Sterbeurkunde, Nachlassgericht, Testament – alle Schritte, Dokumente, Fristen und Behörden auf einen Blick.
In schwierigen Lebenssituationen helfen klare Anleitungen, den Überblick zu behalten. Für Todesfall & Erbschaft – Sterbeurkunde, Nachlassgericht, Testament – führt diese Seite mit 8 Checklisten mit insgesamt 27 Schritten Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Alle benötigten Unterlagen, zuständigen Behörden und wichtigen Fristen finden Sie direkt im jeweiligen Schritt.
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📋 Erste Schritte nach einem Todesfall
Todesbescheinigung und Totenschein ausstellen lassen
Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen. Dieser erste notwendige Schritt dokumentiert den Todesfall und ist Voraussetzung für alle weiteren Formalitäten wie Bestattung, Sterbeurkunde und Nachlassregelung.
Wichtig – häufige Verwechslung: Totenschein und Sterbeurkunde sind ZWEI verschiedene Dokumente: Der
Totenschein ist ein ärztliches Dokument (vertraulich, enthält Todesursache) – er wird NICHT für Erbangelegenheiten verwendet. Die
Sterbeurkunde ist das standesamtliche Dokument (öffentlich, ohne Todesursache) – sie ist das entscheidende Dokument für Banken, Behörden und Erbsachen.
Detaillierter Unterschied: Der
Totenschein (= ärztliche Todesbescheinigung) wird vom Arzt ausgestellt, ist vertraulich und enthält die medizinische Todesursache. Er wird dem Standesamt übergeben, aber nicht an Dritte herausgegeben (Datenschutz) – Hinterbliebene erhalten in der Regel keine Kopie. Die
Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt (auf Basis des Totenscheins), ist öffentlich und enthält Name, Geburtsdatum, Todesdatum und Todesort – aber KEINE Todesursache. Diese Urkunde benötigen Sie für alle weiteren Schritte: Behörden, Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Nachlassgericht.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Bei Tod zu Hause: Hausarzt oder Notarzt rufen (112), keine Kosten. Bei Tod im Krankenhaus/Pflegeheim: Wird automatisch ausgestellt. Bei ungeklärtem Tod: Polizei rufen, ggf. Obduktion durch Rechtsmedizin.
Kosten: Kostenlos.
Dauer: Sofort nach Feststellung.
Unterschied zur Sterbeurkunde: Der Totenschein ist das ärztliche Dokument (enthält Todesursache, vertraulich). Die Sterbeurkunde ist das standesamtliche Dokument (ohne Todesursache, öffentlich) – für alle Erbangelegenheiten wird die Sterbeurkunde benötigt, NICHT der Totenschein!
Praxistipp: Bewahren Sie mehrere Kopien auf - das Original geht meist ans Standesamt. Kontaktieren Sie frühzeitig ein Bestattungsunternehmen, die übernehmen viele organisatorische Schritte.
Bestattungsunternehmen beauftragen
Bestattungsunternehmen zur Organisation der Beerdigung. Das Unternehmen übernimmt Überführung, Versorgung des Verstorbenen, Sarg oder Urne, Trauerfeier-Organisation sowie alle Formalitäten mit Standesamt, Friedhof und Kirche. Vergleichen Sie mehrere Angebote.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Übergabe an Bestattungsunternehmen für Überführung und Formalitäten.
Praxistipp: Das Bestattungsunternehmen kann meist direkt mit dem Totenschein beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von mehreren Bestattungsunternehmen einholen (telefonisch oder vor Ort).
Kosten Bestattung 2026: Einfache Erdbestattung 5.000-8.000 EUR, einfache Feuerbestattung 3.000-5.000 EUR, anonyme Bestattung 1.500-3.000 EUR, Seebestattung 3.000-5.000 EUR.
Zusammensetzung: Bestatterleistungen (1.500-3.000 EUR), Sarg/Urne (500-3.000 EUR), Friedhofsgebühren (500-2.000 EUR), Grabstein/Grabpflege (1.000-5.000 EUR).
Praxistipp: Fragen Sie nach 'einfacher würdevoller Bestattung' - spart Kosten ohne Würdeverlust. Bei Bedürftigkeit: Sozialbestattung beim Sozialamt beantragen.
Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes. Dieses offizielle Dokument ist unverzichtbar für alle weiteren Schritte wie Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Nachlassgericht und Erbschein. Bestellen Sie gleich 5-10 Exemplare, da viele Institutionen Originale verlangen.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Vorlage beim Standesamt zur Beantragung der Sterbeurkunde.
Praxistipp: Das Bestattungsunternehmen kann dies oft für Sie übernehmen.
Wo: Immer dabei haben.
Wichtig: Standesamt prueft Ihre Identitaet und Berechtigung.
Praxistipp: Bei Reisepass zusaetzlich Meldebescheinigung mitbringen.
Wo bekommen: Aus den persönlichen Unterlagen des Verstorbenen.
Praxistipp: Falls nicht auffindbar, kann die Geburtsurkunde als Ersatz dienen.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Geburtsortes nachbestellbar.
Kosten: Ca. 12-15 EUR bei Nachbestellung.
Praxistipp: Erleichtert die Beantragung, ist aber nicht immer zwingend erforderlich.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Heiratsortes.
Kosten: Ca. 12-15 EUR bei Nachbestellung.
Praxistipp: Bei Verheirateten unbedingt erforderlich - wird im Standesamt eingetragen.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Familiengericht.
Praxistipp: Ohne Scheidungsnachweis kann Sterbeurkunde nicht korrekt ausgestellt werden.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen.
Praxistipp: Dokumentiert den Familienstand 'verwitwet' für die Sterbeurkunde.
