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Scheidung & Trennung – Schritt-für-Schritt Anleitung

Trennungsjahr, Scheidungsantrag, Unterhalt

✅ 35 Schritte📋 5 Checklisten🇩🇪 Deutschland🆓 Kostenlos
35
Schritte
5
Checklisten
2026
Aktualisiert

Trennungsjahr, Scheidungsantrag, Unterhalt – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.

ScheidungTrennungUnterhaltFamiliengericht

Das Familienleben in Deutschland ist von behördlichen Meilensteinen begleitet. Für Scheidung & Trennung – Trennungsjahr, Scheidungsantrag, Unterhalt – führt diese Seite mit 5 Checklisten mit insgesamt 35 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.

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📋 Trennung organisieren und Trennungsjahr einhalten

Einvernehmliche Trennung (beide Partner einig)Konfliktreiche Trennung (mit anwaltlicher Unterstützung)Trennung mit Kindern (Umgangsrecht klären)
1

Trennung rechtlich verstehen und Trennungsjahr als Voraussetzung kennen

Eine Scheidung ist erst nach
mindestens 1 Jahr Trennung möglich (§ 1566 BGB). Trennung bedeutet: getrennte Wohnungen oder getrennte Haushaltsführung in gemeinsamer Wohnung, keine wirtschaftliche Verflechtung, keine persönliche Beziehung. Nach 3 Jahren Trennung gilt die Ehe automatisch als gescheitert.
Ausnahme: Bei unzumutbarer Härte frühere Scheidung möglich.
Zuständig: Sie selbst
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2

Trennungszeitpunkt dokumentieren und Zeugen informieren

Dokumentieren Sie den
Trennungszeitpunkt schriftlich, da Sie das Trennungsjahr später nachweisen müssen. Schicken Sie eine schriftliche Mitteilung an den Partner (E-Mail, SMS), notieren Sie das Datum und informieren Sie Zeugen (Freunde, Familie). Das Trennungsdatum ist der Startpunkt für viele Fristen (Steuerklasse, Unterhalt, Zugewinnausgleich).

Benötigte Unterlagen

Trennungsdokumentation
Schriftlicher Nachweis über den Beginn der Trennung.
Wo bekommen: Selbst erstellen durch E-Mail/SMS an Partner ('Hiermit teile ich mit, dass ich mich trenne. Ab [Datum] leben wir getrennt.') oder schriftliche Notiz mit Datum.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Speichern Sie E-Mails/SMS und machen Sie Screenshots.
Praxistipp: Informieren Sie auch Zeugen (Freunde, Familie, Nachbarn), die später vor Gericht bestätigen können, dass Sie seit dem Datum getrennt leben.

Optionale Unterlagen

Eidesstattliche Versicherung beim Notar
Nur bei streitiger Trennung oder wenn Partner Trennung nicht akzeptiert. Notarielle Bestätigung des Trennungsdatums.
Wo bekommen: Beim Notar in Ihrer Nähe.
Kosten: Ca. 50-100 EUR.
Dauer: Termin sofort möglich.
Praxistipp: Normalerweise nicht nötig - E-Mail/SMS plus Zeugen reichen aus. Nur bei ernsthaftem Streit über das Trennungsdatum sinnvoll.
Zuständig: Sie selbst
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3

Getrennte Haushalte führen oder Trennung innerhalb der Wohnung umsetzen

Führen Sie
getrennte Haushalte: Idealerweise zieht ein Partner aus. Falls dies nicht möglich ist, ist
Trennung von Tisch und Bett in gemeinsamer Wohnung erlaubt (getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung, getrennte Finanzen).
Wichtig: Wer auszieht, verliert nicht automatisch Anspruch auf Wohnung/Haus – dies wird in der Scheidung geklärt.

Optionale Unterlagen

Neuer Mietvertrag oder Meldebestätigung
Nur bei Auszug eines Partners. Nachweis über neuen Wohnsitz.
Wo bekommen: Mietvertrag vom Vermieter, Meldebestätigung vom Bürgeramt nach Ummeldung.
Kosten: Meldebestätigung meist kostenlos.
Praxistipp: Melden Sie sich zeitnah um - die Meldebestätigung ist ein wichtiger Nachweis für das Trennungsdatum.
Zeugenbestätigung über getrennte Haushaltsführung
Nur bei Trennung in gemeinsamer Wohnung. Schriftliche Bestätigung von Zeugen (Freunde, Familie, Nachbarn), dass Sie getrennte Haushalte führen.
Wo bekommen: Selbst erstellen - Zeuge unterschreibt formlose Erklärung ('Hiermit bestätige ich, dass [Name] und [Name] seit [Datum] getrennt in der Wohnung leben').
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Fertigen Sie auch Fotos von getrennten Zimmern an - das Gericht prüft kritisch, ob Trennung real war.
Zuständig: Sie selbst
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4

Trennungsunterhalt klären und ggf. einfordern

Während des Trennungsjahres besteht ggf. Anspruch auf
Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB), wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
Maßstab: Der bisherige eheliche Lebensstandard sichert den Trennungsunterhalt. Die oft genannte
3/7-Formel (3/7 der Einkommensdifferenz) ist eine Faustregel für den
nachehelichen Ehegattenunterhalt – für den Trennungsunterhalt ist sie nur eine grobe Orientierung. Der tatsächliche Trennungsunterhalt richtet sich individuell nach den ehelichen Lebensverhältnissen und wird im Streitfall vom Gericht anhand der konkreten Einkommenssituation berechnet.
Wichtig: Unterhalt muss schriftlich geltend gemacht werden (Zahlung ab Aufforderung, nicht rückwirkend). Bei neuer Beziehung oder ausreichendem Einkommen entfällt der Anspruch.

Benötigte Unterlagen

Gehaltsnachweise beider Partner
Lohn-/Gehaltsabrechnungen zur Berechnung des Trennungsunterhalts.
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber (eigene Nachweise) und vom Partner anfordern (schriftlich).
Gültig: Letzte 3 Monate.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Fordern Sie die Nachweise des Partners schriftlich an - bei Verweigerung kann Anwalt diese anfordern (Auskunftspflicht!).
Unterhaltsberechnung
Berechnung der Unterhaltshöhe nach Düsseldorfer Tabelle.
Wo bekommen: Online-Rechner (kostenlos, z.B. unterhalt.net) oder durch Anwalt für Familienrecht.
Kosten: Online kostenlos, Anwalt ca. 150-300 EUR für Erstberatung.
Praxistipp: Nutzen Sie zunächst Online-Rechner für grobe Einschätzung - bei komplexen Fällen (Selbstständige, mehrere Kinder) Anwalt konsultieren.
Schriftliche Aufforderung zur Zahlung
Formlose schriftliche Aufforderung an Partner, Trennungsunterhalt zu zahlen.
Wo bekommen: Selbst erstellen per Brief, E-Mail oder durch Anwalt.
Kosten: Kostenlos (selbst) oder ca. 150-300 EUR (Anwalt).
Wichtig: Datum der Aufforderung ist Beginn der Zahlungspflicht.
Praxistipp: Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein - so haben Sie Nachweis über Zugang.
Zuständig: Sie selbst oder Anwalt für Familienrecht
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5

Sorgerecht und Umgangsrecht vorläufig regeln (bei Kindern)

Bei gemeinsamen Kindern bleibt das
gemeinsame Sorgerecht nach Trennung bestehen (§ 1626 BGB). Das Kind hat Recht auf
Umgang mit beiden Elternteilen (§ 1684 BGB). Halten Sie Umgangsregelungen schriftlich fest (z.B. jedes 2. Wochenende, halbe Ferien). Bei Streit: Jugendamt (kostenlose Beratung) oder Familiengericht einschalten.

Benötigte Unterlagen

Umgangsvereinbarung
Schriftliche Regelung über Besuchszeiten und Umgang mit dem Kind.
Wo bekommen: Selbst erstellen (beide Eltern unterschreiben) oder mit Hilfe vom Jugendamt/Anwalt/Mediator.
Kosten: Selbst kostenlos, Jugendamt kostenlos, Anwalt/Mediator ca. 100-300 EUR.
Inhalt: Konkrete Zeiten (z.B. 'Jedes 2. Wochenende Freitag 16 Uhr - Sonntag 18 Uhr, halbe Ferien, Geburtstage wechselnd').
Praxistipp: Je konkreter die Regelung, desto weniger Streit. Denken Sie ans Kindeswohl, nicht an Rache!

Optionale Unterlagen

Gerichtsbeschluss über Umgangsrecht
Nur bei Streit über Umgangsrecht. Verbindliche Regelung vom Familiengericht.
Wo bekommen: Durch Antrag beim Familiengericht (nur mit Anwalt möglich).
Kosten: Ca. 1.000-3.000 EUR (Gericht + Anwalt).
Dauer: 3-12 Monate.
Praxistipp: Versuchen Sie zunächst außergerichtliche Einigung über Jugendamt oder Mediation - spart Zeit, Geld und Nerven.
Zuständig: Beide Elternteile, ggf. Jugendamt oder Familiengericht
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6

Gemeinsame Konten und Finanzen trennen

Trennen Sie alle
gemeinsamen Finanzen und Konten: Gemeinsames Girokonto auflösen, Guthaben aufteilen, eigene Konten eröffnen, Daueraufträge umstellen. Gemeinsame Kreditkarten kündigen. Bei gemeinsamen Krediten klären, wer weiter zahlt (beide haften weiterhin!) oder Umschuldung erwägen.
Wichtig: Informieren Sie die Bank über die Trennung.

Benötigte Unterlagen

Kontoauszüge des gemeinsamen Kontos
Auszüge zur Dokumentation des Guthabens und der Transaktionen.
Wo bekommen: Online-Banking oder bei Ihrer Bank.
Gültig: Letzte 3 Monate ausreichend.
Kosten: Meist kostenlos (Online), am Schalter ca. 1-2 EUR pro Auszug.
Praxistipp: Sichern Sie vor Kontoauflösung alle Auszüge - wichtig für späteren Zugewinnausgleich und falls Streit über Guthaben entsteht.

