
Praxistipp: Versuchen Sie immer erst außergerichtliche Einigung (Anwalt, Mediator, Jugendamt bei Kindern) - Gerichtsverfahren extrem teuer. Nur bei Gewalt oder Kindeswohlgefährdung sofort Gericht (Schutzanordnung, einstweilige Verfügung).
📋 Steuerliche Abwicklung der Scheidung
Letzte gemeinsame Steuererklärung im Trennungsjahr
Trennungsjahr können Eheleute letztmalig
zusammen veranlagen (§ 26 Abs. 1 EStG) – dies ist steuerlich meist günstiger als die Einzelveranlagung, da das Ehegattensplitting noch einmal genutzt werden kann.
Voraussetzung: Die Trennung ist im Laufe des Jahres eingetreten (nicht schon zu Jahresbeginn). Ab dem
Jahr nach der Trennung besteht die Pflicht zur
Einzelveranlagung – das Ehegattensplitting entfällt.
Praxistipp: Dokumentieren Sie das Trennungsdatum schriftlich – es ist auch für die Steuer ein wichtiger Stichtag. Lassen Sie sich bei Unklarheiten von einem Steuerberater beraten, da die gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr die Zustimmung beider Partner erfordert.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: ELSTER (elster.de, kostenlos), Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Wichtig: Im Trennungsjahr ist gemeinsame Veranlagung noch möglich – lohnt sich steuerlich meist. Ab Folgejahr: Einzelveranlagung mit Steuerklasse I (oder II für Alleinerziehende).
Praxistipp: Prüfen Sie mit einem Steuerberater oder Steuerprogramm, welche Veranlagungsform im Trennungsjahr günstiger ist.
Wo bekommen: Aus Ihren Unterlagen (E-Mail/SMS an Partner, Meldebestätigung).
Wichtig: Das Trennungsdatum bestimmt, in welchem Steuerjahr zum letzten Mal gemeinsam veranlagt werden darf.
Praxistipp: Bewahren Sie alle Dokumente zum Trennungszeitpunkt sorgfältig auf.
Scheidungskosten als Steuerabzug prüfen – wichtiger Hinweis
Steueränderungsgesetz 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Dies wurde durch den BFH bestätigt. Eine steuerliche Absetzung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich und wurde in der Vergangenheit gerichtlich geprüft – verlassen Sie sich nicht darauf. Kosten für die
Vermögensauseinandersetzung, Grundbuchumschreibung und ähnliche Transaktionen können je nach Art steuerlich anders zu behandeln sein.
Praxistipp: Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre konkrete Situation – pauschale Aussagen zur Absetzbarkeit sind hier nicht möglich.
Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen
Sonderausgaben (sog. Realsplitting, § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG) bis zu
13.805 EUR/Jahr steuerlich abgesetzt werden – aber nur unter folgenden Bedingungen: Der Empfänger muss schriftlich zustimmen (Anlage U), und der Empfänger muss den erhaltenen Unterhalt als sonstige Einkünfte versteuern.
Anlage U wird gemeinsam beim Finanzamt eingereicht.
Praxistipp: Das Realsplitting lohnt sich vor allem, wenn der Zahlende einen höheren Steuersatz hat als der Empfänger. Ohne Zustimmung des Empfängers ist ein Abzug nicht möglich. Erkundigen Sie sich beim Finanzamt oder Steuerberater nach dem aktuellen Höchstbetrag, der ggf. angepasst werden kann.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Finanzamt oder ELSTER (elster.de, kostenlos).
Inhalt: Höhe der Unterhaltsleistungen, Zustimmungserklärung des Empfängers.
Wichtig: Muss vom Empfänger unterschrieben werden – ohne Zustimmung kein Abzug möglich.
Praxistipp: Reichen Sie Anlage U zusammen mit der Einkommensteuererklärung ein.
Wo bekommen: Aus Ihren Unterlagen oder vom Familiengericht.
Wichtig: Beleg für Höhe und Dauer der Unterhaltszahlungen.
Praxistipp: Bewahren Sie alle Nachweise über geleistete Zahlungen (Kontoauszüge) auf.
Wo bekommen: Empfänger unterschreibt Anlage U.
Wichtig: Ohne Zustimmung kein steuerlicher Abzug möglich.