📋 Bestattung und Trauerfeier organisieren
Bestattungsart und Friedhof auswählen
Bestattungsart und den
Friedhof. Prüfen Sie, ob ein
Testament oder eine
Bestattungsverfügung des Verstorbenen existiert, die seine Wünsche dokumentiert. Die Wahl beeinflusst Kosten (1.500-8.000 EUR) und Pflegeaufwand erheblich.
Optionale Unterlagen
Wo suchen: Zu Hause (Schreibtisch, Safe), beim Notar, beim Nachlassgericht (Zentrales Testamentsregister).
Wichtig: Kann Wünsche zur Bestattungsart enthalten.
Praxistipp: Testament nicht selbst öffnen, wenn versiegelt - sofort ans Nachlassgericht übergeben.
Wo suchen: Zu Hause bei wichtigen Unterlagen, ggf. bei Vertrauenspersonen hinterlegt.
Inhalt: Gewünschte Bestattungsart (Erd-/Feuer-/Seebestattung), religiöser/weltlicher Ablauf, Musikwünsche.
Praxistipp: Bestattungsverfügung ist rechtlich nicht bindend, sollte aber respektiert werden.
Wo bekommen: Vom Friedhofsamt oder auf Website des Friedhofs.
Inhalt: Grabarten, Nutzungsdauern (meist 20-30 Jahre), Gebühren, Gestaltungsvorschriften für Grabsteine.
Kosten Beispiele: Erdbestattung 5.000-8.000 EUR (Grabstelle 20-30 Jahre, Grabpflege nötig), Feuerbestattung 3.000-5.000 EUR (günstiger, weniger Pflege), Seebestattung 3.000-5.000 EUR (keine Grabstelle, GPS-Koordinaten), anonyme Bestattung 1.500-3.000 EUR (günstigste Option, kein Grab).
Praxistipp: Feuerbestattung ist meist günstiger und pflegeleichter - gute Option für Angehörige.
Trauerfeier planen und Angehörige informieren
Trauerfeier (Ort, Zeitpunkt, Ablauf) und informieren Sie Angehörige, Freunde und Bekannte. Entscheiden Sie über
Traueranzeige in der Zeitung oder persönliche Benachrichtigung. Berücksichtigen Sie Bestattungsfristen (meist 4-10 Tage) und koordinieren Sie mit Pfarrer oder Trauerredner.
📋 Nachlass und Erbe regeln
Testament suchen und Nachlassgericht informieren
Testament des Verstorbenen und übergeben Sie es unverzüglich dem
Nachlassgericht. Das Gericht eröffnet das Testament und informiert alle Erben. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Wichtig zur Erbausschlagungsfrist: Die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung läuft ab Kenntnis des Erbfalls – NICHT ab dem Todesdatum. Bei im Ausland lebenden Erben gilt eine verlängerte Frist von 6 Monaten ab Kenntnis. Die Entscheidung ist unwiderruflich!
Optionale Unterlagen
Wo suchen: Zu Hause (Schreibtisch, Safe, wichtige Unterlagen), beim Notar (informiert automatisch das Nachlassgericht), beim Nachlassgericht (Zentrales Testamentsregister prüfen), bei Vertrauenspersonen (Anwalt, enger Freund).
Wichtig: Versiegeltes Testament NICHT selbst öffnen - sofort an Nachlassgericht übergeben.
Was passiert: Nachlassgericht eröffnet Testament (verliest vor Erben, meist 4-8 Wochen nach Tod), Sie erhalten Eröffnungsbescheid mit Kopie und Anschriften aller Erben.
Praxistipp: Bei fehlendem Testament gilt gesetzliche Erbfolge (Ehepartner + Kinder zu gleichen Teilen).
Wofür: Vorlage beim Nachlassgericht für Testament-Eröffnung und Erbschein-Antrag.
Praxistipp: Bestellen Sie gleich mehrere Originale beim Standesamt - jede Institution verlangt oft ein eigenes Exemplar.
Erbschein beantragen oder Erbe ausschlagen
Erbschein beim Nachlassgericht, um sich gegenüber Banken und Behörden als rechtmäßiger Erbe auszuweisen. Bei überschuldetem Nachlass können Sie das Erbe innerhalb 6 Wochen ausschlagen. Prüfen Sie Vermögen und Schulden sorgfältig - die Entscheidung ist unwiderruflich.
Kein Erbschein bei kleinen Nachlässen: Bei Nachlässen ohne Immobilien akzeptieren manche Banken Kontoguthaben bis 5.000-10.000 EUR auch ohne Erbschein – nur mit Sterbeurkunde und Testament/Erbvertrag. Fragen Sie direkt bei der Bank nach, bevor Sie den kostenpflichtigen Erbschein beantragen.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Pflicht-Dokument für Erbschein-Antrag beim Nachlassgericht.
Praxistipp: Original erforderlich - Kopien reichen nicht.
Wofür: Identitätsnachweis beim Nachlassgericht.
Praxistipp: Immer im Original mitbringen.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Vom Nachlassgericht nach Eröffnung (meist 4-8 Wochen nach Tod).
Wichtig: Bei Testament reicht oft Testament + Eröffnungsprotokoll statt Erbschein für Banken - spart Kosten.
Praxistipp: Fragen Sie Ihre Bank, ob sie Testament + Protokoll akzeptieren, bevor Sie teuren Erbschein beantragen.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Geburtsortes nachbestellbar (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Nachweis der Verwandtschaft bei gesetzlicher Erbfolge.
Praxistipp: Beim Standesamt vorab erfragen, ob erforderlich.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Heiratsortes (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Nachweis der Ehe für Ehegatten-Erbrecht.
Praxistipp: Für überlebende Ehepartner unverzichtbar.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Familiengericht.
Wofür: Nachweis, dass Ehe beendet war (Ex-Partner ist kein Erbe mehr).