Optionale Unterlagen

Kreditverträge
Falls gemeinsame Kredite bestehen. Verträge über Ratenkredite, Dispokredite, Immobilienkredite.
Wo bekommen: Von Ihrer Bank (Kopie anfordern) oder aus eigenen Unterlagen.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Bei gemeinsamem Kredit haften beide Partner weiter - auch nach Trennung!
Praxistipp: Kontaktieren Sie Bank wegen Umschuldung auf einen Partner oder klären Sie schriftlich, wer welchen Anteil zahlt.
Liste gemeinsamer Ausgaben und Verbindlichkeiten
Empfohlen zur Dokumentation. Übersicht über laufende Kosten (Miete, Strom, Versicherungen) und Schulden.
Wo bekommen: Selbst erstellen (Excel oder handschriftlich).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Halten Sie schriftlich fest, wer welche Kosten während des Trennungsjahres übernimmt - vermeidet späteren Streit.
Zuständig: Sie selbst und Bank
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7

Versicherungen prüfen und ggf. anpassen (Krankenversicherung, Haftpflicht)

Prüfen Sie alle
Versicherungen und passen Sie sie an:
Krankenversicherung endet nach Scheidung (bei Familienversicherung), eigene Versicherung rechtzeitig abschließen.
Haftpflicht: Eigene Police abschließen (ca. 50-80 EUR/Jahr).
Lebensversicherung: Begünstigten-Klausel ändern.
Hausratversicherung: Wer Wohnung behält, behält Police. Informieren Sie alle Versicherer über die Trennung.

Benötigte Unterlagen

Versicherungspolicen
Alle aktuellen Versicherungsverträge zur Prüfung und Anpassung.
Wo bekommen: Aus eigenen Unterlagen oder bei Versicherer anfordern (schriftlich oder telefonisch).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Prüfen Sie Kranken-, Haftpflicht-, Hausrat-, Lebens- und Rechtsschutzversicherung.
Praxistipp: Besonders wichtig ist Krankenversicherung - war ein Partner in Familienversicherung mitversichert, muss nach Scheidung eigene Police abgeschlossen werden (gesetzlich oder privat). Planen Sie 2-3 Monate Vorlauf ein!
Zuständig: Sie selbst und Versicherungen
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8

Steuerklasse ändern (ab dem Jahr nach Trennung zurück zu Steuerklasse I)

Die
Steuerklasse ändert sich nach Trennung: Im Jahr der Trennung bleiben Sie in bisheriger Steuerklasse (letzte gemeinsame Steuererklärung möglich). Ab Folgejahr: Automatisch
Steuerklasse I (Ledige), höhere Lohnsteuer-Abzüge. Bei Alleinerziehenden:
Steuerklasse II beantragen (Entlastungsbetrag 4.260 EUR/Jahr). Informieren Sie das Finanzamt über die Trennung.

Benötigte Unterlagen

Nachweis über Trennung
Schriftlicher Nachweis zur Mitteilung ans Finanzamt.
Wo bekommen: Selbst erstellen (formloses Schreiben ans Finanzamt mit Trennungsdatum) oder ELSTER-Online nutzen. Bei getrennten Wohnungen: Meldebestätigung vom Bürgeramt.
Kosten: Kostenlos (Meldebestätigung meist kostenlos).
Praxistipp: Finanzamt ändert Steuerklasse automatisch zum 1. Januar des Folgejahres - keine Eile, aber spätestens bis Jahresende melden.

Optionale Unterlagen

Geburtsurkunde der Kinder
Nur für Alleinerziehende zur Beantragung Steuerklasse II. Nachweis über kindergeldberechtigte Kinder.
Wo bekommen: Beim Standesamt (Kopie aus Familienstammbuch reicht).
Kosten: Kopie meist kostenlos, neue Geburtsurkunde ca. 10-15 EUR.
Praxistipp: Steuerklasse II gibt 4.260 EUR/Jahr Entlastungsbetrag - unbedingt beantragen, wenn Sie mit Kind allein im Haushalt leben!
Zuständig: Sie selbst und Finanzamt
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9

Trennungsvereinbarung erstellen (optional, aber sehr empfohlen)

Eine
Trennungsvereinbarung regelt alle wichtigen Punkte während des Trennungsjahres: Trennungsdatum, Wohnungssituation, Trennungsunterhalt, Konten/Finanzen, Umgangsrecht bei Kindern, Nutzung gemeinsamer Gegenstände, Schulden. Sie ist rechtlich nicht verpflichtend, aber sehr sinnvoll zur Vermeidung von Streit. Beide Partner unterschreiben, jeder erhält ein Exemplar.

Benötigte Unterlagen

Trennungsvereinbarung
Schriftlicher Vertrag zwischen Ehepartnern über Regelungen während Trennungsjahr.
Wo bekommen: Selbst erstellen (Vorlagen online, z.B. auf Anwalts-Websites) oder durch Anwalt/Mediator erstellen lassen.
Kosten: Selbst kostenlos, Anwalt/Mediator ca. 200-500 EUR.
Wichtig: Privatrechtlicher Vertrag, keine notarielle Beurkundung nötig (außer bei Immobilien). Beide Partner unterschreiben.
Praxistipp: Halten Sie alles schriftlich fest - mündliche Absprachen führen oft zu Konflikten. Vereinbarung verhindert Missverständnisse während Trennungsjahr.
Zuständig: Beide Partner, ggf. Anwalt oder Mediator
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10

Wichtige Dokumente vor der Trennung sichern

Nach einer Trennung kann der Zugang zu gemeinsam verwahrten Unterlagen erheblich erschwert sein – insbesondere wenn ein Partner auszieht oder den Zugang zu Unterlagen verweigert. Sichern Sie deshalb
vor oder unmittelbar bei der Trennung Kopien aller wichtigen Dokumente:

Welche Dokumente sichern: - Heiratsurkunde und Geburtsurkunden - Steuerbescheide der letzten 3 Jahre - Kontoauszüge und Sparbücher (auch des gemeinsamen Kontos) - Versicherungspolicen (Kranken-, Lebens-, Haftpflicht-, Hausratversicherung) - Immobilienunterlagen (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Kreditvertrag) - Renteninformationen beider Partner - Ehevertrag (falls vorhanden)

Wie sichern: Digitale Kopien erstellen (Fotos, Scan) und an einem sicheren Ort speichern (Cloud-Speicher, externer Speicher bei Vertrauensperson, E-Mail an sich selbst). Originale wo möglich mitnehmen.

Praxistipp: Handeln Sie früh – nach dem Auszug eines Partners wird der Zugang zu gemeinsamen Unterlagen oft schwierig. Kopien auf dem Smartphone genügen als erster Schritt. Diese Dokumente sind für spätere Verhandlungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich unverzichtbar.

Benötigte Unterlagen

Digitale Kopien wichtiger Unterlagen
Fotos oder Scans aller relevanten Dokumente (Heiratsurkunde, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Versicherungspolicen, Immobilienunterlagen, Renteninformationen).
Wo bekommen: Aus den eigenen/gemeinsamen Unterlagen – einfach mit dem Smartphone abfotografieren.
Speichern: Cloud-Speicher (iCloud, Google Drive, OneDrive), externer Speicher, oder per E-Mail an sich selbst.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Sichern Sie Kopien auch auf einem Gerät, das nur Ihnen gehört – nicht auf einem gemeinsam genutzten Computer.

Optionale Unterlagen

Physische Kopien (Papierkopien)
Ergänzend zu digitalen Kopien. Ausgedruckte Kopien wichtiger Dokumente bei einer Vertrauensperson (Eltern, Geschwister, enger Freund) hinterlegen.
Wo bekommen: Aus den eigenen Unterlagen kopieren (Copyshop oder Drucker).
Kosten: Ca. 0,10 EUR pro Seite am Copyshop.
Praxistipp: Bewahren Sie physische Kopien an einem Ort auf, auf den nur Sie Zugriff haben – nicht in der gemeinsamen Wohnung.
Zuständig: Sie selbst
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11

Kindergeld-Bezugsberechtigten nach Trennung klären

Nach einer Trennung kann
Kindergeld nur von einem Elternteil bezogen werden (§64 EStG). Es gibt kein automatisches Splitting. Klären Sie daher frühzeitig, wer das Kindergeld weiterhin erhält.

Aktueller Kindergeldbetrag (2026): Einheitlich
259 EUR/Monat pro Kind – unabhängig von der Geburtsreihenfolge.

Wer hat Vorrang: Grundsätzlich der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt (Hauptwohnsitz). Bei gleichem Betreuungsanteil (Wechselmodell) einigen sich die Eltern – andernfalls entscheidet die Familienkasse.

Wichtig beim Wechselmodell: Es gibt keinen automatischen Anspruch auf geteiltes Kindergeld. Auch beim Wechselmodell kann nur einer der Elternteile Kindergeld beziehen. Eine anderweitige Aufteilung (z.B. jeder 6 Monate) muss gesondert vereinbart und mit der Familienkasse abgestimmt werden.

Wo klären: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Praxistipp: Klären Sie die Kindergeldfrage frühzeitig und schriftlich – Streitigkeiten über Kindergeld können sich bis zu 6 Monate rückwirkend auf Ansprüche auswirken. Das Kindergeld beeinflusst auch die Berechnung des Kindesunterhalts (Anrechnung).

Benötigte Unterlagen

Mitteilung an die Familienkasse
Formlose Mitteilung an die Familienkasse über die Trennung und den neuen Kindergeld-Bezugsberechtigten.
Wo bekommen: Familienkasse der Agentur für Arbeit (persönlich, per Post oder online unter familienkasse.de).
Kosten: Kostenlos.
Wofür: Damit Kindergeld korrekt an den betreuenden Elternteil ausgezahlt wird.
Praxistipp: Handeln Sie schnell – Kindergeld wird erst ab dem Monat der Mitteilung umgeleitet, nicht rückwirkend.