Praxistipp: Empfänger kann Zustimmung von einer Ausgleichszahlung abhängig machen (für entstehende Steuermehrbelastung) – das ist rechtlich zulässig.
📋 Rentenauskunft und Versorgungsausgleich vor Scheidung
Aktuelle Renteninformation bei DRV anfordern
vor dem Scheidungsantrag ihre aktuelle
Renteninformation bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anfordern. Dies ist
kostenlos und über drv.de (Online-Dienste) oder per Post (Formular V800) möglich. Die Renteninformation enthält die bisherigen Rentenanwartschaften sowie die voraussichtliche Rente. Diese Informationen sind wichtig für Verhandlungen zum
Versorgungsausgleich.
Praxistipp: Fordern Sie die Renteninformation rechtzeitig an – per Post kann es 2-4 Wochen dauern. Über das Online-Portal der DRV geht es schneller.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: drv.de (Online-Dienste) oder Formular V800 per Post anfordern (Deutsche Rentenversicherung, 10704 Berlin).
Kosten: Kostenlos.
Dauer: Online schneller, per Post 2-4 Wochen.
Praxistipp: Jährliche Renteninformation kommt automatisch per Post – prüfen Sie, ob die zuletzt erhaltene noch aktuell ist.
Versorgungsausgleich verstehen
in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften automatisch hälftig geteilt (§ 1 VersAusglG). Dies betrifft gesetzliche Rentenansprüche (DRV), Betriebsrenten, Beamtenpensionen und private Rentenversicherungen.
Ausnahme: Bei einer
Ehe unter 3 Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Partners statt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Durch einen
Ehevertrag oder eine
Scheidungsfolgenvereinbarung können die Ehepartner vom gesetzlichen Versorgungsausgleich abweichen – dafür ist notarielle Beurkundung erforderlich.
Praxistipp: Das Gericht leitet den Versorgungsausgleich automatisch ein – Sie müssen jedoch alle Versorgungsanwartschaften vollständig und wahrheitsgemäß im gerichtlichen Fragebogen angeben.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Deutsche Rentenversicherung (drv.de oder Formular V800).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Das Familiengericht fordert diese Informationen im Verfahren selbst an – Ihre eigene Information hilft aber bei der Vorbereitung.
Praxistipp: Schätzen Sie grob den Ausgleichsbetrag vor dem Scheidungsantrag ab – das hilft bei Verhandlungen.
Wo bekommen: Beim Arbeitgeber (HR-Abteilung oder Personalstelle) schriftlich anfragen.
Kosten: Kostenlos (Arbeitgeber ist zur Auskunft verpflichtet).
Praxistipp: Fordern Sie die Auskunft schriftlich an und bewahren Sie die Antwort auf.
Betriebsrenten und private Versicherungen erfassen
alle weiteren Versorgungsanwartschaften erfasst werden, die in der Ehezeit erworben wurden: Betriebsrenten und Direktversicherungen, Riester-Rente, private Rentenversicherungen, berufsständische Versorgungswerke (z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten).
Arbeitgeber sind zur Auskunft verpflichtet (§ 4a BetrAVG). Versicherungsgesellschaften müssen Auskünfte über den Ehezeitanteil der Versorgungsanwartschaft erteilen.
Praxistipp: Das Familiengericht fordert im Versorgungsausgleichsverfahren selbst Auskünfte bei allen bekannten Versorgungsträgern an. Damit alles erfasst wird, sollten Sie alle Versorgungsanwartschaften vollständig im Fragebogen des Gerichts angeben – unvollständige Angaben können den Versorgungsausgleich verzögern.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Beim Arbeitgeber schriftlich anfragen (HR-Abteilung).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Fragen Sie nach dem 'Ehezeitanteil' der Versorgungsanwartschaft – das ist der für den Versorgungsausgleich relevante Betrag.
Wo bekommen: Von Ihrem Versicherungsunternehmen (schriftlich anfragen oder über Online-Kundenportal).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Geben Sie alle privaten Rentenversicherungen im gerichtlichen Fragebogen zum Versorgungsausgleich an.
Praxistipp: Auch Riester-Rente und berufsständische Versorgungswerke gehören dazu – erfassen Sie alle Vorsorgeformen.