Praxistipp: Ohne Nachweis könnte Ex-Partner als Erbe vermutet werden.
Wo bekommen: Selbst erstellen durch Durchsicht aller Unterlagen, Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Wofür: Berechnung des Nachlasswertes (für Erbschein-Gebühr) und Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung.
Kosten Erbschein: Abhängig vom Nachlasswert (50.000 EUR = ca. 330 EUR, 200.000 EUR = ca. 870 EUR).
Praxistipp: Bei überschuldetem Nachlass SOFORT Erbe ausschlagen (innerhalb 6 Wochen beim Nachlassgericht, Gebühr ca. 30 EUR) - sonst haften Sie für alle Schulden!
📋 Behördengänge und Verträge nach Todesfall
Rentenversicherung, Krankenkasse und Versicherungen informieren
Sterbeurkunde. Melden Sie Rentenzahlungen sofort (sonst Rückforderung), beantragen Sie Witwenrente/Waisenrente, reichen Sie Sterbeurkunden bei Lebens- und Unfallversicherungen ein und kündigen Sie überflüssige Versicherungen.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Beim Standesamt (siehe vorherige Schritte) - bestellen Sie 5-10 Originale.
Wofür: Jede Institution (Rentenversicherung, Krankenkasse, Lebensversicherung, Unfallversicherung, etc.) verlangt meist ein Original.
Kosten: Ca. 12-15 EUR pro Exemplar.
Praxistipp: Lieber 2-3 mehr bestellen - nachträgliche Bestellung ist umständlicher und teurer.
Optionale Unterlagen
Wo suchen: Zu Hause bei wichtigen Unterlagen, in E-Mails, anhand Kontoauszüge (Abbuchungen prüfen).
Welche Versicherungen: Lebensversicherung (Auszahlung an Bezugsberechtigte), Unfallversicherung/Sterbegeldversicherung (Auszahlung mit Sterbeurkunde), private Krankenversicherung (kündigen, Beiträge zurückfordern), Haftpflicht/Hausrat (kündigen oder auf Erben übertragen).
Praxistipp: Durchsuchen Sie Kontoauszüge der letzten 3 Monate nach Abbuchungen - so finden Sie alle laufenden Versicherungen.
Wo suchen: Zu Hause bei wichtigen Unterlagen.
Wofür: Deutsche Rentenversicherung informieren (Rentenzahlung wird sonst weiter gezahlt und muss zurückgezahlt werden!), Witwenrente/Witwerrente beantragen (bis zu 55% der Rente, lebenslang), Waisenrente für Kinder beantragen (10-20% pro Kind bis 18 bzw. 27 Jahre).
Wichtig: Witwenrente innerhalb 12 Monate beantragen - wird bis zu 12 Monate rückwirkend gezahlt!
Praxistipp: Beantragen Sie Witwenrente SOFORT - jeder Monat Verzögerung kostet Geld.
Bankkonten, Verträge und Mitgliedschaften kündigen
Sterbeurkunde (Konten werden gesperrt bis Erbschein vorliegt), kündigen Sie Verträge (Miete, Strom, Telefon) mit Sonderkündigungsrecht, melden Sie das Auto ab und löschen Sie Social-Media-Konten.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Banken, Vertragspartner, Zulassungsstelle, Social-Media-Plattformen.
Praxistipp: Für diesen Schritt nochmals 3-5 Originale einplanen.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Beim Nachlassgericht (Bearbeitungszeit 4-12 Wochen).
Wofür: Zugriff auf Bankkonten, Auflösung von Konten, Überweisung von Guthaben auf Ihre Konten.
Ausnahme: Bestattungskosten können oft sofort vom Konto des Verstorbenen beglichen werden (Bank informieren).
Kosten: Abhängig vom Nachlasswert (50.000 EUR = ca. 330 EUR, 200.000 EUR = ca. 870 EUR).
Praxistipp: Bei Testament reicht manchmal Testament + Eröffnungsprotokoll - fragen Sie Ihre Bank.
Wo suchen: Bei wichtigen Unterlagen.
Vorteil: Ermöglicht Zugriff auf Konten ohne Erbschein (schneller und günstiger).
Achtung: Normale Vollmachten erlöschen mit dem Tod - nur 'postmortale' Vollmachten bleiben gültig.
Praxistipp: Banken akzeptieren nicht immer postmortale Vollmachten - fragen Sie vorab.
Wo suchen: Zu Hause bei Unterlagen, E-Mails durchsuchen, Kontoauszüge der letzten 3 Monate (Abbuchungen zeigen Verträge).
Welche Verträge: Mietvertrag (Sonderkündigungsrecht 3 Monate, sonst übernimmt Erbe), Strom/Gas/Wasser (ummelden oder kündigen), Telefon/Internet/Mobilfunk (Sonderkündigungsrecht mit Sterbeurkunde), Zeitungsabos, Streamingdienste (Netflix, Spotify), Fitnessstudio (Sonderkündigungsrecht), Vereine, ADAC.
Praxistipp: Kontoauszüge der letzten 3 Monate durchsuchen - dort sehen Sie alle Abbuchungen und finden vergessene Verträge!
Wo suchen: Bei Fahrzeugpapieren oder im Auto.
Wofür: Auto abmelden oder auf Erben ummelden (Zulassungsstelle mit Erbschein, Fahrzeugschein, Sterbeurkunde).
Kfz-Versicherung: Informieren über Todesfall (ggf. Beitrag zurückfordern oder auf Erben ummelden).
Praxistipp: Auto bei Nichtnutzung sofort abmelden - spart Steuern und Versicherung.
Krankenkasse des Verstorbenen informieren
Krankenkasse des Verstorbenen über den Todesfall. Die Mitgliedschaft endet mit dem Todestag, zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Prüfen Sie außerdem, ob Angehörige bisher über den Verstorbenen
familienversichert waren – in diesem Fall muss die eigene Absicherung neu geregelt werden.