Optionale Unterlagen

Meldebestätigung neuer Wohnsitz des Kindes
Empfohlen als Nachweis. Meldebestätigung des Kindes am neuen Hauptwohnsitz (falls Kind mit einem Elternteil umzieht).
Wo bekommen: Bürgeramt nach Ummeldung des Kindes.
Kosten: Meist kostenlos.
Wofür: Nachweis gegenüber der Familienkasse, welcher Elternteil überwiegend Betreuungsleistung erbringt.
Praxistipp: Melden Sie das Kind zeitnah um – die Meldeadresse ist ein wichtiges Indiz für den Kindergeld-Anspruch.
Zuständig: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
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12

Nach 1 Jahr Trennung: Scheidungsantrag möglich (siehe Checkliste 2)

Nach
Ablauf des Trennungsjahres können Sie den Scheidungsantrag stellen. Voraussetzung: 1 Jahr getrennt gelebt (nachweisbar). Scheidungsantrag wird durch
Anwalt beim Familiengericht eingereicht (Anwaltszwang!). Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für beide (spart Kosten), Dauer ca. 4-6 Monate. Bereiten Sie bereits während Trennungsjahr alle Unterlagen vor.

Benötigte Unterlagen

Trennungsnachweis
Nachweis über mindestens 1 Jahr Trennung.
Wo bekommen: Aus Schritt 2 (schriftliche Trennungsdokumentation, E-Mail/SMS an Partner), Zeugenbestätigungen, bei getrennten Wohnungen: Meldebestätigung vom Bürgeramt.
Kosten: Kostenlos (Meldebestätigung meist kostenlos).
Praxistipp: Sammeln Sie alle Nachweise aus Schritt 2 - je besser dokumentiert, desto reibungsloser läuft die Scheidung. Bereiten Sie auch Heiratsurkunde, Gehaltsnachweise und Vermögensaufstellung vor.
Zuständig: Sie selbst
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📋 Scheidung einreichen beim Familiengericht

Einvernehmliche Scheidung (beide einig, nur ein Anwalt)Streitige Scheidung (beide brauchen Anwalt)Online-Scheidung (über Anwalt, ohne Gerichtstermin)
1

Anwalt für Familienrecht beauftragen (PFLICHT – Scheidung nur mit Anwalt!)

In Deutschland besteht
Anwaltszwang bei Scheidungen (§ 114 FamFG). Bei
einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für beide Partner (nur Antragsteller braucht Anwalt, spart Kosten). Bei
strittiger Scheidung braucht jeder Partner eigenen Anwalt. Spezialisierung auf Familienrecht wichtig. Bei niedrigem Einkommen: Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Benötigte Unterlagen

Vollmacht für Anwalt
Bevollmächtigung des Anwalts zur Vertretung.
Wo bekommen: Wird vom Anwalt vorbereitet und beim Ersttermin unterschrieben.
Kosten: Kostenlos (Teil der Erstberatung).
Praxistipp: Bereiten Sie zum Ersttermin alle Unterlagen vor (Heiratsurkunde, Gehaltsnachweise, Vermögensaufstellung) - so kann Anwalt sofort arbeiten und Sie sparen Zeit = Geld.

Optionale Unterlagen

Beratungshilfeschein oder Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
Bei unzureichendem Einkommen. Staatliche Unterstützung für Anwalts- und Gerichtskosten.
Wo bekommen: Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen (für Erstberatung), Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht (für Scheidungsverfahren).
Kosten: Je nach Einkommen kostenlos oder Ratenzahlung (15-50 EUR/Monat).
Voraussetzung: Es gibt keine starre Einkommensgrenze für VKH. Das Gericht prüft individuell: Nettoeinkommen abzüglich Grundfreibetrag (2026: 619 EUR), Erwerbstätigenfreibetrag (282 EUR) und weiterer Unterhaltslasten. Auch mit höherem Einkommen kann VKH gewährt werden, wenn Unterhaltslasten das verfügbare Einkommen deutlich mindern.
Praxistipp: Beantragen Sie Verfahrenskostenhilfe sofort beim Scheidungsantrag – Formular gibt's online oder beim Anwalt.
Zuständig: Anwalt für Familienrecht
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2

Unterlagen für Anwalt zusammenstellen und übergeben

Ihr Anwalt benötigt folgende Unterlagen für den Scheidungsantrag:
Heiratsurkunde,
Geburtsurkunden der Kinder,
Gehaltsnachweise beider Partner (letzte 3 Monate),
Vermögensaufstellung (Konten, Immobilien, Autos, Schulden),
Renteninformationen beider Partner, Mietvertrag/Grundbuchauszug, ggf. Ehevertrag. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller und günstiger wird die Scheidung.

Benötigte Unterlagen

Heiratsurkunde
Urkunde über Eheschließung.
Wo bekommen: Standesamt.
Kosten: 10-15 EUR.
Wichtig: Für Scheidungsantrag zwingend!
Praxistipp: Mehrere Exemplare bestellen.
Einkommensnachweise beider Ehepartner
Lohn-/Gehaltsabrechnungen zur Berechnung des Streitwerts und evtl. Unterhalt.
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber (eigene Nachweise) und vom Partner anfordern (schriftlich).
Gültig: Letzte 12 Monate.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Für Unterhaltsberechnung und Versorgungsausgleich.
Praxistipp: Bei Selbstständigen: Einkommensteuerbescheid der letzten 2-3 Jahre. Sammeln Sie alle Einkommensnachweise frühzeitig - Sie brauchen diese für Anwalt und Gericht!
Scheidungsantrag durch Anwalt
Offizieller Antrag beim Familiengericht.
Wo bekommen: Ihr Anwalt erstellt.
Kosten: Im Anwaltshonorar.
Wichtig: Anwaltspflicht!
Praxistipp: Anwalt reicht beim Gericht ein.
Versorgungsausgleich-Unterlagen (Renteninformationen)
Renteninformationen beider Ehepartner.
Wo bekommen: Deutsche Rentenversicherung.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Für Aufteilung Rentenansprüche.
Praxistipp: Gericht fordert automatisch an.

Optionale Unterlagen

Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
Nur bei gemeinsamen Kindern. Geburtsurkunden aller gemeinsamen minderjährigen Kinder.
Wo bekommen: Standesamt Geburtsort.
Kosten: 10-12 EUR pro Urkunde.
Wofür: Familiengericht regelt Sorgerecht und Kindesunterhalt bei minderjährigen Kindern.
Praxistipp: Bei minderjährigen Kindern sind die Geburtsurkunden zwingend erforderlich - Familiengericht regelt Sorgerecht und Unterhalt.
Vermögensaufstellung
Nur bei Zugewinngemeinschaft. Aufstellung Vermögen.
Wo bekommen: Selbst erstellen.
Praxistipp: Bei Eheschließung und Trennung dokumentieren.
Steuerbescheide
Einkommensteuerbescheide der letzten 3 Jahre.
Wo bekommen: Finanzamt oder aus Ihren Unterlagen.
Wofür: Ergänzen die Gehaltsabrechnungen und geben ein Gesamtbild des Einkommens - hilfreich für Unterhaltsberechnung.
Praxistipp: Besonders wichtig bei Selbstständigen oder schwankendem Einkommen - zeigt das tatsächliche Jahreseinkommen.
Mietvertrag oder Grundbuchauszug
Falls gemeinsame Wohnung/Haus vorhanden. Nachweis über gemeinsame Immobilie.
Wo bekommen: Mietvertrag aus eigenen Unterlagen, Grundbuchauszug beim Grundbuchamt (ca. 10-20 EUR) oder online.
Kosten: Grundbuchauszug ca. 10-20 EUR.
Praxistipp: Bei Eigentum auch aktuelles Wertgutachten hilfreich (ca. 1.000-2.000 EUR).
Ehevertrag
Falls vorhanden. Regelt oft Güterstand (Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft) und Unterhalt.
Wo bekommen: Aus eigenen Unterlagen (wurde beim Notar geschlossen).
Kosten: Kostenlos (bereits vorhanden).
Praxistipp: Ehevertrag kann Scheidung erheblich vereinfachen - bei Gütertrennung entfällt Zugewinnausgleich.
Zuständig: Sie selbst
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3

Scheidungsantrag durch Anwalt beim Familiengericht einreichen

Ihr Anwalt stellt den
Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht (am letzten gemeinsamen Wohnsitz). Der Antrag enthält: Namen/Adressen, Heiratsdatum, Kinder, Trennungsdatum, Versorgungsausgleich (Rentenansprüche ausgleichen, standardmäßig ja). Das Gericht fordert den anderen Partner zur Stellungnahme auf. Bei Zustimmung: einvernehmliche Scheidung. Bei Widerspruch: streitige Scheidung (3 Jahre Trennung nötig).

Benötigte Unterlagen

Scheidungsantrag
Offizieller Antrag auf Scheidung der Ehe beim Familiengericht.
Wo bekommen: Wird von Ihrem Anwalt erstellt und beim Gericht eingereicht (Sie müssen nichts selbst machen).
Kosten: Teil der Anwaltskosten (keine Extra-Gebühr).
Dauer: Anwalt benötigt 1-2 Wochen für Erstellung nach Erhalt aller Unterlagen.
Praxistipp: Bei einvernehmlicher Scheidung kann Partner schon vor Einreichung schriftlich zustimmen - Anwalt legt Zustimmung gleich mit bei, spart Zeit.
Empfangsbestätigung des Gerichts
Bestätigung, dass Scheidungsantrag beim Gericht eingegangen ist.
Wo bekommen: Wird automatisch vom Familiengericht an Anwalt geschickt (per Post).
Kosten: Kostenlos.
Dauer: Ca. 1-2 Wochen nach Einreichung.
Praxistipp: Mit Empfangsbestätigung beginnt offiziell das Scheidungsverfahren - ab jetzt keine neuen Schulden mehr machen, die Partner belasten könnten!
🔍 Länder-Hinweis: Familiengerichte sind bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständigkeit nach letztem gemeinsamen Wohnsitz oder Wohnsitz des Partners mit den Kindern.
Zuständig: Anwalt für Familienrecht und Familiengericht
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4

Versorgungsausgleich durchführen lassen (Rentenansprüche werden ausgeglichen)

Der
Versorgungsausgleich gleicht die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche aus (§ 1587 BGB). Er findet grundsätzlich automatisch bei jeder Scheidung statt. Das Gericht ermittelt Rentenansprüche beider Partner und gleicht sie hälftig aus.
Dauer: 3-6 Monate. Sie müssen aktiv mitwirken (Fragebögen ausfüllen).
Ausschlussmöglichkeiten: (1)
Ehe unter 3 Jahren: Bei einer Ehedauer unter 3 Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Partners statt – kein automatischer Ausgleich (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). (2)
Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung: Die Ehepartner können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag oder eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung ausschließen. (3)
Geringfügigkeitsregelung (§ 18 VersAusglG): Das Gericht kann vom Ausgleich absehen, wenn der Ausgleichswert unter 10% des monatlichen Höchstbetrags der Rentenversicherung liegt (sog. Bagatellfälle) – z.B. wenn beide ähnlich hohe Rentenanwartschaften erworben haben.