Praxistipp: Familienversicherte Kinder oder Ehepartner müssen sich spätestens innerhalb von 3 Monaten anderweitig versichern, um eine Lücke zu vermeiden.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Pflicht-Dokument zur Abmeldung beim Krankenkasse.
Praxistipp: Original oder beglaubigte Kopie einreichen – je nach Krankenkasse genügt auch ein Scan per E-Mail oder Online-Formular.
Wo suchen: Im Portemonnaie oder bei persönlichen Unterlagen des Verstorbenen.
Wofür: Rückgabe an die Krankenkasse nach dem Tod – Karte wird eingezogen und deaktiviert.
Praxistipp: Karte direkt mit dem Abmeldebrief einschicken.
Arbeitgeber des Verstorbenen informieren
Arbeitgeber des Verstorbenen über den Todesfall, falls dieser noch erwerbstätig war. Das Gehalt wird bis zum Ende des Sterbemonats weitergezahlt. Prüfen Sie tarifvertragliche Ansprüche auf
Sterbegeld, ausstehende
Urlaubsabgeltung sowie Ansprüche auf
Betriebsrente oder Hinterbliebenenbezüge.
Praxistipp: Manche Tarifverträge (z. B. TVöD, TV-L) sehen Sterbegeldzahlungen von 1-2 Monatsverdiensten vor. Unbedingt HR-Abteilung direkt ansprechen – solche Ansprüche werden nicht automatisch ausgezahlt.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber für die Abmeldung und Abrechnung.
Praxistipp: Original oder beglaubigte Kopie – HR-Abteilung informieren, was sie benötigen.
Wo suchen: Bei persönlichen Unterlagen des Verstorbenen.
Wofür: Prüfung von Sterbegeldansprüchen, Urlaubsabgeltung, Betriebsrente und sonstigen Hinterbliebenenbezügen.
Praxistipp: Auch ohne Arbeitsvertrag: HR-Abteilung nach Sterbegeld und Betriebsrente fragen – Arbeitgeber sind zur Auskunft verpflichtet.
📋 Witwenrente/Witwerrente beantragen (Hinterbliebenenrente)
Voraussetzungen für Witwenrente prüfen und Art der Rente verstehen
Witwenrente (Rente wegen Todes). Sie erhalten als hinterbliebener Ehepartner kleine Witwenrente (25%, befristet 24 Monate) oder große Witwenrente (55%, lebenslang) - abhängig von Alter, Kindern und Erwerbsminderung.
Sterbevierteljahr: In den ersten 3 Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen an den überlebenden Ehepartner weitergezahlt – nicht nur die reduzierte Witwenrente. Erst ab dem 4. Monat gilt die reguläre Witwenrente (25% oder 55%). Das Sterbevierteljahr beginnt im Monat nach dem Todestag.
Eigenes Einkommen prüfen (Anrechnung auf Witwenrente)
Freibetrag (ab Juli 2025: 1.076,86 EUR/Monat, plus 228,42 EUR pro Kind) wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Seit der vollständigen Rentenangleichung 2024 gibt es keinen Ost/West-Unterschied mehr. Berechnen Sie vorab, wie sich Arbeit auf Ihre Witwenrente auswirkt.
Witwenrente bei Deutscher Rentenversicherung beantragen
Witwenrente so schnell wie möglich bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie wird bis zu 12 Monate rückwirkend ab Todestag gezahlt - aber nur wenn Sie innerhalb 12 Monate beantragen! Danach geht Geld verloren. Antrag online, persönlich oder per Post (Formular R0600).
Benötigte Unterlagen
Wofür: Pflicht-Dokument für Witwenrenten-Antrag.
Wichtig: Original erforderlich.
Praxistipp: Bestellen Sie beim Standesamt direkt ein Extra-Exemplar für die Rentenversicherung.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Heiratsortes nachbestellbar (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Nachweis der Ehe als Voraussetzung für Witwenrente.
Praxistipp: Ohne Heiratsurkunde kein Witwenrenten-Anspruch nachweisbar.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt Ihres Geburtsortes nachbestellbar (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Identitätsnachweis und Altersnachweis (für große vs. kleine Witwenrente).
Praxistipp: Meist wird auch Personalausweis akzeptiert.
Wofür: Identitätsnachweis bei Antragstellung.
Praxistipp: Bei persönlicher Antragstellung im Original mitbringen.
Wo bekommen: EC-Karte oder Online-Banking.
Wofür: Überweisung der monatlichen Witwenrente.
Praxistipp: Einfach IBAN von EC-Karte abschreiben - kein Formular nötig.
Optionale Unterlagen
Wo finden: Auf Rentenunterlagen, Rentenbescheid, Sozialversicherungsausweis.
Wofür: Erleichtert Zuordnung beim Rentenversicherungsträger.
Falls nicht vorhanden: Rentenversicherung kann über Name, Geburtsdatum und letzte Adresse suchen.
Praxistipp: Beschleunigt die Bearbeitung, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Geburtsortes.
Wofür: Höherer Freibetrag bei Einkommensanrechnung (plus 228,42 EUR pro Kind), gleichzeitige Beantragung von Waisenrente.
Praxistipp: Waisenrente gleich mit beantragen - sind oft 'nur' 10-20%, aber über Jahre mehrere tausend Euro!
Wofür: Berechnung der Einkommensanrechnung auf Witwenrente (Einkommen über Freibetrag wird zu 40% angerechnet).
Praxistipp: Auch wenn lästig - alle Einkünfte ehrlich angeben, sonst droht Rückforderung!
Bescheid prüfen und Rentenzahlung überwachen
Witwenrenten-Bescheid der Rentenversicherung auf Korrektheit (Rentenhöhe, Sterbevierteljahr, Einkommensanrechnung). Bei Fehlern: Widerspruch innerhalb 1 Monat (§84 SGG). Die Witwenrente wird monatlich am Monatsende überwiesen. Melden Sie Änderungen (Einkommen, Wiederheirat, Umzug) sofort.
Sterbevierteljahr (§ 67 SGB VI): In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod des Ehepartners wird die volle Rente des Verstorbenen weiterhin an den Hinterbliebenen ausgezahlt – nicht nur die Witwen-/Witwerrente. Das gilt sowohl für gesetzliche Altersrente als auch für Erwerbsminderungsrente. Erst ab dem 4. Monat nach dem Todesmonat beginnt die reguläre Witwenrente. Praktisch: Hat der Verstorbene z.B. 1.800 EUR Rente erhalten, bekommt der Hinterbliebene in den ersten 3 Monaten ebenfalls 1.800 EUR – erst danach die reduzierte Witwenrente (55% bzw. 25%). Prüfen Sie, ob das Sterbevierteljahr im Bescheid korrekt ausgewiesen wurde.
Optionale Unterlagen
Wann: Per Post nach 4-14 Wochen Bearbeitungszeit.
Inhalt: Monatliche Brutto-Witwenrente (vor Abzug KV/PV), Art der Rente (kleine/große Witwenrente), Zahlungsbeginn (rückwirkend ab Todestag oder ab Antragsmonat), angerechnetes Einkommen, Abzüge (Krankenversicherung ca. 7,3% + Pflegeversicherung ca. 3,05-3,4%).
Beispiel: 800 EUR Brutto minus ca. 83 EUR KV/PV = ca. 717 EUR Netto.
Praxistipp: Prüfen Sie: Ist Rentenhöhe korrekt (55% bzw. 25%)? Wurde Sterbevierteljahr (erste 3 Monate 100%) berücksichtigt? Bei Fehlern: Widerspruch innerhalb 1 Monat (§84 SGG) (kostenlos, formlos per Post).
Waisenrente für Kinder beantragen (falls vorhanden)
Waisenrente für die Kinder des Verstorbenen. Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben): 10% der Rente, Vollwaisenrente (beide Eltern verstorben): 20%. Anspruch bis 18 Jahre, verlängert bis 27 bei Ausbildung/Studium. Wird nicht auf Kindergeld angerechnet - beide Leistungen parallel möglich.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Pflicht-Dokument für Waisenrenten-Antrag.
Praxistipp: Kann gemeinsam mit Witwenrenten-Antrag eingereicht werden.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Geburtsortes nachbestellbar (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Nachweis der Verwandtschaft zum Verstorbenen.
Praxistipp: Bei mehreren Kindern alle Geburtsurkunden mitschicken.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Schule, Ausbildungsbetrieb, Universität, Trägerorganisation.
Wofür: Verlängerung der Waisenrente über 18. Geburtstag hinaus (bis maximal 27 Jahre).
Wichtig: Muss jährlich neu eingereicht werden!
Praxistipp: Waisenrente endet automatisch mit 18 - rechtzeitig Nachweis einreichen für lückenlose Weiterzahlung.
Wo bekommen: Vom Arzt oder Versorgungsamt.
Wofür: Waisenrente lebenslang, wenn Behinderung vor 18. Geburtstag eingetreten ist (Kind kann sich nicht selbst unterhalten).
Praxistipp: Lebenslange Waisenrente bei Behinderung - unbedingt beantragen!
📋 Wohnung des Verstorbenen auflösen
Sonderkündigungsrecht als Erbe nutzen
Sonderkündigungsrecht nach §564 BGB: Der Erbe kann innerhalb von
1 Monat nach Kenntnis vom Tod des Mieters außerordentlich kündigen. Die eigentliche
Kündigungsfrist beträgt dann 3 Monate zum Monatsende (§573d Abs. 2 BGB). Die Kündigung muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Alternativ kann der Erbe die Miete nahtlos weiterführen, wenn er die Wohnung behalten möchte.
Praxistipp: Handeln Sie zügig – solange der Mietvertrag läuft, fallen Mietzahlungen an, die aus dem Nachlass beglichen werden müssen.
Benötigte Unterlagen
Inhalt: Name des Verstorbenen, Adresse der Mietwohnung, Datum des Todes, Bezugnahme auf §564 BGB, gewünschter Kündigungstermin, Unterschrift des Erben.
Frist zur Erklärung: 1 Monat ab Kenntnis vom Todesfall (Ausschlussfrist!).
Kündigungsfrist: Dann 3 Monate zum Monatsende.
Praxistipp: Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden – Zugangsnachweis für Fristwahrung wichtig.
Wofür: Nachweis des Todesfalls gegenüber dem Vermieter.
Praxistipp: Kopie reicht meist aus – Original nur auf Anfrage einreichen.
Möglichkeiten: Erbschein (amtlich, kostet Gebühren) oder Testament + Eröffnungsprotokoll (kostengünstiger).
Wo bekommen: Erbschein beim Nachlassgericht, Testament-Eröffnungsprotokoll ebenfalls vom Nachlassgericht.
Praxistipp: Viele Vermieter akzeptieren Testament + Eröffnungsprotokoll – fragen Sie vor Beantragung des Erbscheins nach.
Hausrat sichern und Wertgegenstände dokumentieren
Wertgegenstände fotografieren, alle wichtigen Dokumente sichern (Versicherungspolicen, Sparbücher, Kontoauszüge, Testamente, Grundbuchauszüge).
Wichtig: Nichts wegwerfen, bevor die Erbschaft vollständig geklärt ist! Bei Beauftragung eines Entrümpelungsunternehmens mehrere Angebote einholen (ca. 500-3.000 EUR je nach Wohnungsgröße).