Benötigte Unterlagen

Renteninformation beider Partner
Aktuelle Renteninformation zur Berechnung des Versorgungsausgleichs.
Wo bekommen: Von Deutscher Rentenversicherung (jährlich per Post) oder online anfragen unter deutsche-rentenversicherung.de. Bei Betriebsrenten: Von Arbeitgeber/Versorgungswerk. Bei privater Rentenversicherung: Vom Versicherer.
Kosten: Kostenlos.
Dauer: Online sofort, per Post 1-2 Wochen.
Praxistipp: Das Gericht fordert automatisch Auskünfte bei allen Versicherungsträgern an - Sie müssen nur mitwirken (Fragebögen wahrheitsgemäß ausfüllen).
Versorgungsausgleichs-Fragebogen
Fragebogen des Gerichts über alle Rentenversicherungen und Versorgungsansprüche.
Wo bekommen: Wird vom Familiengericht nach Einreichung des Scheidungsantrags per Post zugeschickt.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen - alle gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenversicherungen angeben.
Praxistipp: Versorgungsausgleich ist fair - er sichert Partner ab, der wegen Kinderbetreuung/Teilzeit weniger Rente erworben hat. Ausschluss nur bei ähnlichen Rentenansprüchen sinnvoll.
Zuständig: Familiengericht und Rentenversicherungsträger
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5

Gerichtskostenvorschuss zahlen (ca. 500-2.000 EUR je nach Einkommen)

Das Gericht fordert einen
Gerichtskostenvorschuss vom Antragsteller. Höhe richtet sich nach Streitwert (3x Nettoeinkommen beider Partner + 5% Vermögen, Minimum 4.000 EUR).
Gesamtkosten einvernehmlich: ca. 1.200-3.500 EUR (2026) (Gericht + ein Anwalt).
Gesamtkosten streitig: 2.000-10.000 EUR. Zahlung innerhalb 2 Wochen, sonst Verfahrenseinstellung! Bei niedrigem Einkommen: Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Hinweis: Scheidungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) sind seit 2013 steuerlich NICHT mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Benötigte Unterlagen

Gerichtskostenrechnung
Zahlungsaufforderung des Gerichts für Gerichtskostenvorschuss.
Wo bekommen: Wird vom Familiengericht nach Einreichung des Scheidungsantrags per Post zugeschickt (an Antragsteller).
Kosten: Je nach Streitwert ca. 500-2.000 EUR.
Zahlungsfrist: 2 Wochen nach Erhalt, sonst wird Verfahren eingestellt!
Praxistipp: Bei knappem Budget sofort Verfahrenskostenhilfe beantragen - Staat übernimmt Kosten (Rückzahlung in Raten möglich).
Überweisungsbeleg über Gerichtskostenvorschuss
Nachweis über Zahlung des Gerichtskostenvorschusses.
Wo bekommen: Von Ihrer Bank nach Überweisung (Online-Banking oder am Schalter).
Kosten: Kostenlos (Teil der Überweisung).
Wichtig: Bewahren Sie Beleg auf - Nachweis für Gericht, dass Sie bezahlt haben.
Praxistipp: Überweisen Sie pünktlich innerhalb 2 Wochen, sonst wird Scheidungsverfahren eingestellt und Sie müssen neu beginnen.

Optionale Unterlagen

Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
Bei unzureichendem Einkommen. Staatliche Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten.
Wo bekommen: Formular beim Familiengericht, online oder beim Anwalt.
Kosten: Je nach Einkommen kostenlos oder Ratenzahlung (15-50 EUR/Monat).
Voraussetzung: Es gibt keine starre Einkommensgrenze. Das Gericht prüft individuell: Nettoeinkommen abzüglich Grundfreibetrag (2026: 619 EUR), Erwerbstätigenfreibetrag (282 EUR) und Unterhaltslasten (weitere Freibeträge für Kinder und andere Unterhaltsberechtigte). Auch Personen mit höherem Einkommen können VKH erhalten, wenn hohe Unterhaltslasten das verfügbare Einkommen reduzieren.
Praxistipp: Beantragen Sie sofort beim Scheidungsantrag – spart Ihnen hohe Vorkosten. Formular online unter justiz.de verfügbar.
🔍 Länder-Hinweis: Gerichtskosten bundesweit einheitlich nach Gerichtskostengesetz (GKG). Anwaltskosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Zuständig: Sie selbst (Zahlung) und Familiengericht
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6

Scheidungstermin abwarten (Anhörung nach 3-6 Monaten)

Nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses und Versorgungsausgleich setzt das Gericht einen
Scheidungstermin fest (Anhörung).
Dauer: Bei einvernehmlicher Scheidung 3-6 Monate, bei strittiger 6-12+ Monate. Beide Ehepartner MÜSSEN persönlich erscheinen (Anwesenheitspflicht!). Ablauf: Identitätsprüfung, Befragung durch Richter (ca. 15-30 Minuten). Bei einvernehmlicher Scheidung: Richter verkündet Scheidung mündlich.

Benötigte Unterlagen

Ladung zum Scheidungstermin
Offizielle Einladung zum Scheidungstermin beim Familiengericht.
Wo bekommen: Wird vom Familiengericht per Post zugeschickt (ca. 4-6 Wochen vor Termin).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Beide Ehepartner müssen persönlich erscheinen - Vertretung nicht möglich! Bei Nichterscheinen wird Verfahren eingestellt oder vertagt (kostet Zeit und Geld).
Praxistipp: Nehmen Sie sich ganzen Vormittag/Nachmittag frei (Wartezeiten!) - Termin selbst dauert meist nur 10-30 Minuten.
Personalausweis
Gültiger Personalausweis zur Identitätsprüfung beim Scheidungstermin.
Wo bekommen: Immer mitbringen zum Termin.
Wichtig: Pflicht zur Identitätsprüfung - ohne Ausweis kein Termin!
Praxistipp: Der Scheidungstermin ist meist kurz und unspektakulär - kein Drama wie im Film. Bei einvernehmlicher Scheidung wird nur gefragt: Wann geheiratet? Seit wann getrennt? Wollen Sie sich scheiden? (Beide mit Ja antworten) - dann verkündet Richter mündlich Scheidung.
🔍 Länder-Hinweis: Bearbeitungszeit bis Scheidungstermin: Ländlich 3-5 Monate, Großstadt 8-14 Monate (Berlin, München, Hamburg).
Zuständig: Familiengericht
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7

Scheidungsurteil abwarten (rechtskräftig nach 4 Wochen)

Nach dem Scheidungstermin erhalten Sie das schriftliche
Scheidungsurteil (Scheidungsbeschluss) per Post (ca. 2-4 Wochen). Wird
rechtskräftig nach 1 Monat (Rechtsmittelfrist). Erst dann sind Sie offiziell geschieden und dürfen wieder heiraten. Heben Sie das Urteil sorgfältig auf – Sie benötigen es für Wiederheirat, Rentenantrag, Unterhalt, Namensänderung.

Benötigte Unterlagen

Scheidungsurteil (Scheidungsbeschluss)
Offizielles Urteil des Familiengerichts über Scheidung der Ehe.
Wo bekommen: Wird vom Familiengericht per Post zugestellt (ca. 2-4 Wochen nach Scheidungstermin).
Kosten: Kostenlos (bereits bezahlt).
Inhalt: Bestätigung der Scheidung, Datum der Rechtskraft (1 Monat nach Zustellung), Versorgungsausgleich, evtl. Unterhalt/Vermögen, Kostenentscheidung.
Wichtig: Original sorgfältig aufbewahren (z.B. Bankschließfach) - Sie benötigen es für Wiederheirat, Rentenantrag, evtl. Unterhaltsverfahren, Namensänderung.
Praxistipp: Machen Sie mehrere Kopien und scannen Sie es digital ein. Urteil ist erst nach 1 Monat rechtskräftig - erst dann offiziell geschieden!
Zuständig: Familiengericht
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8

Optional: Geschiedenen-Status im Personalausweis eintragen lassen

Nach der Scheidung können Sie Ihren Familienstand
'geschieden' im Personalausweis eintragen lassen. Dies ist
freiwillig. Vorteil: Einige Behörden verlangen Nachweis (z.B. bei Wiederheirat), mit Eintrag müssen Sie nicht jedes Mal Scheidungsurteil vorlegen. Termin beim Bürgeramt, Scheidungsurteil mitbringen, ca. 10 EUR Gebühr. Alternativ: Bei nächstem Ausweis-Neuantrag automatisch aktualisiert (kostenlos).