Praxistipp: Erstellen Sie eine Inventarliste mit Fotos – sie dient als Nachweis gegenüber Miterben und ist bei der Erbschaftsteuererklärung hilfreich.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Nachweis gegenüber Miterben, Vermieter und Finanzamt (Erbschaftsteuer).
Praxistipp: Wertgegenstände (Schmuck, Kunstwerke, Antiquitäten) besonders detailliert fotografieren – Seriennummern und Marken festhalten.
Inhalt: Möbel, Elektrogeräte, Schmuck, Kunstgegenstände, Bargeld, Dokumente.
Wofür: Grundlage für Erbteilung, Erbschaftsteuererklärung und Nachweis bei Streitigkeiten.
Praxistipp: Liste von allen anwesenden Erben unterschreiben lassen – verhindert spätere Missverständnisse.
Mietkaution zurückfordern
Mietkaution (maximal 3 Kaltmieten) steht dem Erben zu. Der Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit für die Prüfung von Ansprüchen und die Abrechnung. Die Kaution sollte auf einem
Treuhandkonto liegen (insolvenzgeschützt). Prüfen Sie die Kontoauszüge des Verstorbenen: Wohin wurde die Kaution ursprünglich überwiesen?
Praxistipp: Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Kautionsabrechnung auf, sobald die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde – setzen Sie eine angemessene Frist von 4-6 Wochen.
Benötigte Unterlagen
Wo suchen: Bei persönlichen Unterlagen des Verstorbenen.
Wofür: Nachweis der Kautionshöhe und der vereinbarten Konditionen.
Praxistipp: Im Mietvertrag steht, wie viel Kaution gezahlt wurde und auf welches Konto.
Wo suchen: Kontoauszüge des Verstorbenen aus dem Einzugsjahr oder Quittung vom Vermieter.
Wofür: Nachweis gegenüber Vermieter, dass Kaution korrekt hinterlegt wurde.
Praxistipp: Falls kein Nachweis vorhanden: Bank kann historische Kontoauszüge gegen Gebühr ausstellen.
Wo bekommen: Als Erbe mit Erbschein bei der Bank.
Wofür: Nachweis der Kautionszahlung und Überprüfung, ob Kaution auf Treuhandkonto geflossen ist.
Praxistipp: Kautionen auf dem Privatkonto des Vermieters (ohne Treuhandkonto) sind im Insolvenzfall des Vermieters gefährdet – ggf. rechtliche Beratung suchen.
Wohnung besenrein übergeben
besenrein und in vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter übergeben werden. Erstellen Sie ein
Übergabeprotokoll mit dem Vermieter. Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen im Mietvertrag sind laut BGH-Rechtsprechung (seit 2015) oft unwirksam – prüfen Sie dies vor kostspieligen Renovierungsarbeiten. Übergeben Sie alle Schlüssel und lassen Sie die Übergabe schriftlich bestätigen.
Praxistipp: Laden Sie alle Schlüssel-Übergaben per Foto oder schriftlich dokumentiert ab – vermeidet spätere Streitigkeiten über angeblich fehlende Schlüssel.
Benötigte Unterlagen
Inhalt: Zustand der Wohnung (Wände, Böden, Fenster, Sanitär), Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), Mängelliste, Datum der Übergabe.
Wofür: Schutz vor späteren Nachforderungen des Vermieters.
Praxistipp: Protokoll sofort vor Ort unterschreiben lassen – nachträgliche Änderungen erschweren. Fotos ergänzend anfertigen.
Inhalt: Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel (Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel, Keller, Garage etc.), Datum, Unterschrift des Vermieters.
Wofür: Nachweis, dass alle Schlüssel vollständig zurückgegeben wurden – schützt vor Kosten für Schlossaustausch.
Praxistipp: Immer im Übergabeprotokoll vermerken oder separates Dokument ausstellen lassen.
📋 Erbschaftsteuer und letzte Steuererklärung
Freibeträge für Erbschaftsteuer prüfen
Erbschaftsteuer-Freibeträge nach §16 ErbStG: Ehepartner 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR je Kind, Enkel 200.000 EUR.
Eltern: 100.000 EUR Freibetrag (§16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, Steuerklasse I).
Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 EUR (Steuerklasse II – diese Gruppe hat einen deutlich niedrigeren Freibetrag als Eltern!). Liegt der geerbte Wert über dem persönlichen Freibetrag, entsteht Steuerpflicht. Die Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beträgt grundsätzlich 3 Monate ab Kenntnis des Erbfalls – das Finanzamt kann diese Frist auf Antrag verlängern.
Wichtig: Das Finanzamt wird vom Nachlassgericht und von Banken automatisch informiert – eine freiwillige Meldung empfiehlt sich dennoch. Schenkungen der letzten 10 Jahre werden dem Erbe hinzugerechnet!
Praxistipp: Beauftragen Sie frühzeitig einen Steuerberater, wenn Immobilien oder größere Vermögenswerte vorhanden sind.
Benötigte Unterlagen
Inhalt: Bankguthaben und Wertpapiere (mit Stichtagswert), Immobilien (Grundbuchauszug, ggf. Verkehrswertgutachten), Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Schmuck, Kunstgegenstände, Unternehmensbeteiligungen.
Wofür: Grundlage für Erbschaftsteuererklärung und Prüfung der Freibetragsausschöpfung.
Praxistipp: Bankguthaben: Kontoauszüge zum Todestag anfordern. Immobilien: Finanzamt bewertet nach Bedarfswert (oft unter Verkehrswert).
Wofür: Schenkungen werden dem Erbe für die Freibetragsberechnung hinzugerechnet (§14 ErbStG).
Wo suchen: Notarverträge, Schenkungsverträge, Kontoauszüge mit größeren Überweisungen.
Praxistipp: Nur Schenkungen an dieselbe Person werden zusammengerechnet – Schenkungen an verschiedene Personen werden getrennt bewertet.
Letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen abgeben
letzte Einkommensteuererklärung für das Todesjahr des Verstorbenen abzugeben (Zeitraum: 1. Januar bis zum Todestag). Es gelten die regulären Abgabefristen. Steuererstattungen aus dieser Erklärung gehören zum Nachlass; Steuernachzahlungen sind Nachlassverbindlichkeiten und mindern die Erbschaftsteuer.
Praxistipp: Die Beauftragung eines Steuerberaters lohnt sich – er kann zugleich die Erbschaftsteuererklärung übernehmen und Synergien nutzen.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Beim Arbeitgeber oder aus Unterlagen des Verstorbenen.
Wofür: Erforderlich für Einkommensteuererklärung des Todesjahres.
Praxistipp: Arbeitgeber muss die Bescheinigung auf Anfrage auch an Erben herausgeben.
Wo bekommen: Aus Unterlagen des Verstorbenen oder bei der Rentenversicherung.
Wofür: Renteneinkünfte sind steuerpflichtig (Ertragsanteil bzw. Besteuerungsanteil je nach Rentenbeginn).
Praxistipp: Auch Betriebsrenten und Beamtenpensionen sind steuerpflichtig – alle Einkunftsarten berücksichtigen.
Wo bekommen: Bei der Bank des Verstorbenen mit Erbschein.
Wofür: Nachweis von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden) für die Einkommensteuererklärung.
Praxistipp: Banken stellen Jahressteuerbescheinigungen aus – direkt bei der Bank anfordern.
Erbschaftsteuererklärung einreichen
Freibetrag überschritten wird: Reichen Sie die Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt ein. Immobilien werden nach dem steuerlichen
Bedarfswert bewertet, der in der Regel unter dem Verkehrswert liegt. Für Hausrat gilt ein gesonderter Freibetrag: 41.000 EUR (Ehepartner), 12.000 EUR (Kinder). Die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Fachanwalts für Erbrecht ist bei größeren Nachlässen dringend empfohlen.
Praxistipp: Lassen Sie Immobilien durch einen Gutachter bewerten, wenn der Verkehrswert deutlich unter dem Bedarfswert liegt – der niedrigere Wert gilt dann für die Erbschaftsteuer.
Benötigte Unterlagen
Wo bekommen: Beim Finanzamt oder unter www.formulare-bfinv.de.
Inhalt: Angaben zum Erblasser, zu den Erben, zum Nachlasswert, zu Freibeträgen und Schulden.
Wofür: Festsetzung der Erbschaftsteuer durch das Finanzamt.
Praxistipp: Das Finanzamt setzt eine Frist – bei Verstreichen drohen Verspätungszuschläge. Verlängerungsantrag rechtzeitig stellen.
Wo bekommen: Beim Grundbuchamt (Amtsgericht) des Belegenheitsortes, ca. 10-20 EUR.
Wofür: Nachweis des Immobilieneigentums für die Erbschaftsteuererklärung.
Praxistipp: Erben haben nach Vorlage des Erbscheins Anspruch auf Einsicht und Ausfertigung des Grundbuchs.
Wo bekommen: Über Architektenkammer, IHK oder lokale Gutachterausschüsse.
Kosten: Ca. 0,5-1% des Immobilienwerts (Kurzgutachten ab ca. 500 EUR, Vollgutachten ab ca. 1.500 EUR).
Wofür: Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt, wenn der Bedarfswert zu hoch angesetzt ist.
Praxistipp: Lohnt sich, wenn der steuerliche Bedarfswert deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegt – spart Erbschaftsteuer.
📋 Sozialleistungen nach Todesfall prüfen
Waisenrente beantragen
Waisenrente (Halbwaisenrente wenn ein Elternteil lebt, Vollwaisenrente wenn beide tot). Halbwaisenrente: ca. 10% der Rente des Verstorbenen plus Rentenerhöhungen, Vollwaisenrente: ca. 20%. Anspruch besteht bis 18 Jahre (Halbwaise), bis 27 Jahre bei Ausbildung oder Studium. Antrag: Deutsche Rentenversicherung, Formular W0100 (kostenlos). Voraussetzung: Verstorbener hatte mindestens 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Praxistipp: Beantragen Sie die Waisenrente so früh wie möglich – die DRV zahlt frühestens ab dem Sterbemonat, nicht rückwirkend für frühere Monate.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Pflicht-Dokument für den Waisenrenten-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Praxistipp: Original oder beglaubigte Kopie – DRV akzeptiert Kopien, wenn Original vorgezeigt wurde.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt des Geburtsortes nachbestellbar (ca. 12-15 EUR).
Wofür: Nachweis der Verwandtschaft zum Verstorbenen und des Alters.
Praxistipp: Bei mehreren Kindern alle Geburtsurkunden gleichzeitig einreichen.
Wo bekommen: Kostenlos bei der DRV, in jedem Versicherungsamt oder online unter deutsche-rentenversicherung.de.
Kosten: Kostenlos.
Praxistipp: Das Formular kann auch telefonisch bei der DRV (0800 1000 4800, kostenlos) angefordert werden.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Von Schule, Ausbildungsbetrieb, Universität oder Trägerorganisation.
Wichtig: Muss jährlich neu eingereicht werden – Waisenrente endet automatisch mit 18 ohne aktuellen Nachweis.
Praxistipp: Reichen Sie den Nachweis rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag ein.
Unterhaltsvorschuss für Kinder beantragen
Unterhaltsvorschuss (Jugendamt) haben. Der Unterhaltsvorschuss richtet sich primär an Alleinerziehende bei nicht-zahlendem lebendem Elternteil. Bei Tod: Prüfen Sie, ob die Halbwaisenrente ausreicht oder ob Unterhaltsvorschuss zusätzlich möglich ist. Anspruch für Kinder bis 18 Jahre.