Benötigte Unterlagen

Scheidungsurteil
Original oder beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils zur Vorlage beim Bürgeramt.
Wo bekommen: Original aus Schritt 7, beglaubigte Kopie beim Familiengericht (ca. 10-15 EUR).
Kosten: Original kostenlos (bereits vorhanden), beglaubigte Kopie ca. 10-15 EUR.
Praxistipp: Nehmen Sie Original mit zum Bürgeramt (wird nur vorgezeigt, nicht einbehalten) - spart Kosten für beglaubigte Kopie.
Personalausweis
Aktueller Personalausweis zur Eintragung des Familienstands.
Wo bekommen: Immer mitbringen zum Termin.
Kosten: Ca. 10 EUR für Eintrag (kein neuer Ausweis nötig).
Dauer: Eintrag erfolgt meist sofort oder innerhalb 1-2 Wochen.
Wichtig: Eintrag ist optional - viele Menschen lassen ihn weg (zu privat). Rechtlich ändert sich nichts - Sie sind auch ohne Eintrag geschieden.
Praxistipp: Lassen Sie Eintrag nur machen, wenn Sie ihn wirklich brauchen (z.B. Wiederheirat, häufige Behördengänge). Ansonsten Scheidungsurteil aufbewahren und bei Bedarf vorlegen.
Zuständig: Bürgeramt
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📋 Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung

Mit Kindern (Kindesunterhalt berechnen)Ohne Kinder (nur Ehegattenunterhalt)Mit Immobilien/Vermögen (Zugewinnausgleich)
1

Kindesunterhalt berechnen nach Düsseldorfer Tabelle und zahlen

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss
Kindesunterhalt zahlen (§ 1601 BGB). Höhe nach
Düsseldorfer Tabelle (Nettoeinkommen + Alter des Kindes), abzüglich halbem Kindergeld. Zahlung monatlich im Voraus per Dauerauftrag. Bei Zahlungsverweigerung:
Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen – wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, können Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen (bis zum 18. Lebensjahr des Kindes). Das Jugendamt zahlt dann den Unterhalt und fordert ihn vom Schuldner zurück. Kindesunterhalt ist vorrangig vor Ehegattenunterhalt. Bei Einkommensänderung: Unterhalt anpassen lassen.

Benötigte Unterlagen

Gehaltsnachweise des Unterhaltspflichtigen
Lohn-/Gehaltsabrechnungen zur Berechnung des Kindesunterhalts.
Wo bekommen: Von Ihrem Arbeitgeber (letzte 3 Monate).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Nettoeinkommen wird bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen, Schulden etc.
Praxistipp: Bei Selbstständigen: Steuerbescheide + aktuelle BWA. Richten Sie Dauerauftrag ein und zahlen pünktlich - Unterhaltsrückstände können vollstreckt werden (Lohnpfändung!).
Unterhaltsberechnung nach Düsseldorfer Tabelle
Berechnung der Unterhaltshöhe nach Nettoeinkommen und Alter des Kindes.
Wo bekommen: Online-Rechner (kostenlos, z.B. unterhalt.net, jugendamt.de) oder durch Jugendamt/Anwalt berechnen lassen.
Kosten: Online kostenlos, Jugendamt kostenlos, Anwalt ca. 150-300 EUR.
Wichtig: Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet (voller Betrag zieht betreuender Elternteil, zahlender Elternteil zieht Hälfte vom Unterhalt ab).
Praxistipp: Beispiel 2026: Nettoeinkommen 2.500 EUR, Kind 8 Jahre = ca. 533 EUR/Monat abzügl. Kindergeld (259 EUR/2 = 129,50 EUR) = Zahlbetrag ca. 403,50 EUR/Monat.
Kindergeldbescheid
Nachweis über Kindergeldhöhe zur Anrechnung beim Unterhalt.
Wo bekommen: Von Familienkasse (wird jährlich per Post zugeschickt) oder online unter arbeitsagentur.de.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Kindergeld erhält der betreuende Elternteil (voll), wird aber zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen.
Praxistipp: Kindergeld ab 01.01.2026:
259 EUR/Monat pro Kind (halbes Kindergeld zur Unterhaltsanrechnung: 129,50 EUR).
🔍 Länder-Hinweis: Düsseldorfer Tabelle bundesweit gültig, aber Gerichte in Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg) verwenden teilweise eigene Tabellen (Süddeutsche Leitlinien) mit leicht höheren Beträgen.
Zuständig: Unterhaltspflichtiger Elternteil, ggf. Jugendamt
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2

Nachehelichen Ehegattenunterhalt klären (nur bei langer Ehe oder Kindern)

Nach Scheidung besteht ggf. Anspruch auf
nachehelichen Ehegattenunterhalt (§ 1569 ff. BGB).
Grundsatz: Eigenverantwortung.
Ausnahmen: Betreuungsunterhalt (Kinder unter 3 Jahre), Altersunterhalt, Krankheitsunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt. Höhe ca. 3/7 der Einkommensdifferenz, meist zeitlich begrenzt. Bei kurzer Ehe (unter 3 Jahre) meist kein Anspruch. Bei neuem Partner: Unterhalt entfällt oft.

Benötigte Unterlagen

Gehaltsnachweise beider Ex-Partner
Lohn-/Gehaltsabrechnungen zur Berechnung des Ehegattenunterhalts.
Wo bekommen: Von Arbeitgeber (eigene Nachweise) und vom Ex-Partner anfordern (schriftlich, bei Verweigerung durch Anwalt).
Gültig: Letzte 3-6 Monate.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Bei Selbstständigen: Steuerbescheide + aktuelle BWA.
Berechnung des Ehegattenunterhalts
Berechnung nach Einkommensdifferenz und ehelichen Lebensverhältnissen.
Wo bekommen: Durch Anwalt für Familienrecht berechnen lassen oder Online-Rechner (grobe Orientierung).
Kosten: Online kostenlos, Anwalt ca. 150-300 EUR für Erstberatung.
Wichtig: Rechtslage ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab (Ehedauer, Kinder, Alter, Gesundheit).
Praxistipp: Lassen Sie Anspruch immer von Anwalt prüfen - nachehelicher Unterhalt ist NICHT selbstverständlich! Kann auch rückwirkend gefordert werden (ab Geltendmachung).

Optionale Unterlagen

Unterhaltsvereinbarung oder Gerichtsbeschluss
Falls Unterhalt vereinbart oder gerichtlich festgelegt. Schriftliche Vereinbarung über Höhe und Dauer des Ehegattenunterhalts oder Gerichtsbeschluss.
Wo bekommen: Selbst erstellen (beide unterschreiben) oder durch Anwalt/Mediator oder vom Familiengericht.
Kosten: Selbst kostenlos, Anwalt/Mediator ca. 200-500 EUR, Gericht ca. 1.000-3.000 EUR.
Praxistipp: Außergerichtliche Einigung (Vereinbarung, Mediation) spart viel Geld und Zeit gegenüber Gerichtsverfahren.
Zuständig: Anwalt für Familienrecht oder Gericht
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3

Zugewinnausgleich berechnen (Vermögenszuwachs während Ehe wird geteilt)

Bei Scheidung wird der
Zugewinn (Vermögenszuwachs während Ehe) ausgeglichen (§ 1378 BGB). Gilt automatisch bei
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand).
Berechnung: Endvermögen (bei Scheidungsantrag) minus Anfangsvermögen (bei Heirat) = Zugewinn. Differenz der Zugewinne wird hälftig geteilt. Erbschaften/Schenkungen bleiben beim Erben. Ausgleich erfolgt in Geld. Bei Streit: Gericht setzt fest (1-2 Jahre).

Benötigte Unterlagen

Vermögensaufstellung bei Heirat und Scheidungsantrag
Übersicht über Vermögen zu beiden Stichtagen für Zugewinnberechnung.
Wo bekommen: Selbst erstellen (Excel oder handschriftlich) - alle Konten, Sparguthaben, Aktiendepots, Lebensversicherungen, Immobilien, Autos, Hausrat, Schulden mit Werten.
Kosten: Kostenlos (selbst erstellt).
Wichtig: Anfangsvermögen = bei Heirat, Endvermögen = bei Einreichung Scheidungsantrag (Stichtag!).
Praxistipp: Fügen Sie Belege bei (Kontoauszüge, Grundbuchauszug, Wertgutachten) - je besser dokumentiert, desto weniger Streit. Einigen Sie sich außergerichtlich (z.B. mit Mediator) - spart Zeit, Nerven und Geld.
Kontoauszüge
Kontoauszüge zum Stichtag Scheidungsantrag (und ggf. bei Heirat) als Vermögensnachweis.
Wo bekommen: Online-Banking oder bei Bank.
Gültig: Zum Stichtag Scheidungsantrag.
Kosten: Meist kostenlos (Online), am Schalter ca. 1-2 EUR pro Auszug.
Praxistipp: Sichern Sie alle Kontoauszüge zum Stichtag - zeigt Guthaben/Schulden und ist wichtig für Zugewinnberechnung.

Optionale Unterlagen

Grundbuchauszug
Falls Immobilien vorhanden. Nachweis über Eigentumsverhältnisse und Belastungen.
Wo bekommen: Beim Grundbuchamt oder online.
Kosten: Ca. 10-20 EUR.
Dauer: Sofort online, per Post 1-2 Wochen.
Praxistipp: Bei Immobilien zusätzlich Wertgutachten einholen (ca. 1.000-2.000 EUR) - zeigt aktuellen Marktwert für Zugewinnberechnung.
Wertgutachten für Immobilien
Falls Immobilien vorhanden. Gutachten über aktuellen Marktwert der Immobilie.
Wo bekommen: Von Gutachter/Sachverständigem (z.B. TÜV, DEKRA, unabhängige Gutachter).
Kosten: Ca. 1.000-2.000 EUR.
Dauer: 2-4 Wochen.
Praxistipp: Wertgutachten ist wichtig für faire Vermögensaufteilung - ohne Gutachten oft Streit über Immobilienwert.
Zuständig: Sie selbst, ggf. Anwalt oder Gericht
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4

Immobilien aufteilen (verkaufen, überschreiben oder einer behält)

Aufteilung gemeinsamer
Immobilien (Haus, Wohnung):
(1) Verkauf - Erlös nach Eigentumsanteilen teilen, Restschuld ablösen, einfach und klar.
(2) Übertragung - Ein Partner übernimmt, zahlt anderen aus, Grundbuchumschreibung (Notar, 1-2% Immobilienwert), Kredit umschulden (Bank muss zustimmen).
(3) Gemeinsames Eigentum - Beide bleiben Eigentümer, riskant (Streit). Grundbuchänderung muss notariell beurkundet werden.