Beträge 2026: Bis 5 Jahre: 227 EUR/Monat; 6 bis 11 Jahre: 299 EUR/Monat; 12 bis 17 Jahre: 394 EUR/Monat.
Praxistipp: Klären Sie mit dem Jugendamt Ihres Wohnorts, ob trotz Waisenrente noch Unterhaltsvorschuss möglich ist – die Waisenrente wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, ein Rest kann aber verbleiben.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Nachweis gegenüber dem Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss-Antrag.
Praxistipp: Kopie genügt meist – beim Jugendamt nachfragen.
Wo bekommen: Aus persönlichen Unterlagen oder beim Standesamt (ca. 12-15 EUR bei Nachbestellung).
Wofür: Nachweis des Alters und der Elternschaft für den Unterhaltsvorschuss-Antrag.
Praxistipp: Lassen Sie direkt mehrere Ausfertigungen ausstellen – die Urkunde wird auch für Kindergeld, Schule und weitere Stellen benötigt.
Wofür: Identitätsnachweis beim Jugendamt.
Praxistipp: Immer im Original mitbringen.
Optionale Unterlagen
Wofür: Das Jugendamt rechnet die Waisenrente auf den Unterhaltsvorschuss an – der Bescheid beschleunigt die Bearbeitung.
Praxistipp: Beantragen Sie Unterhaltsvorschuss nicht abwarten bis Waisenrentenbescheid vorliegt – Zahlung beginnt erst ab Antragstellung.
Sterbegeldversicherung und private Lebensversicherung abrufen
Sterbegeldversicherung (spezielle Versicherung für Bestattungskosten, ca. 5.000 bis 15.000 EUR),
private Lebensversicherung (Auszahlung an begünstigte Person, Verjährungsfrist meist 3 Jahre beachten),
Unfallversicherung (bei Unfalltod ggf. doppelte oder höhere Versicherungssumme durch Unfallzusatz),
betriebliche Altersvorsorge (Betrieb über Tod informieren und Hinterbliebenenleistungen prüfen). Wichtig: Das gesetzliche Sterbegeld der GKV wurde 2004 abgeschafft – manche private Krankenkassen zahlen noch ein freiwilliges Sterbegeld. Versicherungen schriftlich mit Sterbeurkunde (Kopie) und ggf. Original-Polizze melden.
Praxistipp: Prüfen Sie in Bankunterlagen, Versicherungsordner und E-Mails des Verstorbenen alle Verträge systematisch – viele vergessen Lebens- und Unfallversicherungen, die sie vor Jahren abgeschlossen haben.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Pflicht-Dokument bei der Meldung des Todesfalls an alle Versicherungen.
Praxistipp: Beglaubigte Kopie oder Original je nach Anforderung der Versicherung – vorab telefonisch klären, was benötigt wird.
Wo suchen: Zu Hause bei wichtigen Unterlagen, in E-Mail-Postfach des Verstorbenen (mit Zugangserlaubnis), anhand von Kontoauszügen (Abbuchungen prüfen).
Welche Versicherungen: Lebensversicherung, Unfallversicherung, Sterbegeldversicherung, betriebliche Altersvorsorge.
Praxistipp: Durchsuchen Sie Kontoauszüge der letzten 3 Monate nach Abbuchungen – so finden Sie alle laufenden Versicherungen auch ohne Polizze.
Wofür: Identitätsnachweis gegenüber der Versicherung bei der Auszahlung.
Praxistipp: Bei Lebensversicherungen muss die im Vertrag genannte begünstigte Person den Antrag stellen.
Optionale Unterlagen
Wo bekommen: Vom Arzt oder Krankenhaus – Arzt ist zur Ausstellung verpflichtet.
Wofür: Nachweis des Unfalltodes gegenüber der Unfallversicherung für erhöhte Leistungen.
Praxistipp: Die Unfallversicherung zahlt bei Unfalltod oft die doppelte oder dreifache Versicherungssumme – unbedingt melden!
Unfallrente und Berufskrankheit prüfen (Berufsgenossenschaft)
Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gestorben ist, haben Hinterbliebene Anspruch auf
Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuständige
Berufsgenossenschaft (BG) zahlt Witwenrente (30% der Vollrente des Verstorbenen) und Waisenrente (15% Halbwaise, 20% Vollwaise). Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist, aber baldige Antragstellung wird empfohlen (Zahlungsbeginn ab Todesmonat). Die zuständige BG richtet sich nach der Branche des Verstorbenen (z.B. BG BAU für Baubranche, BG RCI für Chemie, BGHW für Handel und Warenlogistik).
Praxistipp: Fragen Sie beim ehemaligen Arbeitgeber nach, bei welcher Berufsgenossenschaft der Verstorbene versichert war – die BG zahlt auch wenn der Unfall viele Jahre zurückliegt und erst jetzt als Todesursache anerkannt wird.
Benötigte Unterlagen
Wofür: Pflicht-Dokument für den Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der Berufsgenossenschaft.
Praxistipp: Original oder beglaubigte Kopie – bei der BG vorab nachfragen.
Wo bekommen: Vom behandelnden Arzt oder vom Krankenhaus (auf Anfrage der Angehörigen).
Wofür: Nachweis, dass der Tod auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.
Praxistipp: Die BG beauftragt bei Bedarf eigene Gutachter – eigener Arztbericht beschleunigt aber die erste Prüfung.
Wo bekommen: Aus Unterlagen des Verstorbenen oder beim ehemaligen Arbeitgeber anfordern.
Wofür: Nachweis, bei welcher Berufsgenossenschaft der Verstorbene versichert war.
Praxistipp: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Auskunft über die zuständige BG zu erteilen.