Benötigte Unterlagen

Grundbuchauszug
Nachweis über Eigentumsverhältnisse und Belastungen der Immobilie.
Wo bekommen: Beim Grundbuchamt oder online.
Kosten: Ca. 10-20 EUR.
Dauer: Sofort online, per Post 1-2 Wochen.
Wichtig: Zeigt, wer Eigentümer ist und welche Lasten (z.B. Hypotheken) auf Immobilie liegen.
Praxistipp: Benötigen Sie für alle Optionen (Verkauf, Übertragung, Teilung).
Kreditvertrag
Falls Immobilienkredit besteht. Vertrag über Hypothek/Darlehen mit Restschuld.
Wo bekommen: Aus eigenen Unterlagen oder bei Bank anfordern.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Bei gemeinsamem Kredit haften beide weiter - auch nach Scheidung! Bank muss Umschuldung zustimmen (nur übernehmender Partner haftet).
Praxistipp: Kontaktieren Sie Bank frühzeitig wegen Umschuldung oder Ablösung - ohne Zustimmung haften beide weiter.
Wertgutachten der Immobilie
Gutachten über aktuellen Marktwert der Immobilie für faire Aufteilung.
Wo bekommen: Von Gutachter/Sachverständigem (z.B. TÜV, DEKRA, unabhängige Gutachter).
Kosten: Ca. 1.000-2.000 EUR.
Dauer: 2-4 Wochen.
Praxistipp: Wertgutachten ist sehr wichtig - ohne Gutachten oft Streit über Immobilienwert. Verkauf ist meist sauberste Lösung, auch wenn emotional schwer.

Optionale Unterlagen

Notarieller Kaufvertrag oder Übertragungsvertrag
Bei Verkauf oder Übertragung. Notarieller Vertrag über Verkauf an Dritte oder Übertragung auf einen Partner.
Wo bekommen: Vom Notar erstellt und beurkundet.
Kosten: Ca. 1-2% des Immobilienwerts (bei 300.000 EUR = 3.000-6.000 EUR).
Dauer: Vorbereitung 2-4 Wochen, Beurkundung 1 Tag.
Wichtig: Grundbuchänderung muss notariell beurkundet werden (Pflicht!). Grunderwerbsteuer fällt bei Übertragung zwischen Ex-Partnern nicht an (Ausnahme Scheidung).
Praxistipp: Notar prüft Vertrag und wickelt Grundbuchänderung ab - sichert faire Abwicklung.
🔍 Länder-Hinweis: Notarkosten bundesweit einheitlich nach Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Grunderwerbsteuer fällt bei Übertragung zwischen Ex-Partnern nicht an (Ausnahme Scheidung).
Zuständig: Beide Ex-Partner, Bank, Notar
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5

Hausrat aufteilen (nach Vereinbarung oder durch Gericht)

Der
Hausrat (Möbel, Elektrogeräte, Geschirr, persönliche Gegenstände) muss aufgeteilt werden.
Grundsatz: Jeder behält persönliches Eigentum (Kleidung, Geschenke), gemeinsam angeschaffte Gegenstände werden geteilt. Bei einvernehmlicher Trennung selbst aufteilen (schriftlich festhalten). Bei Streit: Hausratsverzeichnis erstellen.
Wichtig: Nur aktueller Zeitwert zählt. Streiten Sie nicht um Kleinigkeiten - Gerichtskosten übersteigen schnell den Warenwert!

Benötigte Unterlagen

Hausratsverzeichnis
Liste aller Haushaltsgegenstände mit geschätztem aktuellem Zeitwert.
Wo bekommen: Selbst erstellen (Excel oder handschriftlich) - alle Möbel, Elektrogeräte, Geschirr mit Zeitwert (nicht Neupreis!).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Bei einvernehmlicher Trennung teilen Sie selbst auf (einer Sofa, anderer Esstisch etc.), schriftlich festhalten.
Praxistipp: Einigen Sie sich außergerichtlich - machen Sie Liste, jeder markiert was er will, bei Doppelungen einigen oder würfeln. Gerichtsverfahren wegen Waschmaschine kostet 1.000+ EUR und dauert Monate - lohnt nicht!

Optionale Unterlagen

Kaufbelege für hochwertige Gegenstände
Nur bei strittiger Trennung und hochwertigen Gegenständen. Belege über Anschaffung teurer Gegenstände (Antiquitäten, Kunstwerke, teure Möbel).
Wo bekommen: Aus eigenen Unterlagen (Kaufquittungen, Rechnungen).
Kosten: Kostenlos (bereits vorhanden).
Praxistipp: Bei normalen Haushaltsgegenständen nicht nötig - nur bei sehr wertvollen Stücken (über 1.000 EUR) relevant.
Vereinbarung über Hausratsaufteilung
Empfohlen zur Vermeidung von Streit. Schriftliche Vereinbarung, wer welche Gegenstände bekommt.
Wo bekommen: Selbst erstellen, beide unterschreiben.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Halten Sie fest, wer was bekommt - vermeidet späteren Streit. Fair teilen nach Bedarf (wer zieht in möblierte Wohnung? Wer hat Platz?).
Zuständig: Beide Ex-Partner, ggf. Gericht
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6

Gemeinsame Schulden regeln (Kredite, Dispo, Kreditkarten)

Gemeinsame Schulden (Kredite, Dispo, Kreditkarten) müssen geregelt werden.
Grundsatz: Wer unterschrieben hat, haftet - auch nach Scheidung! Bei gemeinsamen Krediten haften beide gesamtschuldnerisch (Bank kann bei jedem vollstrecken).
Lösungen: (1) Gemeinsam weiterzahlen, (2) Umschuldung auf einen Partner (Bank muss zustimmen), (3) Kredit vorzeitig ablösen. Informieren Sie Bank über Scheidung.

Benötigte Unterlagen

Kreditverträge
Alle Verträge über Kredite, Ratenkredite, Dispokredite, Kreditkarten.
Wo bekommen: Aus eigenen Unterlagen oder bei Bank anfordern.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Prüfen Sie, wer unterschrieben hat (beide = beide haften!). Bei gemeinsamem Kredit haften Sie auch für Schulden des Ex-Partners - Bank kann bei Ihnen vollstrecken!
Praxistipp: Versuchen Sie gemeinsame Kredite schnellstmöglich aufzulösen oder umzuschulden - sonst jahrelang finanziell mit Ex-Partner verknüpft. Informieren Sie Bank über Scheidung.
Kontoauszüge mit Schuldenstand
Aktuelle Kontoauszüge zur Dokumentation des Schuldenstands.
Wo bekommen: Online-Banking oder bei Bank.
Kosten: Meist kostenlos (Online), am Schalter ca. 1-2 EUR pro Auszug.
Wichtig: Zeigt Höhe der Schulden (Dispo, Kreditkarten, Ratenkredite).
Praxistipp: Dokumentieren Sie alle Schulden bei Scheidungsantrag - wichtig für Aufteilung und evtl. Zugewinnausgleich.

Optionale Unterlagen

Vereinbarung über Schuldenübernahme oder Teilung
Empfohlen zur Klarheit. Schriftliche Vereinbarung, wer welche Schulden übernimmt oder wie sie geteilt werden.
Wo bekommen: Selbst erstellen, beide unterschreiben.
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Gilt nur zwischen Ex-Partnern - Bank ist nicht gebunden! Bei gemeinsamem Kredit haften weiter beide gegenüber Bank.
Praxistipp: Bei Schulden für gemeinsame Anschaffungen (Auto, Möbel): Entweder 50/50 teilen oder einer übernimmt Gegenstand + Schulden. Halten Sie schriftlich fest, wer welchen Anteil zahlt.
Zuständig: Beide Ex-Partner und Bank
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7

Vereinbarungen schriftlich festhalten (Scheidungsfolgenvereinbarung)

Alle Regelungen zu
Unterhalt, Zugewinnausgleich, Immobilien, Hausrat und Schulden sollten schriftlich festgehalten werden. Bei einvernehmlicher Scheidung:
Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen (privat oder notariell).
Notarielle Beurkundung: Pflicht bei Immobilien-Übertragung, Kosten ca. 0,5-1% des Vermögenswerts, Vorteil vollstreckbar. Bei strittiger Scheidung: Gericht regelt alle Punkte (dauert länger, kostet mehr). Vereinbarung sollte fair sein und beide Partner einbinden.

Benötigte Unterlagen

Scheidungsfolgenvereinbarung
Schriftlicher Vertrag über alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Zugewinn, Immobilien, Hausrat, Schulden).
Wo bekommen: Selbst erstellen oder durch Anwalt/Mediator erstellen lassen, notariell beurkunden (bei Immobilien Pflicht!).
Kosten: Selbst kostenlos, Anwalt/Mediator ca. 200-500 EUR, Notar ca. 0,5-1% des Vermögenswerts (bei 300.000 EUR Zugewinn = 1.500 EUR).
Inhalt: Unterhalt (Kinder, Ehegatte), Zugewinnausgleich (Höhe, Zahlungsmodalitäten), Immobilien (wer behält, wer zahlt aus), Hausrat, Schulden.
Wichtig: Notarielle Beurkundung ist vollstreckbar - falls einer nicht zahlt, direkt vollstrecken ohne neues Gerichtsverfahren.
Praxistipp: Lassen Sie Vereinbarung von Anwalt/Mediator erstellen - rechtssicher und fair für beide Partner. Einseitige Vereinbarungen können später angefochten werden (z.B. wenn einer unter Druck unterschrieben hat).
🔍 Länder-Hinweis: Notarkosten bundesweit einheitlich nach GNotKG. Bei Vermögenswerten über 500.000 EUR können Notarkosten schnell 5.000+ EUR betragen.
Zuständig: Beide Ex-Partner, ggf. Anwalt, Mediator oder Notar
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8

Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen (wenn Unterhalt nicht gezahlt wird)

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Kindesunterhalt
nicht oder unregelmäßig zahlt, können Sie für Ihr Kind
Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen (Unterhaltsvorschusskasse). Der Staat zahlt dann den Unterhalt vor und fordert ihn vom zahlungspflichtigen Elternteil zurück.

Unterhaltsvorschuss-Beträge 2026: - Kinder von
0 bis 5 Jahren: 227 EUR/Monat - Kinder von
6 bis 11 Jahren: 299 EUR/Monat - Kinder von
12 bis 17 Jahren: 394 EUR/Monat

Anspruchsdauer: Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.

Zusatzbedingung für Kinder von 12 bis 17 Jahren: Der betreuende Elternteil muss mindestens
600 EUR brutto/Monat verdienen (oder Leistungen nach SGB II beziehen).

Wichtig: Das Jugendamt (Unterhaltsvorschusskasse) versucht anschließend, die gezahlten Beträge vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuholen. Der Vorschuss ist kein Geschenk an den Schuldner.

Praxistipp: Stellen Sie den Antrag sofort, wenn der Unterhalt ausbleibt – der Unterhaltsvorschuss wird frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt, nicht rückwirkend. Den Antrag stellen Sie beim örtlichen Jugendamt (Unterhaltsvorschusskasse).

Benötigte Unterlagen

Antrag auf Unterhaltsvorschuss (Jugendamt)
Formular zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt.
Wo bekommen: Beim Jugendamt Ihrer Gemeinde/Stadt (persönlich, telefonisch oder oft online abrufbar).
Kosten: Kostenlos.
Was mitbringen: Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes, Kindergeldbescheid, Nachweise über fehlende Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge).
Praxistipp: Vereinbaren Sie sobald wie möglich einen Termin beim Jugendamt – die Zahlung beginnt erst ab Antragstellung.
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde des Kindes als Nachweis des Alters und der Elternschaft.
Wo bekommen: Standesamt des Geburtsortes (Kopie aus Familienstammbuch genügt oft).
Kosten: Neue Ausstellung ca. 10-12 EUR.
Wofür: Nachweis für Unterhaltsvorschusskasse.
Praxistipp: Lassen Sie direkt mehrere Ausfertigungen ausstellen – Sie brauchen sie auch für Kindergeld, Schule und andere Stellen.
Nachweis über ausgebliebene Unterhaltszahlungen
Belege, dass der Unterhaltspflichtige nicht oder zu wenig zahlt.
Wo bekommen: Kontoauszüge der letzten Monate (zeigen fehlende Eingänge), ggf. schriftliche Erklärungen, Unterhaltstitel (falls vorhanden).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Drucken Sie Ihre Kontoauszüge aus und markieren Sie die Monate, in denen kein Unterhalt eingegangen ist – das beschleunigt die Bearbeitung beim Jugendamt.

Optionale Unterlagen

Unterhaltstitel (falls vorhanden)
Falls bereits gerichtlich oder notariell festgelegter Unterhalt. Vollstreckbarer Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschluss, notarielle Urkunde).
Wo bekommen: Aus Ihren Unterlagen oder vom Jugendamt/Gericht.
Wofür: Das Jugendamt kann dann direkt vollstrecken.
Praxistipp: Falls noch kein Unterhaltstitel vorliegt, lassen Sie beim Jugendamt eine kostenlose Jugendamtsurkunde errichten – das ist die schnellste Möglichkeit, einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.
🔍 Länder-Hinweis: Unterhaltsvorschuss wird bundesweit nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gewährt. Beantragung beim örtlichen Jugendamt. Bearbeitungszeiten variieren: Städte ca. 4-8 Wochen, ländliche Jugendämter oft schneller.
Zuständig: Jugendamt (Unterhaltsvorschusskasse)
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9

Bei Streit: Mediation oder gerichtliche Klärung

Falls Sie sich nicht einigen können über Unterhalt, Vermögen oder Kinder, zwei Optionen:
(1) Mediation - Neutraler Mediator hilft, Kosten ca. 100-200 EUR/Stunde (geteilt), Dauer 3-10 Sitzungen, schneller und günstiger als Gericht.
(2) Gerichtliche Klärung - Familiengericht entscheidet, jeder braucht Anwalt, Kosten 2.000-10.000 EUR, Dauer 6 Monate-2 Jahre. Versuchen Sie immer erst außergerichtliche Einigung. Bei Gewalt/Kindeswohlgefährdung: sofort Gericht einschalten.

Optionale Unterlagen

Mediationsvereinbarung
Bei erfolgreicher Mediation. Schriftliche Vereinbarung über Ergebnis der Mediation.
Wo bekommen: Wird vom Mediator erstellt, beide Partner unterschreiben.
Kosten: Teil der Mediationskosten (ca. 1.000-2.000 EUR gesamt für 3-10 Sitzungen à 100-200 EUR/Std, geteilt zwischen beiden Partnern).
Dauer: 3-10 Sitzungen über ca. 2-6 Wochen.
Vorteil: Schneller und günstiger als Gericht, beide behalten Kontrolle, Ergebnis fair für beide. Kann notariell beurkundet werden (Vollstreckbarkeit).
Praxistipp: Mediation lohnt fast immer - selbst bei starkem Streit kann guter Mediator oft Kompromisse finden. 1.000-2.000 EUR (geteilt) statt 5.000-10.000 EUR Gerichtskosten pro Person!
Gerichtsbeschluss
Bei gerichtlicher Klärung. Verbindliche Entscheidung des Familiengerichts über strittige Punkte (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht).
Wo bekommen: Vom Familiengericht nach Verfahren.
Kosten: Ca. 2.000-10.000 EUR pro Person (Gericht + Anwalt, je nach Streitwert).
Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre.
Vorteil: Klare Entscheidung auch bei völliger Uneinigkeit, bindend und vollstreckbar.
Nachteil: Teuer, langwierig, nervenaufreibend.
Praxistipp: Versuchen Sie immer erst außergerichtliche Einigung (Anwalt, Mediator, Jugendamt bei Kindern) - Gerichtsverfahren extrem teuer. Nur bei Gewalt oder Kindeswohlgefährdung sofort Gericht (Schutzanordnung, einstweilige Verfügung).
Zuständig: Mediator oder Familiengericht
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📋 Steuerliche Abwicklung der Scheidung

1

Letzte gemeinsame Steuererklärung im Trennungsjahr

Im
Trennungsjahr können Eheleute letztmalig
zusammen veranlagen (§ 26 Abs. 1 EStG) – dies ist steuerlich meist günstiger als die Einzelveranlagung, da das Ehegattensplitting noch einmal genutzt werden kann.
Voraussetzung: Die Trennung ist im Laufe des Jahres eingetreten (nicht schon zu Jahresbeginn). Ab dem
Jahr nach der Trennung besteht die Pflicht zur
Einzelveranlagung – das Ehegattensplitting entfällt.
Praxistipp: Dokumentieren Sie das Trennungsdatum schriftlich – es ist auch für die Steuer ein wichtiger Stichtag. Lassen Sie sich bei Unklarheiten von einem Steuerberater beraten, da die gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr die Zustimmung beider Partner erfordert.

Benötigte Unterlagen

Steuererklärung (gemeinsam oder einzeln)
Einkommensteuererklärung für das Trennungsjahr.
Wo bekommen: ELSTER (elster.de, kostenlos), Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Wichtig: Im Trennungsjahr ist gemeinsame Veranlagung noch möglich – lohnt sich steuerlich meist. Ab Folgejahr: Einzelveranlagung mit Steuerklasse I (oder II für Alleinerziehende).
Praxistipp: Prüfen Sie mit einem Steuerberater oder Steuerprogramm, welche Veranlagungsform im Trennungsjahr günstiger ist.
Nachweis des Trennungsdatums
Schriftlicher Nachweis über das Datum der Trennung.
Wo bekommen: Aus Ihren Unterlagen (E-Mail/SMS an Partner, Meldebestätigung).
Wichtig: Das Trennungsdatum bestimmt, in welchem Steuerjahr zum letzten Mal gemeinsam veranlagt werden darf.
Praxistipp: Bewahren Sie alle Dokumente zum Trennungszeitpunkt sorgfältig auf.
Zuständig: Sie selbst, ggf. Steuerberater
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2

Scheidungskosten als Steuerabzug prüfen – wichtiger Hinweis

Wichtiger Hinweis: Scheidungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens) sind seit dem
Steueränderungsgesetz 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Dies wurde durch den BFH bestätigt. Eine steuerliche Absetzung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich und wurde in der Vergangenheit gerichtlich geprüft – verlassen Sie sich nicht darauf. Kosten für die
Vermögensauseinandersetzung, Grundbuchumschreibung und ähnliche Transaktionen können je nach Art steuerlich anders zu behandeln sein.
Praxistipp: Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre konkrete Situation – pauschale Aussagen zur Absetzbarkeit sind hier nicht möglich.
Zuständig: Steuerberater
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3

Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt können als
Sonderausgaben (sog. Realsplitting, § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG) bis zu
13.805 EUR/Jahr steuerlich abgesetzt werden – aber nur unter folgenden Bedingungen: Der Empfänger muss schriftlich zustimmen (Anlage U), und der Empfänger muss den erhaltenen Unterhalt als sonstige Einkünfte versteuern.
Anlage U wird gemeinsam beim Finanzamt eingereicht.
Praxistipp: Das Realsplitting lohnt sich vor allem, wenn der Zahlende einen höheren Steuersatz hat als der Empfänger. Ohne Zustimmung des Empfängers ist ein Abzug nicht möglich. Erkundigen Sie sich beim Finanzamt oder Steuerberater nach dem aktuellen Höchstbetrag, der ggf. angepasst werden kann.

Benötigte Unterlagen

Anlage U
Formular zur steuerlichen Geltendmachung von Unterhaltsleistungen (Realsplitting).
Wo bekommen: Finanzamt oder ELSTER (elster.de, kostenlos).
Inhalt: Höhe der Unterhaltsleistungen, Zustimmungserklärung des Empfängers.
Wichtig: Muss vom Empfänger unterschrieben werden – ohne Zustimmung kein Abzug möglich.
Praxistipp: Reichen Sie Anlage U zusammen mit der Einkommensteuererklärung ein.
Unterhaltsvereinbarung oder Gerichtsbeschluss
Schriftliche Vereinbarung oder gerichtliche Festsetzung der Unterhaltshöhe.
Wo bekommen: Aus Ihren Unterlagen oder vom Familiengericht.
Wichtig: Beleg für Höhe und Dauer der Unterhaltszahlungen.
Praxistipp: Bewahren Sie alle Nachweise über geleistete Zahlungen (Kontoauszüge) auf.
Zustimmungserklärung des Empfängers
Schriftliche Zustimmung des Unterhaltsempfängers zum Realsplitting (Teil der Anlage U).
Wo bekommen: Empfänger unterschreibt Anlage U.
Wichtig: Ohne Zustimmung kein steuerlicher Abzug möglich.
Praxistipp: Empfänger kann Zustimmung von einer Ausgleichszahlung abhängig machen (für entstehende Steuermehrbelastung) – das ist rechtlich zulässig.
Zuständig: Sie selbst, Finanzamt
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📋 Rentenauskunft und Versorgungsausgleich vor Scheidung

1

Aktuelle Renteninformation bei DRV anfordern

Beide Ehepartner sollten
vor dem Scheidungsantrag ihre aktuelle
Renteninformation bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anfordern. Dies ist
kostenlos und über drv.de (Online-Dienste) oder per Post (Formular V800) möglich. Die Renteninformation enthält die bisherigen Rentenanwartschaften sowie die voraussichtliche Rente. Diese Informationen sind wichtig für Verhandlungen zum
Versorgungsausgleich.
Praxistipp: Fordern Sie die Renteninformation rechtzeitig an – per Post kann es 2-4 Wochen dauern. Über das Online-Portal der DRV geht es schneller.

Benötigte Unterlagen

Renteninformation DRV (Formular V800)
Auskunft der Deutschen Rentenversicherung über bisherige Rentenanwartschaften und voraussichtliche Rente.
Wo bekommen: drv.de (Online-Dienste) oder Formular V800 per Post anfordern (Deutsche Rentenversicherung, 10704 Berlin).
Kosten: Kostenlos.
Dauer: Online schneller, per Post 2-4 Wochen.
Praxistipp: Jährliche Renteninformation kommt automatisch per Post – prüfen Sie, ob die zuletzt erhaltene noch aktuell ist.
Zuständig: Sie selbst, Deutsche Rentenversicherung
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2

Versorgungsausgleich verstehen

Im Scheidungsverfahren werden alle
in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften automatisch hälftig geteilt (§ 1 VersAusglG). Dies betrifft gesetzliche Rentenansprüche (DRV), Betriebsrenten, Beamtenpensionen und private Rentenversicherungen.
Ausnahme: Bei einer
Ehe unter 3 Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Partners statt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Durch einen
Ehevertrag oder eine
Scheidungsfolgenvereinbarung können die Ehepartner vom gesetzlichen Versorgungsausgleich abweichen – dafür ist notarielle Beurkundung erforderlich.
Praxistipp: Das Gericht leitet den Versorgungsausgleich automatisch ein – Sie müssen jedoch alle Versorgungsanwartschaften vollständig und wahrheitsgemäß im gerichtlichen Fragebogen angeben.

Benötigte Unterlagen

Renteninformationen beider Partner
Aktuelle Renteninformationen der DRV beider Ehepartner.
Wo bekommen: Deutsche Rentenversicherung (drv.de oder Formular V800).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Das Familiengericht fordert diese Informationen im Verfahren selbst an – Ihre eigene Information hilft aber bei der Vorbereitung.
Praxistipp: Schätzen Sie grob den Ausgleichsbetrag vor dem Scheidungsantrag ab – das hilft bei Verhandlungen.
Betriebsrentenauskunft (falls vorhanden)
Auskunft des Arbeitgebers oder der Pensionskasse über erworbene betriebliche Versorgungsanwartschaften.
Wo bekommen: Beim Arbeitgeber (HR-Abteilung oder Personalstelle) schriftlich anfragen.
Kosten: Kostenlos (Arbeitgeber ist zur Auskunft verpflichtet).
Praxistipp: Fordern Sie die Auskunft schriftlich an und bewahren Sie die Antwort auf.
Zuständig: Sie selbst, Deutsche Rentenversicherung, Familiengericht
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3

Betriebsrenten und private Versicherungen erfassen

Neben der gesetzlichen DRV-Rente müssen
alle weiteren Versorgungsanwartschaften erfasst werden, die in der Ehezeit erworben wurden: Betriebsrenten und Direktversicherungen, Riester-Rente, private Rentenversicherungen, berufsständische Versorgungswerke (z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten).
Arbeitgeber sind zur Auskunft verpflichtet (§ 4a BetrAVG). Versicherungsgesellschaften müssen Auskünfte über den Ehezeitanteil der Versorgungsanwartschaft erteilen.
Praxistipp: Das Familiengericht fordert im Versorgungsausgleichsverfahren selbst Auskünfte bei allen bekannten Versorgungsträgern an. Damit alles erfasst wird, sollten Sie alle Versorgungsanwartschaften vollständig im Fragebogen des Gerichts angeben – unvollständige Angaben können den Versorgungsausgleich verzögern.

Benötigte Unterlagen

Betriebsrentenauskunft vom Arbeitgeber
Schriftliche Auskunft über betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung oder Pensionskasse.
Wo bekommen: Beim Arbeitgeber schriftlich anfragen (HR-Abteilung).
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Fragen Sie nach dem 'Ehezeitanteil' der Versorgungsanwartschaft – das ist der für den Versorgungsausgleich relevante Betrag.
Versicherungsunterlagen private Rentenversicherung
Unterlagen und Auskunft der Versicherungsgesellschaft über private Rentenversicherungen oder Riester-Rente.
Wo bekommen: Von Ihrem Versicherungsunternehmen (schriftlich anfragen oder über Online-Kundenportal).
Kosten: Kostenlos.
Wichtig: Geben Sie alle privaten Rentenversicherungen im gerichtlichen Fragebogen zum Versorgungsausgleich an.
Praxistipp: Auch Riester-Rente und berufsständische Versorgungswerke gehören dazu – erfassen Sie alle Vorsorgeformen.
Zuständig: Sie selbst, Arbeitgeber, Versicherungsgesellschaften
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Häufige Fragen zu Scheidung & Trennung

Für Scheidung & Trennung werden typischerweise folgende Unterlagen benötigt: Trennungsdokumentation, Gehaltsnachweise beider Partner, Unterhaltsberechnung, Schriftliche Aufforderung zur Zahlung, Umgangsvereinbarung, Kontoauszüge des gemeinsamen Kontos, Versicherungspolicen, Nachweis über Trennung. Die genaue Liste hängt von Ihrem individuellen Fall ab – prüfen Sie die Schritte oben.
Eine Scheidung ist erst nach mindestens 1 Jahr Trennung möglich (§ 1566 BGB). Trennung bedeutet: getrennte Wohnungen oder getrennte Haushaltsführung in gemeinsamer Wohnung, keine wirtschaftliche Verflechtung, keine persönliche Beziehung. Nach 3 Jahren Trennung gilt die Ehe automatisch als gescheitert. Ausnahme: Bei unzumutbarer Härte frühere Scheidung möglich.
Dokumentieren Sie den Trennungszeitpunkt schriftlich, da Sie das Trennungsjahr später nachweisen müssen. Schicken Sie eine schriftliche Mitteilung an den Partner (E-Mail, SMS), notieren Sie das Datum und informieren Sie Zeugen (Freunde, Familie). Das Trennungsdatum ist der Startpunkt für viele Fristen (Steuerklasse, Unterhalt, Zugewinnausgleich).
Führen Sie getrennte Haushalte: Idealerweise zieht ein Partner aus. Falls dies nicht möglich ist, ist Trennung von Tisch und Bett in gemeinsamer Wohnung erlaubt (getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung, getrennte Finanzen). Wichtig: Wer auszieht, verliert nicht automatisch Anspruch auf Wohnung/Haus – dies wird in der Scheidung geklärt.
Während des Trennungsjahres besteht ggf. Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB), wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Maßstab: Der bisherige eheliche Lebensstandard sichert den Trennungsunterhalt. Die oft genannte 3/7-Formel (3/7 der Einkommensdifferenz) ist eine Faustregel für den nachehelichen Ehegattenunterhalt – für den Trennungsunterhalt ist sie nur eine grobe Orientierung. Der tats
Bei gemeinsamen Kindern bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach Trennung bestehen (§ 1626 BGB). Das Kind hat Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen (§ 1684 BGB). Halten Sie Umgangsregelungen schriftlich fest (z.B. jedes 2. Wochenende, halbe Ferien). Bei Streit: Jugendamt (kostenlose Beratung) oder Familiengericht einschalten.
Trennen Sie alle gemeinsamen Finanzen und Konten: Gemeinsames Girokonto auflösen, Guthaben aufteilen, eigene Konten eröffnen, Daueraufträge umstellen. Gemeinsame Kreditkarten kündigen. Bei gemeinsamen Krediten klären, wer weiter zahlt (beide haften weiterhin!) oder Umschuldung erwägen. Wichtig: Informieren Sie die Bank über die Trennung.
Prüfen Sie alle Versicherungen und passen Sie sie an: Krankenversicherung endet nach Scheidung (bei Familienversicherung), eigene Versicherung rechtzeitig abschließen. Haftpflicht: Eigene Police abschließen (ca. 50-80 EUR/Jahr). Lebensversicherung: Begünstigten-Klausel ändern. Hausratversicherung: Wer Wohnung behält, behält Police. Informieren Sie alle Versicherer über die Trennung.
Die Steuerklasse ändert sich nach Trennung: Im Jahr der Trennung bleiben Sie in bisheriger Steuerklasse (letzte gemeinsame Steuererklärung möglich). Ab Folgejahr: Automatisch Steuerklasse I (Ledige), höhere Lohnsteuer-Abzüge. Bei Alleinerziehenden: Steuerklasse II beantragen (Entlastungsbetrag 4.260 EUR/Jahr). Informieren Sie das Finanzamt über die Trennung.
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